Friseure öffnen wieder: Welche Regeln ab jetzt für die Kunden gelten

Friseur haben seit dem 1. März wieder geöffnet. Wie gewohnt läuft es dann aber noch nicht ab. Was gilt im Friseursalon?
Deutschland - Seit dem neuesten Corona-Beschluss von Bund und Ländern ist klar: Der Lockdown ist bis zum 7. März verlängert, aber Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Aber warum dürfen Friseure Kunden empfangen und der Einzelhandel nicht?
Krankheit | Covid-19, Coronavirus |
Erreger | Sars-Cov-2 |
Symptome (unter anderem) | Fieber, trockener Husten |
Friseure öffnen in NRW wieder ab dem 1. März: Das ist der Grund
Wie der WDR berichtet, hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Öffnung der Friseurbetriebe verteidigt. Sie seien gerade für ältere Menschen für Hilfe bei der Haarpflege von Bedeutung, erklärte Laschet. Dass sie noch vor anderen wirtschaftlichen Betrieben während der Pandemie wieder geöffnet werden, sei damit gerechtfertigt.
Außerdem sei die Öffnung der Salons auch vermehrt ein Anliegen in Briefen an die Landesregierung gewesen. Es sei wichtig, dass die Politik die Nöte und Bedürfnisse der Senioren berücksichtigt. Für sie haben Frisuren eine andere Bedeutung als für jüngere Menschen, so Laschet weiter. Aber was gilt es zukünftig bei einem Friseur-Besuch in Corona-Zeiten zu beachten?
Corona in NRW: Das muss man bei einem Friseur-Besuch zukünftig beachten
Wie in Arztpraxen oder dem Einzelhandel müssen auch in Friseursalons und bei Hausbesuchen von Friseuren zukünftig medizinische Masken getragen werden. Das geht aus dem Beschluss von Bund und Ländern hervor und gilt sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter (alle Nachrichten zum Coronavirus in NRW auf RUHR24.de).
Bei sehr kundennahen Tätigkeiten wie Make-Up, Rasur oder Bartpflege müssen nach Informationen von RTL.de mindestens FFP2-Masken getragen werden. In dem Fall sei die Atemschutzmaske sogar „mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zu ergänzen“.

Regeln bei Friseur-Besuch: Was ab dem 1. März in der Corona-Pandemie gilt
Wenn sich mehrere Menschen im Friseur-Salon befinden, darf die Mindestfläche von 10 Quadratmetern nicht unterschritten werden. Konkret bedeutet das: Wenn sich ein Friseur und ein Kunde im Geschäft befinden, muss dieses mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Diese Regelung gilt auch für Hausbesuche. Nachverfolgbar ist sie dort aber wohl kaum.
Auch die grundsätzlichen Corona-Hygienevorschriften gelten weiterhin in den Salons. Dazu zählen:
- Der Abstand von 1,5 Metern ist überall wo möglich einzuhalten
- Alternativ müssen andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden (etwa eine Trennscheibe im Kassenbereich)
- Kontaktloses Bezahlen bevorzugen
- Alle 20 Minuten sollte gelüftet werden
- Haare müssen bei jedem Besuch im Salon gewaschen werden
- In NRW müssen weiterhin die Kundenkontaktdaten dokumentiert werden
- Mitarbeiter und Kunden sollten sich regelmäßig die Hände desinfizieren
Friseur-Besuch ab dem 1. März trotz Corona: Termine werden bereits vergeben
Außerdem sollten die Friseursalons mit Terminvergabe arbeiten. So sollen größere Personenansammlungen vermieden werden. Wenn Zeitschriften oder Getränke angeboten werden, werden Handschuhe und Desinfektionsmittel empfohlen. Viele Salons verzichten aber bereits auf diesen Service.
Video: Friseure ab 1. März wieder geöffnet: Unglaubliche Reaktion im Internet
Die ersten Termine für den 1. März werden in den Friseur-Salons bereits ausgemacht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sei die Nachfrage schon vor den Öffnungen hoch. „Wir bekommen unzählige Mails und Anrufe - eigentlich will jeder Kunde schon in der ersten Woche drankommen“, so der Vorsitzende des Friseur- und Kosmetikverbandes NRW, Harald Esser.