Ausreichender Schutz vor Corona?
Coronavirus in NRW: Visiere statt Mundschutz - welche Regeln aktuell gelten
Menschen nutzen das Visier aus Acrylglas zum Schutz gegen das Coronavirus. Ist das erlaubt? Das sind die Regeln in NRW.
- In NRW müssen seit Ende April in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Arztpraxen Mund und Nase bedeckt werden, um die Ausbreitung des Coronavirus* zu verringern.
- Viele Menschen können unter den Masken nur schlecht atmen.
- Eine Alternative könnten Kunststoff-Visiere sein. Doch sind diese in NRW erlaubt?
Dortmund/NRW - Seit dem 27. April gilt in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht*. Das bedeutet: Mund und Nase müssen beim Einkauf in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Arztpraxen bedeckt sein, wie RUHR24.de* berichtet.
Coronavirus in NRW: Seit Ende April gilt Maskenpflicht in Geschäften, ÖPNV und Arztpraxen
Für viele Menschen ist die Bedeckung von Mund und Nase in der Coronavirus-Pandemie* jedoch eine große Qual - beispielsweise Allergiker, die im Frühling aufgrund von Pollen in der Luft auch ohne Mundschutz häufig mit Atem-Problemen kämpfen. Oder für Menschen, die den Mundschutz beim Sport in Fitnessstudios tragen - wo es aber kein Muss ist.
Ebenso betroffen sind Beschäftigte im Einzelhandel, in Friseur- oder Kosmetiksalons, in Restaurants oder Fitnessstudios - um nur einige Einrichtungen zu nennen, in denen Arbeitnehmer während ihrer gesamten Arbeitszeit über mehrere Stunden eine Maske tragen müssen (alle Entwicklungen zum Coronavirus in NRW in unserem Live-Ticker*).
Maskenpflicht in NRW: Visiere als Schutz vor dem Coronavirus?
Auf den Straßen NRWs sieht man deshalb auch immer öfter Menschen mit Acrylglas-Visier - einer Art Scheibe vor dem Gesicht. Der Vorteil: Ein Visier erleichtert das Atmen deutlich, da die Acrylglas-Scheibe nicht direkt ans Gesicht anschließt, sondern nur vor dem Gesicht hängt.
Außerdem ist durch ein Visier das komplette Gesicht des Gegenübers erkennbar. Doch sind Visiere überhaupt als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz zugelassen?
Coronavirus in NRW: Sind Visiere eine Alternative zum textilen Mund-Nasen-Schutz?
In NRW gibt es zur Maskenpflicht eine klare Regelung*: Diese besagt, dass nur eine textile Mund-Nasen-Bedeckung in den bereits genannten Einrichtungen als Mundschutz gilt. Visiere sind demnach zwar im Alltag erlaubt - in Geschäften, ÖPNV und Arztpraxen gelten sie jedoch nicht als gleichwertiger Ersatz für einen textilen Mund-Nasen-Schutz. Auch in Krankenhäusern müssen Besucher einen zwingend einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sonst könnten Patienten in Gefahr gebracht werden.
Grund dafür: Die Visiere bieten eine viel höhere Gefahr einer Tröpfcheninfektion als ein textiler Mundschutz.* Da die Kanten des Visiers nicht komplett um Mund und Nase abschließen, ist auch kein gleichwertiger Schutz gegeben. Das bedeutet: Wenn ein mit dem Coronavirus infizierter Mensch ein Visier trägt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher, dass er eine weitere Person ansteckt als mit textilem Mundschutz.
Die Regierung hat in der Coronavirus-Pandemie ein Konjunkturpaket auf den Weg, inklusive Senkung er Mehrwertsteuer, auf den Weg gebracht. Das wird jeder einzelne davon merken.
Video: So reinigt ihr euren Mund-Nasen-Schutz richtig!
Maskenpflicht in NRW: Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Eine Ausnahme bilden in NRW allenfalls Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für sie könnte ein Visier tatsächlich eine Alternative darstellen.
Für Beschäftigte im Einzelhandel, Friseure, Physiotherapeuten oder Kosmetiker sicher keine befriedigende Antwort. Sie tragen ihren textilen Mundschutz täglich bis zu acht Stunden und kämpfen mit einer hohen Atembelastung.
Erleichterung können höchstens OP-Masken schaffen. Diese sind häufig dünner und leichter als selbstgenähte Stoffmasken und erleichtern das Atmen unter einer Maske ein wenig. Auch hier ist es jedoch wichtig, auf einen hygienischen Umgang zu achten - denn sonst schützen Stoffmasken genauso wenig wie Visiere.
lis
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