1. ruhr24
  2. Service

NRW: Die neuen Corona-Regeln der Schutzverordnung in der Übersicht

Erstellt:

Von: Florian Forth

Wird die Corona-Inzidenz gekippt? Was dürfen Ungeimpfte noch? Lange war fraglich, welche Regeln mit der neuen Coronaschutzverordnung in NRW gelten. Jetzt gibt es Klarheit.

NRW – In fast allen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen steigen die Corona-Inzidenzen aktuell an, berichtet RUHR24*. Doch welche wichtigen Neuerungen gibt es, nachdem ein Großteil der Menschen geimpft ist? In einer Pressekonferenz am Dienstag (17. August) hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) neue Corona-Regeln vorgestellt*.

BundeslandNordrhein-Westfalen
GesundheitsministerKarl-Josef Laumann (CDU)
VerordnungCoronaschutzverordnung ab 20.8.2021

Neue Coronaschutzverordnung NRW: Inzidenz von 35 ist der neue Grenzwert für Ungeimpfte

Die neue Coronaschutzverordnung für NRW (PDF) gilt ab Freitag (20. August) und bis zum 17. September. Die sicher wichtigste Änderung darin betrifft Menschen, die sich trotz Angebot bislang nicht vollständig haben impfen lassen. Denn sie dürfen ab Freitag ohne gültigen Negativtest (nicht älter als 48 Stunden) generell keine Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Behinderte oder der Eingliederungshilfe mehr besuchen.

Ab einem Inzidenzwert von über 35 in der Stadt oder dem Kreis gelten für sie weitere Einschränkungen. Ungeimpfte müssen sich bei einer Inzidenz von über 35 künftig je nach Örtlichkeit mit einem Schnell- oder PCR-Test freitesten.

Dies betrifft unter anderem folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:

PCR-Tests sind für Ungeimpfte künftig etwa beim Besuch von Diskotheken, Clubs oder privaten Feiern mit Tanz nötig. Auch vor dem Besuch von Bordellen ist ein negativer PCR-Test nötig. Test- und Immunisierungsnachweise (3G-Regel) müssen am Einlass kontrolliert werden, ersatzweise stichprobenartig. Ein Ausweis ist mitzuführen. Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen eigene Regeln auf.

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt somit in NRW vorerst weiter. Die weiteren Grenzwerte entfallen jedoch künftig.

Corona in NRW: Laumann sieht „keinen rationalen Grund“, sich nicht impfen zu lassen

Die Einschränkungen für Ungeimpfte werden in NRW in zahlreichen Kommunen greifen, in denen der Inzidenzwert bereits jetzt über 35 liegt. „Ich kenne keinen rationalen Grund, warum ein Mensch, der sich impfen lassen kann, sich nicht impfen lässt“, sagte Karl-Josef Laumann dazu am Dienstag. 87 Prozent der zuletzt schwer erkrankten auf den Intensivstationen seien nicht gegen Corona geimpft gewesen.

Wer sich bislang nicht hat impfen lassen, muss getestet sein, wenn er am öffentlichen Leben teilnehmen möchte

Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister

Freiheiten würden jetzt für Geimpfte gemacht, für alle anderen gelten die Testregeln, kündigte Laumann an. Wer sich bislang nicht habe impfen lassen, müsse getestet sein, wenn er am öffentlichen Leben teilnehmen möchte, sagte der Minister. Diese Beschränkungen entfallen erst dann wieder, sobald der vom MAGS festgestellte Inzidenzwert in NRW für mindestens fünf Tage unter den Wert von 35 sinkt.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). © Rolf Vennenbernd/dpa

Coronaschutzverordnung in NRW: Noch keine Alternative zum Inzidenzwert

Es war erwartet worden, dass eine Alternative zum Inzidenzwert vorgestellt wird. Diese lieferte NRW-Gesundheitsminister Laumann jedoch nicht, sagte aber, dass es künftig eine neue Kennzahl geben könnte. Trotz steigender Zahl an Neuinfektionen sollen „einschneidende Schutzmaßnahmen“ laut Coronaschutzverordnung auch künftig vermieden werden.

Dazu zieht das MAGS neben dem Inzidenzwert auch folgende Zahlen heran:

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Besondere Regeln für Schüler – Impfungen möglich

Auch für Schüler gelten mit der neuen Verordnung neue Regeln, die einiges vereinfachen düften. Da sich die Schüler in NRW ohnehin zweimal in der Woche testen lassen müssen, gilt künftig ihr Schülerausweis als Corona-Testnachweis. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, werden automatisch Getesteten gleichgestellt.

Zudem können sich Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 laut Empfehlung der Stiko ab sofort impfen* lassen, wenn die Eltern zustimmen. Aktuell seien in NRW erst 27 Prozent der Menschen in dieser Altersklasse geimpft. Da sei noch „Luft nach oben“, kommentierte Karl-Josef Laumann. Impfungen seien in Impfzentren, bei Haus- und Kinderärzten möglich. Diese würden auch die Frage nach der Quarantäne in Schulen vereinfachen.

Maskenpflicht gilt weiter – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen

Generell müssen auch Geimpfte und Genesene in NRW weiter eine Maske tragen, da auch sie die Delta-Variante des Coronavirus weitertragen können. Das bedeutet: mindestens ein OP-Mundschutz, besser eine FFP2-Maske aufziehen, wenn man unter Leute geht.

Die Maskenpflicht gilt somit weiterhin:

Von dieser Regeln gibt es in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW jedoch nicht weniger als 18 Ausnahmen – inklusiver einiger Unterpunkte – in denen die Maske nicht mehr getragen werden muss. Dazu gehören etwa private Treffen, Arbeitsplätze, an denen nur Geimpfte arbeiten oder auch beim gemeinsamen Singen, wenn alle Teilnehmer geimpft oder getestet sind.

Corona in NRW: Hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung

Wer gegen die neue Coronaschutzverordnung in NRW verstößt, muss mit massiven Geldbußen bis 25.000 Euro rechnen. Ordnungswidrigkeitenanzeigen drohen etwa, wenn man bei einem Inzidenzwert über 35 eine der genannten Einrichtungen betritt, ohne immunisiert oder getestet zu sein.

Wer als Veranstalter ungeimpften oder ungetesteten Besuchern den Zugang gewährt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Gleiches gilt für Angestellte, die keinen negativen Test vorlegen, nachdem sie mindestens fünf Tage am Stück nicht am Arbeitsplatz waren oder Arbeitgebern, die dies nicht kontrollieren. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant