Finanzielle Entlastungen
Neuerungen im März 2023: Gaspreisbremse, Bierschock und Energiepauschale
Der März 2023 hält wieder einige Änderungen bereit. Von der Energiepauschale für Studenten bis zum Bierpreis-Schock bei einer beliebten Marke:
Dortmund – Mit dem Jahreswechsel wurden bereits einige Neuerungen für das Jahr 2023 angekündigt – von Entlastungen für Verbraucher bis zum neuen 49-Euro-Ticket. Auch im März stehen nun wieder einige Änderungen an, die man kennen sollte. Neben einem neuen Gesetz zur Gaspreisbremse kommt es auch wieder zu Preis-Erhöhungen. Außerdem läuft im kommenden Monat die Corona-Testverordnung aus. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Änderungen ab März 2023 – Neues Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse
Schon der Februar brachte einige Änderungen mit sich – so entfiel auch in den letzten Bundesländern die Maskenpflicht im Nahverkehr und Autofahrer mussten sich auf eine Neuerung bei den Verbandskästen in Fahrzeugen einstellen, berichtet HEIDELBERG24. Der März 2023 steht nun weitestgehend im Zeichen von Entlastungen für Verbraucher.
Die durch ein neues Gesetz geregelte Gaspreisbremse zum Beispiel dürfte viele angesichts der hohen Energiepreise aufatmen lassen. Damit die Kosten für Gas – rückwirkend ab Januar 2023 – ein Jahr lang auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der niedrige Preis gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, die restlichen 20 Prozent werden voll berechnet.
Wer zur Miete lebt, muss sich allerdings noch etwas gedulden – denn die Nebenkosten dürften sich für Mieter erst ab der Jahresabrechnung ändern. Auch eine Wärmepreisbremse greift ab März 2023. Das bedeutet, dass der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird.
Viele Änderungen: Auch Strompreisbremse soll Kunden ab März entlasten
Ab dem 1. März gilt in Deutschland außerdem eine Strompreisbremse, mit der sich die Abschlagszahlungen an den jeweiligen Stromversorger ändern. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt dann ein Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde – auch hier wird für die Restmenge an Strom der volle Preis fällig (mehr Service-News bei RUHR24 lesen).
Die Bremse gilt für alle Kunden ab Januar 2023 sowohl für private Haushalte als auch für kleine und mittlere Unternehmen. Wie die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mitteilt, greift die Strompreisbremse automatisch bei der Abrechnung mit neuen Abschlägen bzw. Vorauszahlungen des Energieversorgers sowie mit der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Energiepauschale für Studenten – Antrag ab März 2023 möglich
Der Bundestag hatte im Dezember 2022 das Gesetz zur Energiepauschale für Studenten und Fachschüler beschlossen. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen entlastet werden, die oft unter den gestiegenen Energiekosten leiden. Die Einmalzahlung von 200 Euro sollen laut BMBF alle Studierenden erhalten, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind.
Ab dem 15. März 2023 können Studenten online einen Antrag auf die Energiepauschale stellen. Einige Schritte können jedoch bereits vorher bereits erledigt werden, um die Antragsstellung zu beschleunigen. Hier geht es zu den wichtigsten Infos zur Energiepauschale für Studenten.
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Änderungen im März 2023: Corona-Testpflicht endet
Früher als ursprünglich geplant entfällt ab März die Corona-Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen dann keinen Corona-Schnelltest mehr nachweisen. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner medizinischer Einrichtungen entfällt – Besucher müssen hingegen weiterhin Maske tragen.
Noch bis zum 28. Februar können ausgewählte Gruppen einen kostenlosen Antigen-Schnelltest machen. Der allgemeine kostenlose Bürgertest war bereits Mitte Januar 2023 abgeschafft worden. Mit dem Auslaufen der Corona-Testverordnung enden ab 1. März auch die Zulassungen für die PCR-Teststationen in Deutschland. Wer ab März einen PCR-Test machen möchte, muss diesen beim Arzt oder im Krankenhaus durchführen lassen.
Änderungen im März: Bekannte Biermarke erhöht Preise – Discounter verzichtet auf Prospekte
Bier-Freunde müssen jetzt ganz stark sein. Der März bringt nämlich nicht nur Entlastungen für Verbraucher – sondern auch wieder einige Preis-Erhöhungen. So hat zum Beispiel die Brauerei Krombacher verkündet, ihre Bier- und Getränke-Preise anzuheben. Das bedeutet nicht nur, dass das beliebte Bier teurer wird, sondern auch die nichtalkoholischen Getränke des Unternehmens, wie Orangina oder Schweppes.
Nachdem im Sommer 2022 zum Beispiel Rewe bereits angekündigt hatte, in Zukunft keine Prospekte mehr drucken zu wollen, will nun auch Discounter-Riese Aldi Süd auf die Papierwerbung verzichten. Damit folgt Aldi Süd seinem nördlichen „Konkurrenten“ und bietet seine neuesten Angebote künftig über einen WhatsApp-Prospekt und die bereits bekannte digitale Übersicht im Internet.
Rubriklistenbild: © Wirestock/Imago; Fotostand/Imago; Collage: RUHR24