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Bundesweiter Warnstreik: Diese Rechte haben gestrandete Fahrgäste

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Von: Kathrin Ostroga

Wer wegen eines Warnstreiks sein Ziel vorerst nicht erreichen kann, hat einige Rechte. Das können Betroffene geltend machen.

Dortmund – Aktuell halten wieder einige Warnstreiks Deutschland in Atem. So wichtig der Kampf um die Tarifbedingungen auch ist, so genervt sind vor allem Pendler, wenn der Verkehrssektor bestreikt wird. Doch was kann man tun, wenn Züge, Busse oder Flugzeuge ausfallen und man irgendwo strandet?

Warnstreik im Verkehrssektor: Das können betroffene Flugreisende bei einem Ausfall tun

Die Antwort auf die Frage hängt vom Verkehrsmittel und der Art des Streiks ab. Sitzt man an einem Flughafen fest, muss die Airline in der Regel für das Wohl der betroffenen Gäste sorgen. Wurde der Flug annulliert, können Betroffene auf einen späteren Ersatzflug pochen.

Wie die Verbraucherzentrale betont, muss die Airline in der Wartezeit für Essen, Trinken und über Nacht für ein Hotelzimmer sorgen. Auch das Absetzen von zwei Telefonaten sowie zwei E-Mails muss der Fluganbieter gewährleisten. Ebenfalls der Transfer zur Unterkunft gehört dazu.

Flug fällt wegen Streik bei der Airline aus – Passagiere müssen versorgt werden

Gibt es Komplikationen und die Airline weigert sich zum Beispiel, können Passagiere auch in Vorkasse gehen und bewahren die Kassenbons auf. Die Kosten können laut Verbraucherzentrale dann in der Regel auch nachträglich noch bei der Airline geltend gemacht werden. Außerdem steht Betroffenen eine zusätzliche Ausgleichszahlung zu (mehr Service-News bei RUHR24).

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Betroffene können auch auf den Flug verzichten und erhalten dann innerhalb von sieben Tagen den Ticketpreis zurück. Bei Pauschalreisen wenden sich Reisende an den Veranstalter. Kompliziert wird es allerdings, wenn das Personal der Sicherheitskontrollen streikt. Eine Zahlung kann hier nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, weil zum Beispiel die Bundespolizei und der Zoll von den Airlines unabhängig sind.

Bus und Bahn fallen wegen eines Streiks aus: Fahrgäste sollten alles dokumentieren

Doch was passiert, wenn im Rahmen eines Streiks der Bahnverkehr eingestellt wird? Auch hier muss sich das jeweilige Zugunternehmen, also im Zweifel die Deutsche Bahn, um das Wohl der Reisenden kümmern. Fällt etwa der letzte Zug des Tages aus und die Passagiere haben keine Möglichkeit mehr an ihr Ziel zu kommen, können sie sich ein Taxi nehmen und die Kosten in Rechnung stellen (bis zu 80 Euro).

Flugausfall wegen einem Streik.
Wer durch einen Streik am Flughafen strandet, muss durch die Airline versorgt werden. © localpic/ Imago

Ist auch das nicht mehr möglich, muss auch die Bahn für eine Unterkunft und die Fahrt dorthin aufkommen, wie die Süddeutsche Zeitung in einem Video informiert. Wichtig sei es, den Ausfall der Bahn zu dokumentieren, um ihn später beweisen zu können. Fotos, Screenshots oder am besten die Bestätigung durch einen Bahnmitarbeiter vor Ort sind möglich.

Auch Tickets für Busse oder Schiffe können im Streikfall unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Im Zweifelsfall sollten sich Reisende an das Transportunternehmen wenden und wie auch am Bahnhof den Ausfall dokumentieren, sowie Tickets und Kassenbons aufbewahren.

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