Fundsachen
Wer 20 Euro oder mehr auf der Straße findet, sollte sie besser liegen lassen
Wer Geld auf der Straße findet, steckt es häufig einfach ein. Doch aufgepasst: Damit macht man sich unter Umständen strafbar.
Dortmund – Die kleinen roten Münzen springen stets ins Auge, auch wenn sie noch so winzig sind. Kleinere Geldbeträge hat wohl jeder schon einmal auf der Straße gefunden. Doch was, wenn nicht ein 20-Cent-Stück, sondern ein 20-Euro-Schein oder sogar noch ein größerer Betrag auf dem Boden liegt?
Was tun mit gefundenem Geld? Alles unter 10 Euro darf behalten werden
Nach deutschem Fundrecht ist ganz genau geregelt, was behalten werden darf und was nicht - und bei welchem Betrag man verpflichtet ist, sich als Finder zu melden. Ansonsten droht Ärger.
Glücksmünzen und alles unter 10 Euro dürfen behalten werden. Hierbei sind die Beträge zu klein, als dass sich die Meldung eines Fundes lohnen würde. Anders sieht es da bei Geldscheinen aus: 20-Euro-Scheine etwa dürfen nicht einfach behalten werden.
So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Generell gilt: Beträge über 10 Euro müssen im örtlichen Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle gemeldet und abgegeben werden. Diese Faustregel gilt außerdem auch für Gegenstände ab einem Wert von 10 Euro, berichtet BW24.de.
20 Euro auf der Straße oder in der Bahn gefunden: Besitzer muss sich melden
Meldet sich innerhalb von sechs Monaten kein Besitzer, geht das Geld zurück an den Finder. Doch auch wenn sich der Besitzer meldet, bekommt der Finder eine Belohnung: Bis 500 Euro stehen ihm oder ihr fünf Prozent der gefundenen Summe als Finderlohn zu. Wurden mehr als 500 Euro gefunden, stehen dem Finder drei Prozent der Summe zu. Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte einmal einen ganz besonderen Fund gemacht: Er brachte einen Rucksack mit 130.000 Euro zur Polizei (BW24 berichtete).
Andere Regeln gelten allerdings bei Fundsachen in der Deutschen Bahn: Wer in Bus und Bahn etwas findet, dem steht erst ab einem Warenwert von 50 Euro ein Finderlohn zu. Bis 500 Euro Wert gibt es 2,5 Prozent, ab 500 Euro 1,5 Prozent Finderlohn. Hier muss man außerdem nicht zwingend ins Fundbüro. Die Sachen können auch dem Busfahrer oder dem Zugpersonal übergeben werden. Eine Frau in Reutlingen handelte genau richtig: Sie fand in einem Linienbus eine Tasche voller Geld und übergab sie dem Busfahrer.
Achtung: Die Unterschlagung von Fundsachen ist strafbar
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Unterschlagung von Fundsachen ist strafbar. Zwar entwendet man fremden Besitz nicht aktiv, wie etwa bei einem Diebstahl, man macht sich allerdings das gefundene Geld oder den Gegenstand rechtswidrig zu eigen (mehr Lifehacks bei RUHR24 lesen).
Dementsprechend wird eine Unterschlagung auch geahndet: Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer das vermeiden will, sollte alles über 20 Euro also abgeben - oder einfach liegen lassen. Ehrliche Finder gab es auch hier: Ein Paar gab ein gefundenes Smartphone in einer Kaufland-Filiale ab. Einen Finderlohn wollten die beiden nicht.
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