Regeln für Deutschland und die EU

1. Juli 2020: Änderungen bei Mehrwertsteuer, Coronavirus, Rente und Reisen

Ab dem 1. Juli 2020 stehen für Verbraucher wichtige Neuerungen an: Die Mehrwertsteuer wird gesenkt, die Rente erhöht. Auch beim Coronavirus gibt es Änderungen.

Dortmund - In Zeiten der Coronavirus-Pandemie müssen sich Verbraucher in Deutschland auf immer wieder neue Gesetze und Änderungen* einstellen. So auch im kommenden Monat Juli. Damit der Überblick nicht verloren geht, hat RUHR24.de* alle wichtigen Neuerungen ab dem 1. Juli 2020 herausgesucht.

Art der SteuerUmsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Formen der Mehrwertsteuer19 Prozent und 7 Prozent
Seit wann19 Prozent seit dem 1. Januar 2007 und 7 Prozent seit dem 1. Juli 1983
Einnahmen Umsatzsteuer183,1 Milliarden Euro (Stand 2019)

Änderungen ab dem 1. Juli 2020: Senkung der Mehrwertsteuer 

Die wohl größte Änderung des kommenden Monats ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise 7 auf 5 Prozent. 

Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung und soll die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln. Durch geringere Preise sollen Verbraucher zum Kaufen animiert werden* und dadurch die Nachfrage nach materiellen Gütern wie Autos, Möbel, Elektronik oder Lebensmittel wieder steigern. So würde am Ende nicht nur der Handel, sondern auch die Produktion profitieren. So jedenfalls die Theorie.

Ob das in der Praxis auch so aussehen wird, ist aktuell noch fraglich. Kritik gibt es, da durch die Mehrwertsteuer-Senkung vor allem Besserverdiener im Vorteil* wären. Entsprechende Prozente würden sich erst ab größeren Anschaffungen wie Autos oder Elektrogeräte lohnen. Lebensmittel hingegen blieben in etwa gleich teuer.

Änderungen ab dem 1. Juli 2020: Höhere Rente im Westen und Osten

Gute Nachrichten gibt es für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Wie jedes Jahr werden die Renten zum 1. Juli angepasst. In diesem Jahr liegt die Steigerung im Westen bei 3,45 Prozent und im Osten bei 4,20 Prozent. 

Eine aktuelle Rentenanpassung ermöglicht Rentenbeziehern eine Teilhabe an der Lohnentwicklung im Land und begünstigt so höhere monatliche Beträge. Übrigens: Die Rentenanpassung gilt nicht nur für "reguläre" Renten, sondern auch für Hinterbliebenenrenten wie die Halbwaisenrente

Änderungen ab dem 1. Juli 2020: P2B-Verordnung für Online-Händler

Um die Rechte von Online-Händlern, die ihre Waren auf Marktplätzen wie Ebay oder Amazon anbieten oder die mit ihren eigenen Shops in Vergleichsportalen auftauchen oder ihre digitalen Waren in App-Stores anbieten, zu stärken, tritt ab dem 12. Juli 2020 die sogenannte "P2B-Verordnung" in Kraft.

Ab dem 12. Juli gilt für Online-Händler die sogenannte P2B-Verordnung. Für Verbraucher ändert sich dadurch nichts.

Dadurch sind Plattformen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichtet. Händler sollen so besser vor dem "Kleingedruckten" geschützt werden und einen geringeren Wettbewerbsnachteil gegenüber den Plattformen selbst haben. 

Die Verordnung gilt für Marktplätze, App-Stores, Social-Media-Tools wie etwa Fanpages auf Facebook und Preisvergleichs-Tools wie Idealo

Änderungen ab dem 1. Juli 2020: Coronavirus-Meldepflicht für Haustiere

In Sachen Coronavirus gibt es fortlaufend neue Lockerungen: Erst durfte man sich wieder mit mehr Leuten treffen, dann wurden Sauna-Besuche und Spaßbäder wieder erlaubt und seit dem 15. Juni sind sogar öffentliche Veranstaltungen wieder möglich*.

Um das Virus trotzdem weiter einzudämmen, hat sich die Bundesregierung nun etwas Neues einfallen lassen: Haustiere, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, müssen künftig den Behörden gemeldet* werden. Das verkündete Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Der Bundesrat wird am 3. Juli über eine entsprechende Verordnung entscheiden.

Zwar sei die Möglichkeit, dass sich Hunde und Katzen mit Sars-CoV-2 infizieren, gering, ausgeschlossen aber nicht. Bisher seien weltweit 15 Fälle bekannt. "Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt", sagte Klöckner. Die Meldung kann bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten erfolgen.

Änderungen ab dem 1. Juli: Reisen in der EU wieder möglich

Bereits am 15. Juni wurde in Deutschland die Reisewarnung für alle Länder der Europäischen Union aufgehoben. Nun soll am 1. Juli der Einreisestopp in die EU für Touristen aus anderen Ländern gelockert werden - allerdings schrittweise. Und zwar in Abhängigkeit von der Coronavirus-Lage im Drittstaat.

"Die Reisebeschränkungen sollten zunächst mit Ländern aufgehoben werden, deren epidemiologische Situation dem EU-Durchschnitt entspricht und in denen ausreichende Kapazitäten für den Umgang mit dem Virus vorhanden sind", erklärte die EU-Kommission im Juni. Außerdem solle geprüft werden, ob das jeweilige Land selbst EU-Bürgereinreisen lässt. Auch interessant: Dortmund, Essen oder Köln - wo in NRW verstoßen die meisten Menschen gegen die Corona-Regeln

Ab dem 1. Juli will die EU den Einreisestopp aus Drittländern schrittweise lockern.

Änderungen ab dem 1. Juli: Urlaubsreisen außerhalb der Europäischen Union

Durch die schrittweisen Lockerungen der Einreisebedingungen für Touristen sind ab Juli - passend zum Start der Sommerferien - in vielen Ländern wieder Urlaubsreisen möglich. So zum Beispiel in Dänemark oder in den beliebten Mittelmeer-Destinationen Spanien* und Griechenland.

Was hingegen aktuell noch schwierig bleibt, sind Reisen außerhalb Europas. Doch auch dort können Urlauber künftig mit zunehmenden Lockerungen rechnen. So ist die Einreise ab dem 1. Juli in Nicht-EU-Länder wie Ägypten wieder erlaubt.

Änderungen ab dem 1. Juni: Mieterschutz wegen Corona-Krise läuft aus

Wer wegen der Corona-Krise in finanzielle Not geraten ist und deshalb seine Miete nicht mehr zahlen konnte, musste in den vergangenen Monaten keine Kündigung befürchten. Dieser seit April 2020 bestehende Kündigungsschutz läuft allerdings Ende Juni aus.

Auch interessant: Das sind die Änderungen für den August 2020: Reisewarnungen, gratis-Kita-Jahr und Corona-Arbeitszeitgesetz.

Am Samstag (20. Juni) fanden deswegen in ganz Deutschland Protestaktionen statt. Mieterschutzorganisationen wollten auf die Probleme von Mietern aufmerksam machen, die wegen anhaltender Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ihre Miete noch immer nicht zahlen können. 

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