Neue Gesetze und Regeln

Änderungen im Februar 2023: Bier, Energiesparlampen und Maskenpflicht betroffen

Bier wird teurer und Energiesparlampen werden nicht mehr hergestellt: Das sind nur zwei der bevorstehenden Änderungen für Verbraucher ab Februar 2023.

Dortmund – Unter den neuen Gesetzen und Änderungen im Februar 2023 sind einige, die auch unseren Alltag beeinflussen. Ob im Auto, dem Zug oder beim Feierabendbier - Verbraucher müssen sich auf einiges einstellen. Was genau im neuen Monat alles anders wird, dazu hier mehr.

Corona-Maßnahmen: Auch im Nah- und Fernverkehr fallen die Masken

In NRW wird die Maskenpflicht in Bus und Bahn aufgehoben. Ab dem 1. Februar kann man im Nahverkehr in NRW ohne Maske verreisen. Das verkündete das Bundesgesundheitsministerium. „Einen Tag später folgt die Aufhebung der Maskenpflicht im deutschlandweiten Fernverkehr“, heißt es auf mobil.nrw.

Ab dem 2. Februar kann man also wieder komplett ohne Mund-Nasen-Schutz verreisen. Älteren Leuten oder Menschen mit Vorerkrankung wird dennoch geraten, eine Maske zu tragen. Das liegt dann aber im eigenen Ermessen.

Neue Verbandskästen im Auto: Frist schon im Februar 2023

Während in den öffentlichen Verkehrsmitteln keine Masken mehr benötigt werden, müssen sie im eigenen Auto nun vorhanden sein. Denn ab Februar wird die Maske im Verbandskasten Pflicht. Allerdings muss man nicht direkt seinen alten Verbandskasten gegen einen Neuen austauschen.

Übrigens: Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man laut dem mdr bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro (mehr Service-News bei RUHR24).

Warsteiner, Bitburger und Veltins: Fass- und Flaschenbier wird ab Februar teurer

Diese Nachricht wird Bierfreunden gar nicht schmecken. Wegen enormer Kostensteigerungen wird auch noch das Lieblingsgetränk der Deutschen teurer. Zahlreiche Brauereien wie Warsteiner, Krombacher, Bitburger oder Veltins heben deshalb ab Februar 2023 ihre Preise an.

Diese Preiserhöhung gilt sowohl für Bier aus der Flasche als auch vom Fass. Wie der Focus berichtet, soll der Flaschenpreis für Warsteiner Pilsener um 6,80 Euro pro Hektoliter steigen. Beim Fassbier seien es 20 pro Hektoliter.

Studenten sollen eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Geplant war diese bereits zum Jahresbeginn. Doch die Studenten müssen für diese Einmalzahlung einen Antrag stellen. Die benötigte Plattform dafür ist noch nicht vollständig eingerichtet.

200 Euro Energiepauschale für Studenten könnte im Februar kommen

Möglicherweise könnte es im Februar aber so weit sein. Dann steht jedem, der am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Berufsfachschule eingeschrieben war, dieses Geld laut der Bundesregierung zu.

Methoden um Energie zu sparen sind aktuell in aller Munde. Wieso wird also die Produktion für Energiesparlampen gestoppt? Der Grund dafür ist das giftige Schwermetall Quecksilber.

Produktionsstopp für Energiesparlampen ab Februar 2023

Die Verwendung und der Verkauf von Lagerware ist gestattet. Ab dem 25. Februar wird aber offiziell die Produktion von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform eingestellt.

Auch mit Blick auf die Energiewende gibt es eine konkrete, bundesweite Neuerung. „Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen.“ Das hat der Bundestag festgelegt. Das neue Wind-an-Land-Gesetz gibt diese verpflichtenden Flächenziele vor und tritt ab dem 1. Februar in Kraft.

Wind-an-Land-Gesetz tritt in Kraft und soll Unabhängigkeit fördern

„Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden“, so die Bundesregierung. „Die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken und die Klimaziele zu erreichen“.

Produktionsstopp ab Februar 2023 für bestimmte Energiesparlampen.

Bislang sind Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten zu prüfen. Eigentlich sollten diese erst im April 2023 enden. Doch wegen des sinkenden Infektionsgeschehens seien einheitliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bereits jetzt nicht mehr erforderlich, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Corona-Arbeitsschutzverordnung soll früher entfallen als geplant

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte deshalb schon zum 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung per Ministerverordnung aufheben, wie er der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte.

Rubriklistenbild: © Sabrina Wagner/RUHR24; Gottfried Czepluch/Imago; Collage: RUHR24

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