Verbraucher aufgepasst

Energiesparlampen vor dem Aus: 3 Arten ab Februar verboten

Ab Februar gelten aufgrund bestimmter EU-Verordnungen neue Regeln bezüglich Energiesparlampen. Diese sollen Verbrauchern zugutekommen.

Dortmund – Die Auswahl an Lampen ist groß. Um den Raum zu erhellen, können Verbraucher zu zahlreichen Sorten wie Halogenlampen, Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen oder Induktionslampen greifen. Von drei Arten der Energiesparlampen müssen sich Verbraucher ab Februar allerdings verabschieden.

Energiesparlampen vor dem Aus: Diese 3 Arten ab Februar verboten

Schuld an dem Aus ist ein neues Energiesparlampen-Verbot der EU, wie futurezone.de berichtet. Das Gesetz an sich ist allerdings nicht neu, denn das Grundgerüst erschien bereits 2019 in Form der neuen Ökodesign-Verordnung. Diese schreibt unter anderem verschärfte Mindest-Energieeffizienzwerte vor (mehr Service-News bei RUHR24).

Diese Werte zeigen an, welche Haushaltsgeräte energiesparend sind und die Umwelt schonen. Erreichen Energiesparlampen den Mindestwert nicht, dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Die Neuerung soll dieses Mal einen Vorteil für die Gesundheit bieten: Sie soll vor gefährlichen Stoffen schützen – denn die Leuchten enthalten giftiges Quecksilber.

Diese Drei Arten von Energiesparlampen sind ab Februar sowie August 2023 verboten

In Kraft treten wird das Verbot am 25. Februar 2023. Von da an sollen zunächst kreisförmige (T5) und Kompaktleuchtstofflampen verboten werden. Dabei bleiben soll es jedoch nicht.

Denn genau ein halbes Jahr später – also am 25. August 2023 – gilt das Verbot auch für lineare Leuchtstofflampen nach den Standards T5 und T8. Im September folgt das Aus für Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen. Für Verbraucher gibt es jedoch Alternativen.

Diese Energiesparlampen werden 2023 verboten:

  • kreisförmige (T5) und Kompaktleuchtstofflampen (25. Februar 2023)
  • lineare Leuchtstofflampen (T5 und T8; 25. August)
  • Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen (September)

Energiesparlampen vor dem Aus: Alternative bietet viele Vorteile

Besonders praktisch seien nach Angaben von wohnen.at LED-Lampen. Denn diese bieten gleich mehrere Vorteile: Sie verbrauchen vor allem in der Regel weniger Energie als andere Lampen.

Das liegt daran, dass sie ihre Energie lediglich in Licht umwandeln und nicht in Wärme. Gerade in Zeiten der Energiekrise kann es vorteilhaft sein, durch das richtige Licht Strom zu sparen – und damit bares Geld.

Drei Arten der Energiesparlampe sind ab Februar verboten.

Außerdem sind die Leuchten nach Angaben von leds.de langlebig und äußerst robust. Im Gegensatz zu Energiesparlampen und Leuchtstofflampen enthalten LEDs kein giftiges Quecksilber und sind somit sowohl schonender für die Gesundheit der Nutzer als auch für die Natur.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago