Aldi, Edeka und Lidl: Corona-Notbremse verändert jetzt das Einkaufen

Die bundesweite Corona-Notbremse soll bis zum 30. Juni gelten. Aber welche Geschäfte haben noch geöffnet? Und wie sind die Regeln bei Lidl und Edeka?
Dortmund - Der Bundestag hat am Mittwoch (21. April) für die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gestimmt. Je nach Inzidenz kommt es seit Samstag (24. April) regional und lokal zu weiteren Verschärfungen. Das betrifft diesmal sogar Supermärkte, wie RUHR24* berichtet.
Unternehmen | Lidl |
Gründung | 1973 |
Hauptsitz | Neckarsulm, Deutschland |
Corona-Notbremse: Das gilt jetzt - sind Lidl und Edeka betroffen?
Auch der Bundesrat und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) haben der Corona-Notbremse zugestimmt. Damit wird das bestehende Infektionsschutzgesetz um die neue Regelung erweitert. Bis einschließlich dem 30. Juni soll das sogenannte Notbremsen-Gesetz einen einheitlichen Rahmen zur Bekämpfung der Pandemie geben. Eine Erweiterung ist nicht ausgeschlossen.
Welche Regeln während der Corona-Notbremse in der eigenen Stadt gelten, richtet sich nach der aktuellen Inzidenz*. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 greift beispielsweise die Ausgangssperre. Im Einzelhandel ist dann außerdem ein negativer Corona-Test nötig. Hier greift das Prinzip „Test, Click & Meet“*.
Corona-Notbremse auch bei Lidl und Edeka: Was im Supermarkt gilt
Von diesem Prinzip ist aber nur der Einzelhandel betroffen, der nicht den täglichen Bedarf abdeckt. Außerdem gibt es wieder Sonderregelungen. Demnach dürfen folgende Geschäfte auch trotz Corona-Notbremse Kunden ohne negativen Corona-Test empfangen:
- Lebensmittelhändler und Supermärkte wie Lidl und Edeka
- Drogerien wie dm und Rossmann
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Gartenmärkte
- Apotheken
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Tankstellen
- Optiker
- Sanitätshäuser
- Hörgeräteakustiker
- Futtermittelmärkte wie Fressnapf
- Zeitungsverkaufsstellen
Ganz ohne Einschränkungen funktioniert das Einkaufen je nach lokaler Inzidenz aber nicht (alle aktuellen News zum Coronavirus in NRW* bei RUHR24).
Trotz Sonderregelung: Corona-Notbremse gilt auch für Lidl, Edeka und mehr
Denn von der bundesweiten Corona-Notbremse sind auch Supermärkte betroffen. Das bedeutet: Auch bei Lidl, Edeka, Aldi und weiteren Unternehmen müssen Kunden sich auf neue Regeln einstellen. Die Maskenpflicht und die allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Corona bleiben grundsätzlich erhalten.
Außerdem wird die Kundenanzahl in Geschäften, die trotz Notbremse öffnen dürfen, stärker begrenzt. Konkret bedeutet das: Ab einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. In diesem Beispiel wären das insgesamt 40 Kunden. Bisher haben 10 Quadratmeter pro Kunde ausgereicht. Bei einer Fläche von 800 Quadratmetern wären das immerhin 80 Kunden gewesen.
Für Geschäfte, die größer ausfallen, wird die Begrenzung weiter verschärft. Wer mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, darf nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter einlassen. Wie Merkur.de berichtet ist vor allem wichtig, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden garantiert werden kann*.
Lidl und Edeka: Corona-Notbremse hat Konsequenzen für Supermärkte
Wie sieht die Regelung beim Einkaufen von Lebensmitteln genau aus? Die Filialen von Lidl oder Aldi sind meistens etwa 1.200 Quadratmeter groß. Nach der aktuellen Corona-Notbremse dürfen sich in den Geschäften also ungefähr 50 Personen aufhalten, wenn die Inzidenz in der jeweiligen Stadt über 100 liegt.
Video: Merkel verteidigt bundesweite Corona-Notbremse als „dringend nötig“
Um die Kunden-Anzahl einhalten zu können, könnten Supermärkte wieder auf die Einkaufswagen-Pflicht setzen oder sogenannte Kunden-Ampeln einführen. Die Maskenpflicht gilt außerdem nicht nur in den Geschäften, sondern auch auf den Parkplätzen.
Die Lieferung und Ausgabe nach Vorbestellung von Lebensmitteln, Speisen und Getränken ist nach wie vor erlaubt. Aber: Der Verzehr ist Umkreis von mindestens 50 Metern nicht gestattet. Ein Brötchen aus der Lidl-Backtheke* auf dem Parkplatz snacken geht also nicht. Ab Beginn der Ausgangssperre dürfen Lebensmittel außerdem nur direkt nach Hause geliefert werden. Denn ein to-go-Verkauf ist während der Ausgangssperre auch in Supermärkten nicht erlaubt. *RUHR24 und Merkur.de sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.