Pflichten, Montage und Stromerzeugung
600W-Balkonkraftwerk kaufen und Strom sparen: Was es zu beachten gibt
Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich die Stromkosten senken. Doch für Verbraucher gibt es vor dem Kauf von Stecker-Solargeräten viele offene Fragen.
Dortmund – Bei stetig steigenden Energiekosten erfreuen sich in Deutschland sogenannte Balkonkraftwerke immer größer werdender Beliebtheit. Vor der Anschaffung der Stecker-Solargeräte sollten jedoch einige Dinge beachtet werden.
Energiekosten sparen mit Balkonkraftwerk: Was es zu beachten gibt
Einfach auf der Terrasse oder dem eigenen Balkon Strom erzeugen und damit den teuren Abschlag des Energieversorgers senken. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Ist jedoch mit einer Mini-Solaranlage durchaus möglich.
Diese lassen sich beispielsweise am Balkongeländer befestigen. Obwohl die Installation im Vergleich zu einer klassischen Photovoltaikanlage recht einfach vonstattengeht, sollte vor dem Kauf einige Fragen beantwortet werden.
Energiekosten sparen mit Balkonkraftwerk: So funktioniert ein Stecker-Solargerät
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk überhaupt? „Der Strom aus dem Stecker-Solargerät fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind“, klärt die Verbraucherzentrale auf.
Dies führt dazu, dass weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss. Der häusliche Stromverbrauch sinkt somit (weitere Spartipps auf RUHR24).
Energiekosten sparen mit Balkonkraftwerk: Stecker-Solargerät muss angemeldet werden
Muss die Mini-Solaranlage angemeldet werden? „Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden“, heißt es dazu bei der Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus erfolge „die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.“ Laut Verbraucherzentrale könne dies beispielsweise über vereinfachte Formulare oder in Form einer komfortablen Online-Anmeldung erfolgen.
Energiekosten sparen mit Balkonkraftwerk: Die besten Standorte für Stecker-Solargeräte
Welche Standorte eignen sich besonders für Stecker-Solargeräte? Grundsätzlich seien die sogenannten Balkonkraftwerke für Wohnungen oder Häuser geeignet, die nach Angaben der Verbraucherzentrale die folgenden Bedingungen erfüllen.
Stecker-Solargeräte eignen sich bei Häusern und Wohnungen mit …
… einem Balkon
… einer Terrasse
… einer Dachfläche über der Wohnung beziehungsweise vor dem Fenster
… einem Garagendach
… einer zur Sonne ausgerichteten Außenfläche
Balkonkraftwerk: So viel Strom spart ein Stecker-Solargerät pro Jahr
Wie viel kann man mit Stecker-Solaranlage sparen? Bei einem Standardmodul mit 380 Watt Leistung könne man laut Verbraucherzentrale mit circa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr rechnen, wenn das Balkonkraftwerk verschattungsfrei an einem Südbalkon montiert wurde.
Um etwa den gleichen Wert reduziere sich der Energieverbrauch, wenn der Strom im Haushalt direkt verbraucht würde. Nach Angaben der Verbraucherzentrale entspricht „diese Strommenge etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit 2 Personen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 33 Cent bringt das eine jährliche Ersparnis von rund 66 Euro.“ Darüber hinaus werden die Anschaffungskosten in der Regel auf 350 bis 600 Euro taxiert.
Energiekosten sparen mit Balkonkraftwerk: Stromzähler muss ausgetauscht werden
Muss der bisherige Stromzähler ausgetauscht werden? Laut Bundesnetzagentur ist ein Austausch erforderlich. Denn: „Die Einspeisung von Strom in das Netz muss stets gemessen und bilanziert werden. Der Messstellenbetreiber wird daher den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist.“
Wie die Behörde anmerkt, bestünde sonst bei einem Ferrariszähler (analoger Stromzähler) die Gefahr, dass dieser durch die Stromeinspeisung rückwärts läuft. „Durch eine solche Manipulation würde widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom von dem Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Austausch ist daher auch zur Vermeidung von zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen wichtig“, stellt die Bundesnetzagentur klar.
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