Rente ohne Abzüge: Ab 63 unter einer Bedingung möglich
Viele Arbeitnehmer möchten die Rente mit 63. Doch wem steht ein früherer Ruhestand vor der Regelaltersgrenze zu? Wer Abschläge zahlen muss.
Berlin – Das Jahr fängt für viele Verbraucher gut an – denn der Jahreswechsel brachte zahlreiche Gesetzesänderungen. Und auch für Rentner ändert sich 2023 einiges zum Vorteil – es gibt unter anderem mehr Rente und Bürgergeld. Doch wie sieht es für diejenigen aus, die über einen Ruhestand vor der Regelaltersgrenze, also über die „Rente mit 63“ nachdenken?
Rente mit 63: Welche Jahrgänge früher in den Ruhestand gehen dürfen
Grundsätzlich gilt: Wer besonders lange gearbeitet und in die Versicherungskasse eingezahlt hat, muss keine oder kaum Abzüge hinnehmen. Teuer wird es hingegen für eine bestimmte Generation.
Vorgezogene Altersrente: | Frührente |
Definition: | Altersrenten, die der Versicherte vor Erreichen seiner regulären Altersgrenze erreichen kann |
Reguläre Altersgrenze: | 65 Jahre |
Grundsätzlich wird zwischen der Altersrente für langjährige – also über 35 Jahre – Versicherte und besonders langjährige – über 45 Jahre – Versicherte unterschieden. Doch wann man frühestens in Rente gehen kann, hängt neben den Beitragszeiten auch vom Geburtsjahr ab.
Denn das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise erhöht: um einen Monat pro Jahr. Bis 2031 wird die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Das bedeutet: Für jene, die 1964 aufwärts geboren wurden, gilt dann eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Vor 1953 geboren: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen darf
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren kann jeder grundsätzlich früher in Rente gehen. Aber: Die Altersrente für die „besonders langjährig Versicherten“ wird zwar umgangssprachlich „Rente mit 63“ genannt. De facto können aber nur alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.
Für jene, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, verschiebt sich nämlich das Renten-Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann also selbst nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Mehr als ein Viertel aller Neurentner nutzt abschlagsfreie Rente ab 63
Dennoch hätten allein im vergangenen Jahr 26,3 Prozent aller Neurentner diese abschlagsfreie „Rente ab 63“ genutzt, so der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, profitiert von der Altersrente für sogenannte „langjährig Versicherte“, berichtet 24hamburg.de.
Das heißt: Alle vor 1963 Geborenen können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird jedoch schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren noch bei 67 Jahren (mehr Renten-News auf RUHR24).
Ausnahmen von der Rente mit 67:
- Das Renteneintrittsalter wird schrittweise für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. - Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
- Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Rente mit 63: Nur besonders langjährige Versicherte profitieren
Den Anspruch auf die „Rente mit 63“ haben also grundsätzlich nur besonders langjährig – also über 45 Jahre – Versicherte älterer Jahrgänge. Doch auch, wer kürzere Versicherungszeiten nachweisen kann und jünger ist, hat die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Dafür müssen allerdings Abschläge in Kauf genommen werden.
Die Option, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen und dafür Einbußen bei der Rentenhöhe in Kauf zu nehmen, wählen immer mehr Menschen. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung stellt fest, dass diese Gruppe unter allen, die 2021 in Rente gingen, bereits ein Viertel ausmachte: „Im Schnitt gingen sie knapp 28 Monate vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.“
Wer früher in Rente gehen will, muss mit hohen Abzüge rechnen
Wer die Altersrente als langjährig Versicherter vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, hat mit einem Abzug von 0,3 Prozent pro Monat – maximal bis zu 14,4 Prozent – seiner Rentenbezüge zu rechnen: Wie in einer Tabelle von Merkur.de zu sehen ist, muss beispielsweise eine Arbeitnehmerin, die 1947 geboren wurde, 7,5 Prozent Abzüge in Kauf nehmen.
Wer 1960 geboren ist, kann mit 12 Prozent Einbußen rechnen. Und alle 1964 oder danach Geborenen bezahlen ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit 63 mit dem Maximalabschlag von 14,4 Prozent.

Trotz hohen Abzügen früher in Rente: Sonderzahlungen dienen als Ausgleich
Die gute Nachricht ist: Mit Sonderzahlungen können diese Abschläge ganz oder zum Teil ausgeglichen werden. Ab dem 50. Lebensjahr können die Zahlungen in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Die Konditionen sind hier besser, als etwa bei einer privaten Rentenversicherung, da die Sonderzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können, so die Stiftung Warentest.
Ein weiterer Vorteil: Wer doch nicht vorzeitig in den Ruhestand geht, wird mit einer entsprechend höheren Rente belohnt. Gerade erst wurde eine Rentenanhebung zum Juli 2023 beschlossen – um etwa 3,5 Prozent für Rentnerinnen und Rentner im Westen sowie um 4,2 Prozent für Ruheständler im Osten Deutschlands.
Früher in den Ruhestand: Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner wurden verbessert
Eine weitere frohe Botschaft für alle, die mit dem frühen Ruhestand liebäugeln: Der Bundestag beschloss Anfang Dezember, die Hinzuverdienstgrenze beim Ruhestand mit 63 bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von 6.300 Euro im Jahr auf bis zu 34.500 Euro.
Und weil aus dem Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) ab 1. Januar 2023 das Bürgergeld wird und die Bezüge steigen, erhöht sich analog auch die Grundsicherung für Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht. Insgesamt haben Ruheständler Anspruch auf acht Zuschüsse, mit denen Rentner 2023 viele hundert Euro sparen können.