Coronavirus: Schulen in NRW geschlossen! - Das müssen Eltern jetzt wissen

Die Schulen sollen durch die Verbreitung des Coronavirus geschlossen werden. Eltern sollten ein paar Dinge beachten. Wir sagen euch, was ihr wissen müsst.
- Deutschland hat Vorkehrungen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
- Dazu gehört auch, dass Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen geschlossen werden können.
- Viele Eltern fragen sich nun, was sie in einem solchen Fall tun sollen, um die Kinderbetreuung zu garantieren.
Update, Freitag (13. März), 13.05 Uhr: Wie die Rheinische Post berichtet, sollen die Schulen in NRW spätestens ab Mittwoch (18. März) bis zu den Osterferien geschlossen werden. Die Zeitung habe dies aus den Kreisen der Landesregierung erfahren. Details der Regelungen wird Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) ab 14.30 Uhr bekanntgeben. Es besteht die Möglichkeit, dass viele Schulen schon vorher schließen.
Erstmeldung, Dienstag (3. März): NRW - Erst eine Schule in Bielefeld, dann eine in Mönchengladbach. Erste Schulen in Nordrhein-Westfalen lassen den Unterricht wegen des Coronavirus - die Stadt Dortmund erntet auf Twitter einen Shitstorm - ausfallen. Zuletzt blieben außerdem im Kreis Heinsberg in NRW auch noch die Kindergärten aus Vorsicht geschlossen. Das verunsichert nicht nur viele Eltern, sondern stellt sie auch vor ein enormes Problem. Denn viele müssen weiterhin zur Arbeit. Was passiert in solchen Fällen?
Was können Eltern tun, wenn Schule oder Kita wegen des Coronavirus geschlossen bleiben?
Nachdem sich die Zahl der Coronavirusfälle im Kreis Heinsberg inzwischen auf 37 erhöht hat (Stand: Samstag, 29. Februar), hat der Krisenstab drastische Maßnahmen beschlossen: Bis einschließlich 6. März sollen in dem Landkreis in NRW die Kindertagesstätten, Schulen und Kindertagespflegeeinrichtungen geschlossen bleiben. Das ist immerhin eine ganze Woche. Was machen die Kinder in dieser Zeit? Und wer übernimmt die Betreuung?
Wenn es nachweislich für die Kinder keine Betreuung gibt, ist es Eltern im Notfall erlaubt, zu Hause zu bleiben und sich statt zu arbeiten um ihre Kinder zu kümmern. Es muss aber umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Entscheidend ist hier vor allem die Dauer, für die der Arbeitnehmer wegen der Sondersituation durch den Coronavirus dem Arbeitsplatz fernbleibt. Handelt es sich um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" bekommt er auch weiterhin Gehalt gezahlt. So sieht es zumindest das Gesetz im Paragraf 616 BGB vor.
Eltern wegen Coronavirus verunsichert: Soll das Kind in die Schule oder in die Kita?
Eltern, die wie die Menschen in Heinsberg von der Schließung der Kitas und Schulen aufgrund des Coronavirus betroffen sind, sollten aber sofort mit ihrem Chef sprechen. Oftmals lässt sich eine gemeinsame Regelung in der Corona-Zeit wie die Arbeit im Homeoffice, unbezahlter Urlaub oder der Abbau von Überstunden finden. Ist Kind allerdings tatsächlich krank, dürfen Eltern eine Zeit lang zu Hause bleiben und das Kind versorgen.
Bei der Frage, ob Kinder überhaupt noch in die Schule sollten, gilt: Wenn die Schule nicht von offizieller Seite aus geschlossen wird, besteht weiterhin Schulpflicht. Das heißt, Eltern können ihre Kinder nicht einfach aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus von der Schule fernhalten. Bei der Kita können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder lieber zu Hause behalten.
Was sollen Eltern tun, wenn sich das Kind möglicherweise infiziert hat?
Für Eltern, die befürchten, dass sie selbst oder ihr Kind mit dem Coronavirus infiziert sind, gilt dasselbe wie für alle anderen Personen auch: Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt allen Menschen, die befürchten, mit dem neuartigen Erreger in Kontakt gekommen zu sein und sich angesteckt zu haben, sich "unverzüglich und unabhängig von Symptomen" an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden.
Treten erkältungsähnliche Symptome, die typisch für das Coronavirus sind, auf, sollte man einen Arzt aufsuchen und diesem den Coronavirus-Verdacht mitteilen. Das dient laut dem RKI dazu, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verhindern. Zu beachten ist aber: Bevor man einen Arzt aufsucht, sollte man ihn telefonisch kontaktieren. Nur so kann er die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Doch gerade Eltern sollten nicht aus Angst vor dem Coronavirus, von dem ein Unternehmen aus NRW profitiert, überreagieren, wie ein Kinderarzt gegenüber der Süddeutschen Zeitung mitteilte. "Dieser Reflex - mein Kind hat Husten und Fieber, ich muss sofort zum Arzt - wäre fatal beim Coronavirus.", so Philipp Schoof. Besteht bei Eltern also der Verdacht, ihr Nachwuchs könne sich mit dem Erreger angesteckt haben, könne man zuerst bei der Telefon-Hotline, die viele Gesundheitsämter und Kommunen inzwischen eingerichtet haben, anrufen und sich informieren, bevor man direkt zu Arzt geht.
Eine Frage, die sich auch viele stellen: Kann man im Falle einer Erkrankung am Coronavirus den Urlaub stornieren? Das müssen Reisende jetzt wissen.
Coronavirus: Wer entscheidet, ob Schulen und Kitas geschlossen werden?
Wenn Eltern nun aber nicht selbst entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind aus Sorge vor dem Coronavirus von der Schule fernhalten oder nicht - wer trifft dann entsprechende Maßnahmen? Ob Schulen oder Kitas geschlossen werden, ist grundsätzlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jede Kommune, wie auch im Kreis Heinsberg, kann das individuell regeln. Und auch ob flächendeckende Tests in Kitas angeordnet werden, wie es sich die Gewerkschaft wünscht, ist in jeder Kommune unterschiedlich und noch nicht beschlossen.
Die Schulen und die Kommunen halten in der Regel bei einem Corona-Verdachtsfall Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses bewertet dann das Risiko und veranlasst die entsprechenden Maßnahmen, falls diese notwendig sind. Die Schule und die Kitas müssen dann selbstständig die Vorgaben umsetzen.
Viele Einrichtungen für Kinder sind aber bereits für das Thema Covid-19 sensibilisiert. Sie geben Schreiben an die Eltern heraus, in denen unter anderem noch einmal über die Hygieneregeln oder den Fall einer Schließung aufgeklärt wird.