Das ist im Wonnemonat neu
1. Mai - Änderungen kommen: Die wichtigsten Neuerungen zum Monatswechsel
aktualisiert:
Der 1. Mai 2020 bringt in Deutschland wichtige Neuerungen und neue Gesetze. Hier kommen die wichtigsten Änderungen im Überblick.
- Zum 1. Mai müssen sich Verbraucher und Kunden auf Änderungen einstellen.
- Es gelten neue Gesetze, die unter anderem den Mindestlohn und das Porto von Paketen betreffen.
- Doch keine Sorge: Die Anpassungen fallen zum Großteil zugunsten der Verbraucher aus.
Dortmund/Nordrhein-Westfalen - Während der aktuellen Coronavirus-Pandemie vergeht kaum ein Tag ohne neue Gesetze. Jüngst wurde in NRW die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt (alle weiteren Corona-Updates in unserem Live-Ticker). Oft bleiben nur wenige Tage Zeit, bis die Regeln in Kraft treten. Das ist normalerweise nicht so.
Änderungen zum 1. Mai: Verbraucher und Kunden können sich freuen
Für Gesetze in Deutschland, die zum Beispiel aufgrund von Corona-Hygienevorschriften nicht unmittelbar umgesetzt werden müssen, gilt dass sie in der Regel zu einem Ersten des Monats in Kraft treten. Das ist auch im kommenden Mai der Fall.
Auf Verbraucher und Kunden kommen ab dem 1. Mai einige neue Änderungen zu, die sich zum Großteil positiv auswirken.
Zu den möglichen Demonstrationen am 1. Mai hat die Polizei in Dortmund wegen des Coronavirus starke Kontrollen angekündigt.
Änderungen zum 1. Mai: Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen angehoben
Zum Beispiel die Anpassungen des Mindestlohns für bestimmte Berufsgruppen. Bereits im vergangenen Jahr wurde angekündigt, dass Maler und Lackierer ab 2020 erneut mehr Geld bekommen sollen. Eine letzte Erhöhung fand zum 1. Mai 2019 statt.
Nach der neuen Gesetzeslage sollen ungelernte Kräfte, die als Maler und Lackierer arbeiten, ab dem 1. Mai statt den bisherigen 10,85 Euro künftig 11,10 Euro pro Stunde bekommen. Für Gesellen wird der Mindestlohn von 13,30 Euro auf 13,50 Euro angehoben.
Zum Vergleich: Am 1. Mai 2016 bekamen ungelernte Maler und Lackierer noch 10,10 Euro und Gesellen 13,10 Euro.
Änderungen zum 1. Mai: Deutsche Post senkt Porto für Pakete auf ursprünglichen Preis
Erst zum Start ins neue Jahr 2020 hatte die Deutsche Post den Versand von Paketen teurer gemacht. Im Januar waren die Porto-Gebühren für Paketsendungen im Durchschnitt drei Prozent teurer als im Jahr zuvor.
Offenbar zu viel, fand die Bundesnetzagentur und forderte eine erneute Senkung der Porto-Gebühren. Die Deutsche Post solle ihre Stellung als Marktführer in Deutschland nicht ausnutzen. Die wiederum argumentierte damit, dass Transport- und Personalkosten jährlich steigen würden.
Letztendlich hatte die Bundesnetzagentur mit ihrer Forderung, das Porto wieder zu senken, aber Erfolg. Ab dem 1. Mai 2020 werden wieder die alten Gebühren eingeführt. Einziges Manko: Online-Frankierungen bleiben weiterhin günstiger als Frankierungen, die vor Ort in den Filialen gemacht werden. Mit der Preiserhöhung war der Unterschied aber noch größer.
Pakete wieder günstiger: DHL zieht Preiserhöhung zurück
Änderungen zum 1. Mai: Berlin bekommt einmaligen Feiertag
Während der 1. Mai in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag ist, bekommt Berlin in diesem Jahr einmalig einen Feiertag nur für sich. Am 8. Mai 2020 ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Es handelt sich dabei nicht um den ersten Feiertag, der nur in Berlin gefeiert wird. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesland entschieden, den Internationalen Frauentag am 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen.
Berlin hat damit nun insgesamt zehn Feiertage. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen hat elf Feiertage, die meisten davon finden im Mai und Juni statt. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland haben hingegen zwölf und damit die meisten freien Tage.
Wie es mit vielen Betrieben im Mai weitergeht, steht noch nicht komplett fest. In vielen Bundesländern könnten beispielsweise Fahrschulen weiterhin geschlossen bleiben. In NRW dürfen Fahrschulen wegen des Coronavirus nur unter strengen Regeln und Vorschriften öffnen.
Auch interessant: Das sind die Änderungen für den August 2020: Reisewarnungen, gratis-Kita-Jahr und Corona-Arbeitszeitgesetz.
Änderungen zum 1. Mai: Verbot von Menthol-Zigaretten
Im Kampf gegen die Tabakindustrie kommt die Europäische Union in diesem Jahr einen bedeutsamen Schritt weiter. Nur noch bis zum 20. Mai 2020 ist es möglich, Menthol-Zigaretten in der EU zu kaufen. Danach greift eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie, die strengere Vorschriften für Tabakerzeugnisse vorsieht.
Stufenweise werden aromatisierte Tabakwaren in der EU verboten. Dagegen kommt auch eine Klage nicht an. #Mentholzigaretten bleiben verboten, urteilt der EuGH. 🚬🚫 https://t.co/uNNGZxm6kQ
— Frankfurter Allgemeine (@faznet) January 30, 2019
Grund für das Verbot, das der Europäische Gerichtshof durchgesetzt hat, ist der Schutz der Gesundheit. Menthol-Zigaretten gelten als Einsteiger-Zigaretten, da sie sich aufgrund des Menthol-Aromas besser inhalieren lassen und dadurch schneller abhängig machen würden. Die EU will dadurch vor allem die Quote von Rauchanfängern weiter senken.