Heruntergelassene Hose in der Öffentlichkeit
Gelsenkirchen Hauptbahnhof: Mann sorgt mit seinem Glied für große Empörung - Polizei macht überraschende Entdeckung
aktualisiert:
Die Polizei in Gelsenkirchen hat einen Mann festgenommen, der sein blankes Glied am Hauptbahnhof präsentiert hat. Dann kam etwas Überraschendes heraus.
- Die Bundespolizei in Gelsenkirchen hatte es am Freitag (29. Mai) mit einem Exhibitionisten zu tun.
- Der Mann zeigte Passanten im Hauptbahnhof sein Glied.
- Neben diesem Delikt stellte die Polizei zudem fest, dass der Mann von gleich zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde.
Gelsenkirchen - Die Empörung am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen war am Freitagabend (29. Mai) groß, als ein Mann dort seine Hose herunter und damit blank zog.
Hauptbahnhof Gelsenkirchen: Mann zeigt Glied - Polizei nimmt ihn fest
Gegen 22 Uhr war der Mann den Beamten der Bundespolizei aufgefallen. Von weitem hatten die Einsatzkräfte beobachtet, wie dieser mit heruntergelassener Hose sein Glied öffentlich zur Schau stellte
Das Verhalten des Mannes blieb auch bei den Passanten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen nicht unbemerkt. Laut Polizei sollen mehrere Personen den Mann dazu aufgefordert haben, sein Glied wieder zu bedecken. Auch von der Bundespolizei kamen entsprechende Aufforderungen.
Bei der anschließenden Überprüfung des 48-jährigen Mannes stellten die Beamten der Bundespolizei überraschendes fest. So wurde klar, dass der Glied-Zeiger von gleich zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde: aus Wuppertal und aus Trier. "In beiden Städten war er wegen gleicher Delikte aufgefallen", heißt es von der Bundespolizei in Gelsenkirchen.
Ende Juli ist es in Düsseldorf zu einer Sperrung des Hauptbahnhofs gekommen. Die Polizei hatte dabei einen schlimmen Verdacht. Es hat Hinweise auf Brandstiftung gegeben.
Polizei in Gelsenkirchen stellt fest: Mann hatte keinen gültigen Aufenthaltstitel
Zudem stellten die Polizisten fest, dass der Mann, der sich normalerweise in Dortmund aufhält, keinen erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzt. Dieser war vor mehreren Wochen abgelaufen.
Daraufhin wurde er festgenommen und in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) eingeleitet.
Auch in Dortmund hatte die Bundespolizei vor einem halben Jahr mit einem Glied-Schwenker zu tun. Dreist: Bei der Aufnahme des Sachverhalts auf der Wache versuchte der Mann, eine Beamtin der Bundespolizei anzuflirten.