Preis-Falle im Winter
ADAC warnt vor Fehler beim Eiskratzen: Hohes Bußgeld droht
Im Winter steht oft erstmal Eiskratzen an, ehe das Auto nutzbar ist. Hier versteckt sich allerdings eine Preisfalle.
Dortmund – Es ist kalt draußen. Handschuhe, Mütze, Mantel gehören zur Grundausstattung, wenn man das Haus verlässt. Wer morgens zur Arbeit aufbricht, den erwartet – zumindest, wenn er mit dem Auto unterwegs ist – im Winter eine lästige Aufgabe: das Eiskratzen.
ADAC warnt vor Fehler beim Eiskratzen: Hohes Bußgeld droht
Dabei ist es nicht nur nervig, das Auto vom Eis zu befreien, bei Fehlern drohen auch saftige Strafen. Vermeintlich findige Fahrer, die den Motor schonmal anschmeißen und im Stand heiß laufen lassen, sollten den Kniff vor dem Eiskratzen nochmal überdenken.
Das Warmlaufenlassen im Stillstand ist kontraproduktiv: Der Motor brauche deutlich länger, „um Betriebstemperatur zu erreichen“, schreibt der ADAC. Durch den Mehrverbrauch von Kraftstoff wird es auch noch zu einer unnötigen Belastung für die Umwelt.
Bußgeld-Falle beim Eiskratzen: Motor nicht laufen lassen
Und hier liegt die Bußgeld-Gefahr für die Autofahrer. Denn laut des Landesimmissionsschutzgesetzes sind Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Abgas- sowie Lärmbelästigung zu vermeiden. Unter diese Kategorie fällt auch, wenn der Motor im Winter – beispielsweise vor dem Eiskratzen – angelassen wird, ohne das Auto fortzubewegen.
Das ist auch im Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“
Vorsicht beim Eiskratzen: 80 Euro Bußgeld drohen bei laufendem Motor im Stillstand
Laut des ADAC droht bei Missachtung ein Bußgeld von bis zu 80 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr. Im Vergleich: Wer innerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss 70 Euro zahlen.
Trotzdem dürfen Autofahrer natürlich nur bei klarer Sicht am Straßenverkehr teilnehmen. Heißt: Vorab das Eis von den Scheiben kratzen – hierbei kann statt des laufenden Motors Essig helfen – und wenn die Scheiben von innen beschlagen sind, am besten ein Trockentuch nutzen.
Den Motor vorher anzustellen, stellt sich übrigens als doppelte Geldfalle heraus. Denn neben dem drohenden Bußgeld wird das Ziel, das Auto zu erwärmen, völlig verfehlt.
Läuft der Motor vier Minuten im Stillstand warm, erreicht das Motoröl bei einer Außentemperatur von Minus 10 Grad nur eine Temperatur von minus 7 Grad. Das zeigten Tests des ADAC. Auch die Heizung erreicht dann noch längst nicht die Höchstleistung. Es verbraucht also nur Sprit.
Rubriklistenbild: © Rene Traut/Imago; C. Hardt/Future Image/Imago; Collage: Sabrina Wagner/RUHR24