Steuererklärung: In diesem Fall droht eine Nachzahlung in Steuerklasse 3 und 5
Die Steuerklassen 3 und 5 sind nicht immer die beste Entscheidung für Ehepaare. Ein konkretes Beispiel zeigt, wann eine hohe Nachzahlung droht.
Dortmund – Die Bundesregierung plant eine Reform bei den Steuerklassen. Den Klassen 3 und 5 soll es dabei an den Kragen gehen, sie sollen ins Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Doch noch haben verheiratete Paare die Qual der Wahl.
Steuererklärung: In diesem Fall droht eine Nachzahlung in Steuerklasse 3 und 5
Steuerklasse 3 und 5 oder vielleicht doch lieber 4 und 4 – mit oder ohne Faktor? Nach der Hochzeit ist vermutlich nichts so „romantisch“ wie die Steuerklassenwahl. Mit der richtigen Entscheidung können Ehegatten oder Lebenspartner am Jahresende bares Geld sparen.
Alternativ flattert nach Abgabe der Steuererklärung eine dicke Nachzahlung ins Haus. Daher gilt nicht nur „Augen auf bei der Partnerwahl“, sondern auch bei der Auswahl der richtigen Steuerklasse.
Steuererklärung: So vermeidet man eine Nachzahlung in Steuerklasse 3 und 5
Bislang haben sich viele Partner vor allem dann für die Steuerklassen 3 und 5 entschieden, wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin merklich mehr verdient hat als der andere. Hier kommt dann das sogenannte Ehegattensplitting zum Tragen.
„Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht“, erklärt das Bundesministerium für Finanzen, mit der Ergänzung des entscheidenden Zusatzes: „…, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner circa 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte circa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.“
Steuererklärung: Nachzahlung in Steuerklasse 3 und 5 droht – Finanzministerium informiert
Andernfalls droht das große Steuererwachen: „Bei abweichenden Verhältnissen des gemeinsamen Arbeitseinkommens kann es aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzugs zu Steuernachzahlungen kommen“, informiert das Finanzministerium.

Daher sind Paare bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Um eine Nachzahlung zu vermeiden, sei es Paaren daher freigestellt, sich für die Kombination 4 und 4 zu entscheiden und auf die günstigere Steuerklasse 3 zu verzichten (mehr zum Thema Finanzen bei RUHR24).
Steuererklärung: Beispiel zeigt Höhe der Lohnsteuer in Steuerklasse 3 und 5
Welche Auswirkungen die Wahl der Steuerklasse auf die Lohnsteuer sowie auf die zu erwartenden Nachzahlungen hat, zeigt ein konkretes Beispiel: „Ein Ehepaar, beide in allen Zweigen sozialversichert, bezieht Monatslöhne (nach Abzug etwaiger Freibeträge) von 3.000 und 1.700 Euro. Da der Monatslohn des geringer verdienenden Ehegatten […] den Betrag von 2.255 € nicht übersteigt, führt in diesem Falle die Steuerklassenkombination III/V zur geringsten Lohnsteuer“, erklärt das Bundesministerium für Finanzen.
Vergleich der Lohnsteuerabzugsbeträge:
Lohnsteuer für …
… 3.000 Euro nach Steuerklasse III: 88,16 Euro pro Monat
… 1.700 Euro nach Steuerklasse V: 245,25 Euro pro Monat
Lohnsteuer insgesamt: 333,41 Euro pro Monat/ ~ 4001 Euro pro Jahr
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Lohnsteuer für …
… 3000 Euro nach Steuerklasse IV: 344 Euro pro Monat
… 1700 Euro nach Steuerklasse IV (jeweils ohne Faktor): 67,58 Euro pro Monat
Lohnsteuer gesamt: 411,58 Euro pro Monat/ ~ 4939 pro Jahr
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Lohnsteuer für …
… 3000 Euro nach Steuerklasse IV: 332,58 Euro pro Monat
… 1700 Euro nach Steuerklasse IV (jeweils mit Faktor 0,967): 65,33 Euro pro Monat
Lohnsteuer gesamt: 397,91 Euro pro Monat/ ~ 4775 pro Jahr
Steuererklärung: Beispiel zeigt, in Steuerklasse 3 und 5 drohen 779 Euro Nachzahlung
Wie die Ansicht zeigt, hätte das Paar bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 satte 938 Euro weniger Lohnsteuern gezahlt als im Vergleich zum Modell 4 und 4 ohne Faktor respektive 774 Euro weniger als die Lebenspartner mit Faktor. Doch mit dem Eintreffen des Steuerbescheids würde es dann das böse Erwachen für das Pärchen geben.
Die Verheirateten im Beispiel 4 und 4 ohne Faktor dürfen sich über eine Erstattung in Höhe von 159 Euro freuen. Bei der Auswahl 3 und 5 gucken sie hingegen nicht nur in die Röhre. Unter der Voraussetzung, dass keine anderen steuerlichen Sachverhalte zu berücksichtigen sind, droht ihnen gar eine Nachzahlung in Höhe von 779 Euro. Lediglich beim „Faktor-Pärchen“ käme es „weder zu einer hohen Nachzahlung noch zu einer Erstattung“, so das Bundesministerium der Finanzen.