Notbremse nur in NRW-Kommunen mit hoher Inzidenz: Das sind die Regeln
Anfang der Woche wurde die Notbremse für NRW verkündet – zum Ende der Woche wurde sie wieder zurückgenommen. Nur vereinzelt soll das Instrument eingesetzt werden. Die Corona-Regeln im Überblick.
NRW – Zur Eindämmung des Coronavirus*, das derzeit für stark ansteigende Neuinfektionen und Inzidenzen sorgt, sollte in Nordrhein-Westfalen ab Montag (29. März) die sogenannte Notbremse gezogen werden. Der Einzelhandel und andere Einrichtungen sollten wieder schließen. Statt „Click and Meet“ sollten bestellte Waren nur noch abgeholt werden dürfen. Jetzt wurde der Beschluss zurückgenommen, wie msl24.de* berichtet.
Am Freitag (26. März) gab Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes, die vom 29. März bis zum 18. April gilt, geändert wurde – eine landesweite Notbremse wird es in NRW demnach nicht geben. Das Instrument zur Eindämmung des Virus werde nur in einzelnen Kommunen angewendet, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil über 100 liegt. Landesweit liegt der Wert derzeit bei 121,6.
Bundesland | NRW |
Einwohner | 17,93 Millionen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Notbremse in NRW nur in einzelnen Kommunen
„Wir müssen die Gefahren der Corona-Mutationen* eindämmen“, sagte Karl-Josef Laumann zu Beginn der Verkündung der neuen Corona-Schutzverordnung. Sollte die Inzidenz in einer Stadt oder einer Kommune mindestens drei Tage lang über 100 liegen, wird dort die Notbremse gezogen – Geschäfte müssen dann schließen und auch die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Folgende Regeln treten mit der Notbremse in Kraft:
- Kontaktbeschränkungen: Liegt die Inzidenz unter 100, sind Treffen im öffentlichen Raum mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Wird die Notbremse gezogen*, sind nur noch Treffen mit einer weiteren Person gestattet – dies gilt auch, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt.
- Kontaktbeschränkungen an Ostern: Zum Osterfest werden die Corona-Maßnahmen gelockert: In Regionen mit einer Inzidenz über 100 gelten dieselben Kontaktregeln wie in Städten und Kommunen, in denen der Wert unter der kritischen Marke liegt.
- Einkaufen: Per „Click and Meet“ können Menschen im Einzelhandel einkaufen. Geschäfte dürfen jedoch nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter empfangen. Bei einer Notbremse wird das Prinzip ausgesetzt und bestellte Waren dürfen nur noch vor Ort abgeholt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Liegt die Inzidenz in der entsprechenden Region über 100, dürfen mit einer Test-Strategie weiterhin Kunden empfangen werden. Wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin vor Ort einkaufen.
- Körpernahe Dienstleistungen: Damit sind Dienstleistungen gemeint, bei denen ein Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Bei einer Inzidenz unter 100 sind sie weiterhin erlaubt. Nach dem Eintreten der Notbremse müssen die Geschäfte schließen. Ausgenommen sind Friseursalons, medizinisch notwendige Leistungen sowie nichtmedizinische Fußpflege. Bei negativem Corona-Test sind körpernahe Dienstleistungen auch weiterhin möglich.
- Museen, Ausstellungen etc.: Mit vorheriger Terminvereinbarungen sind Besuche in Museen oder in Ausstellungen und Gedenkstätten erlaubt (eine Person pro 20 Quadratmeter). Bei einer Inzidenz über 100 ist dies nur mit der „Test-Option“ gestattet.
- Zoos und Tierparks: Auch hier gilt: Besuche wie im Allwetterzoo Münster* sind mit Termin möglich. Übersteigt die Inzidenz den Wert 100 und die Notbremse tritt ein, muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, um Zutritt zu den Einrichtungen zu erlangen.
Corona in NRW: Modellregionen sollen an den Start gehen
Weitreichendere Öffnungen soll es demnächst auch in ausgewählten Städten und Kreisen geben. Nach dem Tübinger Modell dürfen Restaurants, Cafés und kulturelle Einrichtungen bald wieder öffnen. Helfen sollen dabei vor allem weitreichende Teststrategien und der Impfnachweis. Menschen, die eine Infektionsfreiheit nachweisen können, sollen so wieder ein Stück Freiheit zurückbekommen. So soll untersucht werden, ob derartige Modelle, zu denen wohl auch der Kreis Warendorf gehören wird*, auch in Zeiten des Lockdowns und steigender Inzidenzen funktionieren können. Auch die Stadt Münster hatte sich als Modellstadt beworben*. (*msl24.de und wa.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.)