Für Fußgänger: Bei einem Verstoß drohen bis zu 350 Euro Bußgeld
Zahlreiche Vorschriften im Straßenverkehr sorgen in Deutschland für Ordnung. Auch Fußgänger können Verstöße begehen, die zu hohen Bußgeldern oder Führerscheinentzug führen können.
Dortmund – Der Verkehr auf deutschen Straßen wird von der sogenannten Straßenverkehrsordnung geregelt. Diese Ordnung, deren Name die Regelungen so treffend auf den Punkt bringt, ist dazu da, für Sicherheit im Verkehr zu sorgen. Doch wird regelmäßig gegen die unzähligen Regeln im Straßenverkehr verstoßen. Nicht nur von Auto- und Fahrradfahrern, auch von Fußgängern. Und das kann ganz schön teuer werden.
Auch für Fußgänger Regeln im Straßenverkehr: Häufigste Verstöße von Autofahrern
Wenn man es mal eiliger hat oder man einfach nur schnell nach Hause möchte, drückt man gerne mal fester aufs Gaspedal im eigenen PKW. Ein bisschen schneller fahren als erlaubt wird ja wohl nicht so schlimm sein, oder? Tatsächlich gehört die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den häufigsten registrierten Verkehrsverstößen im Straßenverkehr. Wichtig ist es für alle Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen im Straßenverkehr ab 2023 zu kennen – sonst droht ein saftiges Bußgeld.
Bei einem Blick in den Bußgeldkatalog ist aber zu sehen, dass der am strengsten geahndete Verstoß im Straßenverkehr Alkohol am Steuer darstellt, berichtet HEIDELBERG24. Hierbei kommt auf den Verkehrssünder eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu. Bei Fußgängern fällt das Bußgeld ganz anders aus.
Regeln im Straßenverkehr: Bußgelder für Fußgänger
Nicht nur Auto- und Fahrradfahrer zählen als Verkehrsteilnehmer, sondern auch Fußgänger. Diese haben sich natürlich, genauso wie alle anderen auch, an die Verkehrsregeln zu halten. Bei dieser Personengruppe an Verkehrsteilnehmern fällt das Strafmaß bei Verstößen jedoch vergleichsweise gering aus (mehr News zu Auto und Verkehr bei RUHR24 lesen).
Wer als Fußgänger beispielsweise Absperrungen übersteigt oder Fahrbahnen betritt, obwohl ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, kann mit einem Bußgeld von fünf Euro belangt werden. Wird eine rote Ampel überquert, woraufhin ein Unfall entsteht, oder zu Fuß auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen gegangen, kann eine Geldstrafe von zehn Euro drohen. So weit alles noch recht günstig.

Regeln im Straßenverkehr: Bei diesem Verstoß fallen 350 Euro Bußgeld an
Doch nicht alle Verkehrsverstöße sind für Fußgänger so billig. Denn ein ganz besonderer Verstoß kann für jeden Fußgänger richtig teuer werden und sollte daher niemals begangen werden. Denn wer als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 350 Euro rechnen. Das bisschen Zeit, das man sich dabei spart, lohnt sich also nicht.