Wichtige Tipps

Parken bei Dunkelheit – Fehler kann Autofahrer Geld kosten

Das Parken ist doch eigentlich einfach, oder? Leider kann ein bestimmter Fehler für Autofahrer beim Parkvorgang teuer werden.

Dortmund – Parken ist für Autofahrer eine Herausforderung. Parkraum ist in Städten Mangelware und für die aktuell größeren Autos auch eine Herausforderung. Hin und wieder ist es möglich, sich an den Straßenrand zu stellen. Doch wann muss in der Dunkelheit – egal ob Sommer oder Winter – eigentlich das Parklicht angeschaltet sein?

Parken in der Dunkelheit – wann müssen Autofahrer das Parklicht einschalten?

Viele Autofahrende wissen es wohl möglich nicht. Aber es gibt klare Gesetze für das Parklicht. Keine Frage. Die Situation kommt vor, dass man sein Fahrzeug an einer dunklen Straße abstellen muss. Laternen, die um beispielsweise 22 Uhr noch angeschaltet sind, können eventuell um 2 Uhr nicht mehr leuchten. Aber was sagt denn jetzt die Straßenverkehrsordnung?

Autofahrer und Autofahrerinnen müssen bei einem in der Dunkelheit am Straßenrand abgestellten Fahrzeug das Parklicht einschalten. Sonst besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen und einen Unfall verursachen. Dem Halter des parkenden Autos droht dann eine Teilschuld (mehr News zu Auto und Verkehr bei RUHR24).

Wie schalten Autofahrer das Parklicht an ihren Fahrzeugen an? Generell muss man bei den meisten Fahrzeugen den Blinker bei herausgezogenem Zündschlüssen betätigen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in das Fahrzeughandbuch.

Parken in der Dunkelheit – außerorts gelten andere Regeln für Park- und Standlicht

Gibt es für Autofahrende einen Unterschied zwischen dem Parken innerorts und außerorts? Ja, den gibt es. Steht ein Fahrzeug an einem nicht oder wenig beleuchteten Straßenrand, muss das Parklicht eingeschaltet sein.

Steht das Auto unter oder in der Nähe einer Laterne, die in der Nacht ausgeschaltet wird, ebenfalls. Man erkennt solche Laternen an dem sogenannten Verkehrszeichen 394, einem roten Ring mit weißem Rand.

Man kann nicht nur falsch parken, sondern auch beim Parken etwas falsch machen und vergessen.

Außerorts müssen Autofahrerinnen an unbeleuchteten Orten gar das Standlicht eingeschaltet haben. Das normale Parklicht reicht laut ADAC nicht aus. Man schaltet das Standlicht am Lichtschalter des Fahrzeugs ein – es handelt sich um das Symbol mit den zwei Leuchten und den jeweils drei Strichen nach links und rechts.

Ein Fahrverbot droht Autofahrern bei Vergehen nicht. Auch keine Punkte in Flensburg. Allerdings kostet ein nicht eingeschaltetes Parklicht 20 Euro – im Schadensfall 35 Euro.

Rubriklistenbild: © Gottfried Czepluch/Imago

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