Corona-Regeln ab 3. April
Corona in NRW: In diesen Bereichen gilt immer noch die Maskenpflicht
Am 3. April fallen die meisten Corona-Regeln in NRW weg – auch die Maskenpflicht. In manchen Innenräumen gilt sie aber weiter.
NRW – Für viele ist der 3. April der sogenannte „Freedom Day“: Ab diesem Tag fallen in vielen Bundesländern in Deutschland, unter anderem auch in NRW, die meisten Corona-Regeln weg*. Die wohl einschneidendste Veränderung ist für die meisten dabei das Ende der Maskenpflicht in Innenräumen nach knapp zwei Jahren. Sie ist auch in NRW nicht mehr Teil der neuen Corona-Schutzverordnung. Doch es gibt Ausnahmen. In manchen Einrichtungen muss auch ab dem 3. April noch Maske getragen werden, weiß RUHR24*.
Pandemie | Corona-Pandemie |
Erreger | SARS-CoV-2 |
Erstes Auftreten | 31. Dezember 2019 |
Maskenpflicht in NRW: Ab 3. April fallen viele Corona-Regeln weg – Maske mancherorts noch Pflicht
Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren, nämlich am 27. April 2020, wurde die Maskenpflicht in Innenräumen in NRW eingeführt. Jetzt soll sie der Vergangenheit angehören – zumindest teilweise. Denn während Supermärkte wie Kaufland, Lidl und Co. die Maskenpflicht nicht per Hausrecht durchsetzen* und auch die Schulen in NRW auf die Maske verzichten wollen, gilt die Maskenpflicht in anderen Innenräumen in NRW weiter. Dazu gehören:
- medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Altersheime
- der ÖPNV, also U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen, Züge und Busse
- Justizeinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose
- Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte
Maskenpflicht in NRW fällt ab 3. April weg: Behörden und Kultureinrichtungen setzen weiter auf Masken
Ebenso haben bereits viele Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen* angekündigt, die Maskenpflicht per Hausrecht weiterhin durchsetzen zu wollen. So gilt sie nach dem 3. April beispielsweise in der Oper in Köln, dem Theater in Köln und dem Theater in Dortmund weiterhin.
Eine Sprecherin der Oper am Rhein erklärte die Entscheidung so: „An vielen Stellen hat man die Wahlmöglichkeit, wie nah man den Menschen kommen möchte, beispielsweise im Supermarkt. In der Oper geht das nicht. Daher denken wir, dass eine Maskenpflicht im Sinne der meisten Besucherinnen und Besucher ist.“
Auch die meisten Ämter und Behörden halten nach dem 3. April an der Maskenpflicht fest. Die Stadt Dortmund schreibt auf ihrer Homepage beispielsweise: „Zur Eindämmung des Corona-Virus sollen möglichst alle Zusammenkünfte mit anderen Menschen vermieden werden. Dies gilt auch für Behördengänge. Vorher vereinbarte Termine können nur durchgeführt werden, wenn Sie eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen.“
NRW: Keine Maskenpflicht mehr ab 3. April – Gesundheitsminister Laumann appelliert an Bürger
Trotz aufgehobener Maskenpflicht in den meisten Innenräumen in NRW appelliert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an die Bürger, trotzdem verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Denn: Noch immer sind die Infektionszahlen mit dem Coronavirus hoch.
„Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind“, so Laumann. Selbstverständlich stünde es jedem frei, die Maske trotz aufgehobener Pflicht auch weiterhin in Innenräumen zu tragen. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Political-Moments/Imago