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Gleichstellung bei Behinderungsgrad 30: Diese Erleichterungen im Job gibt es

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Von: Helena Gries

Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Welche Vorteile bringt das?

Hamburg – Mehr als drei Millionen Menschen im Erwerbsalter leben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit einer Schwerbehinderung in Deutschland. Menschen sind nach Sozialgesetzbuch schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 gelten noch nicht als schwerbehindert, sie müssen jedoch auch mit Einschränkungen leben. Sie können daher schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Gleichstellung bei Behinderungsgrad von 30: Diese Vorteile gibt es

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gibt es nicht nur finanzielle Vorteile. Unter anderem kann dann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, durch den Menschen mit Behinderung Leistungen und Hilfen erhalten können. Aber auch ein Grad der Behinderung von 30 kann Vorteile bringen – es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Schwerbehindertenausweis kann mit einem GdB von 30 noch nicht beantragt werden, allerdings kann auf einen abgelehnten Antrag für einen Schwerbehindertenausweis Widerspruch eingelegt werden. Dieser Schritt kann sich lohnen, wenn der GdB knapp vor 50 liegt. Für einen Widerspruch bleibt ein Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit.

Projektingenieur mit einer Rückenmarksverletzung im Rollstuhl auf einer Baustelle.
Eine Gleichstellung kann sich für Menschen mit Behinderung lohnen, besonders im Arbeitsleben kann es Erleichterungen geben. (Symbolbild) © Imago

Ist der Grad der Behinderung hingegen weit von 50 entfernt, liegt aber dennoch mindestens bei 30, könnte sich eine sogenannte Gleichstellung lohnen. Diese kann von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitssuchenden bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. In der Folge erhalten diese bei der Genehmigung der Gleichstellung einen Teil des Nachteilsausgleichs, der in der Regel nur bei einer Schwerbehinderung besteht. Außerdem bringt eine Gleichstellung folgende Vorteile mit sich:

Behinderungsgrad von 30: Gleichstellung kann Arbeitsplatz sichern

Weiteres Ziel der Gleichstellung ist außerdem die Sicherung des Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung. Kann der Job aufgrund der Behinderung nicht im erforderlichen Maße ausgeführt werden, können Betroffene spezielle Programme oder Werkzeuge beantragen. Der Arbeitsplatz soll so eingerichtet sein, dass Menschen mit Behinderung gut zurechtkommen. Wer aufgrund der Behinderung nur schwierig an einen Job kommt, wird von der Bundesagentur für Arbeit mit Fortbildungen, Schulungen oder einem Lohnkostenzuschuss unterstützt.

Mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind Personen mit einem GdB von 30 beim Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgebende Menschen mit Behinderung kündigen möchte, muss das Integrationsamt dazu angehört werden. Dieses kann die Kündigung anfechten und den Arbeitsplatz sichern, in dem beispielsweise der Wechsel in eine andere Abteilung durchsetzt wird. Nicht möglich ist es mit einem GdB von 30 hingegen, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen. Auch zusätzlicher Urlaub muss vom Arbeitgeber nicht gewährt werden.

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