49-Euro-Ticket wird zur Preis-Falle: Kunden sollten typischen Fehler vermeiden
Das 49-Euro-Ticket können Kunden seit April kaufen. Doch wer nicht bei der Kündigung vom Deutschlandticket aufpasst, hat ungewollte Kosten zu tragen.
Dortmund – In den vergangenen Wochen häufen sich die Streiks bei der Bahn und dem öffentlichen Nahverkehr in NRW – zum Ärger der Fahrgäste. Das 49-Euro-Ticket soll ab Mai die Fahrten immerhin günstiger und die Fahrten mit den „Öffis“ dadurch attraktiver machen. Wer die Fahrkarte, die auch Deutschlandticket genannt wird, nicht regelmäßig nutzt, sollte allerdings aufpassen.
49-Euro-Ticket kaufen: Beliebte Fahrkarte nur als Abo erhältlich
Egal, ob zum täglichen Pendeln oder für einen Städtetrip – mit dem Deutschlandticket können Kunden den öffentlichen Nahverkehr bundesweit ab dem 1. Mai ohne zusätzliche Kosten nutzen, sobald sie die knapp 50 Euro bezahlt haben. Wer das 49-Euro-Ticket über die Arbeit bekommt, kann sogar auf einen Rabatt hoffen.
Vor dem Kauf sollten Interessierte allerdings die Details überprüfen. So kann man das 49-Euro-Ticket nur in Form eines Abos kaufen, erklärt die Deutsche Bahn. Je nachdem, über welchen Verkehrsbetrieb man das Ticket bucht, gibt es spezielle Fristen, bis zu denen man für den jeweiligen Monat die Karte noch kaufen kann. Wer sein Ticket nach dem 1. Mai kauft, muss ebenfalls den vollen Preis zahlen. Eine festgelegte Laufzeit gibt es nicht.
49-Euro-Ticket kündigen: Kunden sollten bei Abo von Deutschlandticket Frist beachten
Das ist vor allem für Personen wichtig, die die neue Fahrkarte nicht regelmäßig nutzen. Denn sofern keine Kündigung erfolgt, muss man das 49-Euro-Ticket auch im darauffolgenden Monat weiterhin zahlen. Dabei ist es ebenfalls entscheidend, auf die Fristen zu achten. Die Kündigung muss „bis zum 10. Tag eines Monats zum Ende des Kalendermonats“ erfolgen, macht die Deutsche Bahn deutlich.
Kunden, die sich für eine Kündigung des Deutschlandtickets entscheiden, können es trotzdem noch für den restlichen Monat verwenden, erklärt zudem die Deutschlandtarifverbund GmbH. Die Fahrkarte ist erst nach Betriebsschluss zum Monatswechsel hin ungültig, was spätestens um 3 Uhr morgens der Fall ist.

Wer das 49-Euro-Ticket also zunächst nur probeweise im Mai nutzen möchte, muss bereits bis zum 10. Mai den Vertrag gekündigt haben. Ansonsten zahlt man auch für den Juni. Fahren kann man mit dem Ticket nach der direkten Kündigung dementsprechend maximal bis 3 Uhr nachts am 1. Juni (weitere News zu Auto und Verkehr bei RUHR24).
Deutschlandticket kündigen: Deutsche Bahn bietet Online-Service an
Wer das 49-Euro-Ticket fristgerecht kündigen möchte, kann dies in den meisten Fällen über das Abo-Portal der Deutschen Bahn direkt online erledigen. Dazu benötigt man allerdings einen (kostenlosen) Account bei bahn.de, den man auch für die App verwenden kann.
Pendler, die das Deutschlandticket sowieso regelmäßig beispielsweise für die Arbeitswege nutzen, können den Vertrag weiterlaufen lassen, ohne ihn jeden Monat erneuern zu müssen. In diesem Fall können die Fahrgäste sich das 49-Euro-Ticket direkt für 12 Monate kaufen. Die Kündigung kann in dem Fall erst zum 13. Monat hin erfolgen.