Regierung informiert

Einmalzahlung 2023: So beantragen Studenten die 200 Euro

Eine weitere Heizkostenpauschale wird bald ausgezahlt. Wer davon profitiert und warum der Zeitpunkt unklar ist – alle Infos.

Dortmund – Im Zuge der Energiekrise erhalten zahlreiche Menschen Geld vom Staat. Es ist eine Unterstützung in einer Zeit, in der die Lebenserhaltungskosten in die Höhe geschossen sind. Ein Teil davon ist die Heizkostenpauschale. Zuletzt haben Arbeitnehmer 300 Euro bekommen. Nun sollen Studenten 200 Euro bekommen. Aber wann? Bald, heißt es.

Heizkostenpauschale von 200 Euro – Zeitpunkt der Auszahlung für Studierende kommt

Immerhin hat die Bundesregierung erste Informationen veröffentlicht, wie die Heizkostenpauschale für Studenten abläuft. Es soll eine digitale Antragsplattform geben, über die Studenten eine Auszahlung der 200 Euro beantragen können. Diese ist nach Informationen der Bundesregierung in der zweiten Februarhälfte online.

Das heißt aber nicht, dass Studenten ihre 200 Euro Heizkostenpauschale auch schon im Februar bekommen. Zunächst gibt es laut Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) neben der Antragsplattform auch eine Infowebseite samt Hotline.

Aus Sicht der Bundesregierung sein eine Auszahlung der Heizkostenpauschale von 200 Euro Mitte März realistisch. Dabei habe die Regierung nun ihren Soll erfüllt. Die Bundesländer müssen sich nun um alles Weitere kümmern (mehr News zu Spartipps bei RUHR24).

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Der Bund habe, erklärte Stark-Watzinger (FDP) auf einer Pressekonferenz, keinen Zugang zu den Daten der Studierenden. Die Bundesländer müssen nun alle rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen schaffen, dass Studierende das Geld für die Heizkosten beantragen und auszahlen können.

Heizkostenpauschale von 200 Euro – zahlreiche Studierende und Fachschüler sind für Auszahlung berechtigt

Auf der Webseite einmalzahlung200.de können sich Studentinnen und Studenten schon jetzt informieren. Berechtigt sind alle Studierenden, Fachschülerinnen und -schüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule bzw. Ausbildungsstätte gemeldet waren und einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Robert Schmiegelt

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