Corona: Spahn plant knallharte Strafen für Impfpass-Fälscher - auch Gefängnis möglich
Der illegale Handel mit gefälschten Impfpässen boomt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert jetzt harte Strafen.
Deutschland – Shopping, Friseurtermin oder der Besuch im Restaurant: Viele Aktivitäten sind nach den neuen Corona-Regeln für vollständig Geimpfte wieder möglich. Eigentlich ist es daher nicht verwunderlich, dass immer mehr Kriminelle gefälschte Impfpässe in Umlauf bringen. Der Bundesgesundheitsminister will solche Vergehen jetzt mit Geld- und sogar Haftstrafen ahnden (mehr Infos zum Coronavirus in NRW auf RUHR24).
Jens Spahn (40) | Bundesgesundheitsminister |
Geboren | 16. Mai 1980 (Alter 41 Jahre) |
Politische Partei | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Gefälschte Impfpässe sind „kein Kavaliersdelikt“ – Jens Spahn plant harte Strafen
„Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“, habe Jens Spahn dementsprechend laut Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärt. Und weiter: „Wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar – und wer so einen Pass nutzt, genauso.“
Denn wer ungeimpft und ungetestet unter Menschen geht, zugleich aber vorgibt, immun zu sein, gefährdet die Gesundheit anderer. Ein führender Kriminologe spricht in diesem Zusammenhang sogar von Körperverletzung.
Impfpassfälschungen: Auch bei der Verwendung von falschen Impfpässen droht Knast
Wie die Nachrichtenagentur Agency France-Presse (AFP) unter Berufung auf die Zeitungen der Funke-Gruppe berichtet, liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers bereits vor. Demnach mache sich auch strafbar, wer einen gefälschten Impfpass benutzt.
Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Für die Fälscher selbst droht sogar eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Corona: Neuregelungen von Spahn – bisherige Gesetze ließen „Strafbarkeitslücke“ offen
Entsprechende Strafen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen sind bereits jetzt im Strafgesetzbuch verankert. Und zwar in Abschnitt 23 „Urkundenfälschung“ in den folgenden Paragrafen:
- § 277 „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“; Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- § 278 „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“; Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
- § 279 „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“; Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Dass die Fälschungen von Impfpässen mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet wird, darauf hatte auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mehrfach hingewiesen. Die bisherigen Gesetze ließen aber eine „Strafbarkeitslücke“ offen, die mit dem neuen Gesetzentwurf laut dpa-Bericht nun geschlossen werden soll.

Impfpass-Fälschungen: Verwendung wegen „Strafbarkeitslücke“ bisher nicht immer geahndet
Denn nach bisheriger Gesetzeslage hatten Kriminelle wohl die Möglichkeit, sich Strafen zu entziehen. So erklärt Rechtsprofessor Volker Erb gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, dass die grundsätzliche Frage ungeklärt sei, ob es sich bei den relevanten Dokumenten um Gesundheitszeugnisse oder aber um Urkunden handele. Eine Urkundenfälschung sehe noch höhere Strafen vor.
Eine „Strafbarkeitslücke“ könne hier genau dann entstehen, wenn die Dokumente nicht als Urkunden, sondern als Gesundheitszeugnisse gewertet werden. Denn dabei sprächen Juristen von einem „zweiaktigen Delikt“ – nämlich der Ausstellung und der Verwendung.
Die Verwendung muss gemäß § 279 gegenüber einer Behörde oder einer Versicherung erfolgen, um als Straftat gewertet zu werden. Genau hier lag bisher der Knackpunkt: Denn wer den Impfpass nutzt, um mal essen zu gehen oder in den Urlaub zu fahren, legt ihn weder einer Behörde noch einer Versicherung vor. Demnach könnten solche Taten laut Ansicht des Rechtsexperten nach bisheriger Regelung straffrei bleiben.
Falsche Impfpässe oder Testbescheinigungen: Spahns Entwurf schließt die Gesetzeslücke
Im Gesetzentwurf von Jens Spahn wird daher jetzt explizit auf die neue Situation in der Corona-Pandemie und die entsprechenden Dokumente eingegangen. Laut AFP-Bericht heißt es darin konkret, dass Falschangaben in Impfpässen bestraft werden. Ebenso werden auch gefälschte Nachweise über eine durchgemachte Covid-19-Infektion sowie falsche Corona-Testdokumente geahndet.
Denn die Fälschungen dieser Dokumente, die im Zuge der Öffnungsschritte neue Freiheiten versprechen, werden für Polizei und Behörden zusehends zum Problem. Ein Umstand, der für den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, absehbar war. Die Politik hätte hier seiner Meinung nach eher handeln müssen, wie er dem Handelsblatt erklärt.
Polizeigewerkschaft warnt: Fälschungen von Impfpassen werden zum „Dauerproblem“
Sebastian Fiedler warnt sogar davor, dass das Fälschen von Impfpässen zum „Dauerproblem“ werden könne. Demnach könnten „inländische Impfverweigerer ebenso Abnehmer sein, wie Ein- oder Ausreisewillige, die sich Quarantänepflichten entziehen möchten.“
Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe hatte der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei zudem kritisiert, dass es keine Standards für die Ausstellung von Attesten für Corona-Genesene gebe. Dieser Umstand ließe „Spielraum für Täuschungsversuche“.
Straftat Impfpassfälschung: Neuregelungen soll schnell umgesetzt werden
Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll dieser aufkeimenden Form von Straftaten im Zuge der Coronapandemie nun begegnet werden. Die Neuregelungen sollen laut dpa-Bericht noch ins laufende parlamentarische Verfahren zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingefügt werden. Voraussichtlich solle der Bundestag sie am Donnerstag (20. Mai) beschließen.
Mehrere Unions-Politiker hatten zuvor ein noch höheres Strafmaß gefordert, das eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Das scheint mit Spahns Vorstoß allerdings nun vom Tisch zu sein.
Impfpassfälschungen: Mehr Sicherheit für die digitalen Nachweise
Neben den geplanten Strafen soll es aber auch weitere Sicherheitsmaßnahmen für die in der EU geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise gelten. Erst kürzlich hatten Hacker eine Sicherheitslücke beim digitalen Impfnachweis entdeckt*, von der die Frankfurter Rundschau berichtet.
Wenn Ärzte einen digitalen Impfnachweis nachträglich ausstellen, sollen sie als Sicherheitsmaßnahme zuvor Ausweis und Impfpass prüfen. Demnach dürfen sie keinen Nachweis ausstellen, wenn sie den Verdacht haben, dass Dokumente gefälscht sind.
Weiter sieht der Gesetzentwurf laut Medienberichten vor, dass digitale Impfnachweise nur „in räumlicher Nähe“ zum ursprünglichen Impf-Ort ausgestellt werden. Nach Möglichkeit sollten die Ärzte sie direkt nach der Impfung erstellen. *Die Frankfurter Rundschau ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.