Neues Konzept

Renter können 2023 dank Bürgerrente weiteren Zuschuss beantragen

Für die Altersvorsorge von Rentnern hat ein Verband ein neues Konzept vorgestellt: die „Bürgerrente“. Wie Rentner in Zukunft davon finanziell profitieren könnten.

Hamburg – Schon seit die Riester-Rente im Jahr 2002 eingeführt wurde, gibt es Kritik an der staatlich geförderten privaten Zusatz-Altersvorsorge. Die Kosten seien zu hoch und gegen Altersarmut habe sie auch nichts bewirkt, heißt es immer wieder. Deswegen hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) die Einführung einer sogenannten „Bürgerrente“ vorgeschlagen. Was es mit der angedachten Reform auf sich hat, wer davon profitieren und mit wie viel Geld Rentner im Zuge dessen rechnen könnten.

Bürgerrente in Deutschland als neues Konzept: Rente für Gering- und Mittelverdiener

Bei dem Konzept der Bürgerrente handelt es sich um eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge für Rentner, also quasi eine limitierte Version der Riester-Rente. Die Bürgerrente soll sich – im Gegensatz zur Riester-Rente – dabei nicht nur an Angestellte richten, sondern auch Arbeitslose, Beamte und Selbstständige zur Altersvorsorge anregen.

Das Konzept sei „ein Produkt für alle Menschen – ohne Ausnahme“, heißt es auf der Website des GDV. Der Süddeutschen Zeitung zufolge will der Verband mit dem Angebot insbesondere Gering- und Mittelverdiener ansprechen, die wenig Steuern zahlen.

„Im Vergleich zur Riester-Rente ist die Bürgerrente einfacher, verständlicher, nachhaltiger und renditestärker“, bewirbt der GDV-Präsident, Dr. Norbert Rollinger, das neue Konzept. Zu jedem Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, legt der Staat demnach 50 Cent Förderung obendrauf. Zahlt ein Kunde also beispielsweise 1.000 Euro pro Jahr in den Vertrag ein, gibt es 500 Euro als Förderung dazu, berichtet 24hamburg.de.

Höchstbeitrag der Bürgerrente bei etwa 290 Euro – Rentner können bis zu 146 Euro Zuschuss erhalten

„Auf diese Weise würde die Zulage proportional zum Eigenanteil steigen – bis zu einer Fördergrenze, die bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen könnte“, schreibt der GDV. Diese Grenze beträgt im Jahr 2023 genau 7300 Euro monatlich in den alten und 7100 Euro im Monat in den neuen Bundesländern.

Der maximale förderfähige Eigenanteil beliefe sich also auf 3.504 Euro pro Jahr, dazu kämen die Zulagen. Monatlich läge der Höchstbeitrag zur Bürgerrente demnach bei 292 Euro, der Staat würde Rentnern dann den 50-prozentige Zuschuss von 146 Euro hinzuaddieren.

Die Bürgerrente soll sich nicht nur an Angestellte richten, sondern auch Arbeitslose, Beamte und Selbstständige zur Altersvorsorge anregen.

Bürgerrente vom GDV in Deutschland: Nachfolger der Riester-Rente?

Während die Einzahlungen bei dem Konzept steuerfrei sein sollen, werden die Leistungen bei der Auszahlung jedoch besteuert. Zu Rentenbeginn könnte die Option auf eine Teilauszahlung laut der SZ Flexibilität ermöglichen, generell soll die angesparte Rente demnach aber lebenslang ausgezahlt werden können. Auf diese Weise könne dem GDV zufolge Altersarmut unter Rentnern verhindert werden.

Wichtig ist aber zu erwähnen, dass es sich bei der Bürgerrente aktuell nicht um einen „fertigen Produktvorschlag“ handelt, sondern „vielmehr [um] ein Konzept, wie die staatlich geförderte Altersvorsorge ausgestaltet sein sollte“, heißt es auf der Website des Verbandes. Den Rahmen dafür bestimme immer noch die Politik. Als Rentner ebenfalls gut zu wissen: Wie hoch ist eigentlich die Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

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