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Wahl-Skandal in NRW: Frau mit Kopftuch darf Stimme nicht abgeben – Video empört

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Von: Lisa Krispin

Weil eine Frau aus NRW beim Betreten des Wahllokals ein Kopftuch getragen hat, soll sie abgewiesen worden sein. Die 21-Jährige blieb jedoch hartnäckig.

NRW – In Bergheim in Nordrhein-Westfalen* ist es bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag (26. September) zu einem Skandal gekommen. In einem Wahllokal durfte eine 21-jährige Frau zunächst nicht ihre Stimme abgeben, berichtet *RUHR24. Die Begründung: Die Wählerin trug ein Kopftuch.

KreisRhein-Erft-Kreis (NRW)
StadtBergheim
Einwohner61.749 (31. Dez. 2020)

Bundestagswahl in NRW: Frau mit Kopftuch darf zunächst nicht wählen

Ein auf Instagram veröffentlichtes Video sorgte kurz nach den Wahlen für Furore, mehrere Medien berichteten. Ein etwa zweiminütiger Ausschnitt soll die Situation in dem Wahllokal in der Stadt in der Nähe von Köln am Sonntag zeigen. Darauf zu hören: Eine Frau, die offenbar mit Wahlhelfern darüber diskutiert, warum sie nicht wählen darf.

Die junge Frau hatte am Sonntag bei der Bundestagswahl* mit Kopftuch und Mundschutz das Wahllokal in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim betreten. Dort wurde ihr zunächst die Ausgabe ihrer Wahlunterlagen verwehrt – wegen des Verschleierungsverbots. Das räumte am Dienstag (28. September) die Stadt Bergheim ein.

In dem Video fragt die offenbar Betroffene, wie es zu diesem Missverständnis kommen konnte und fordert eine Erklärung. Sie habe die Wahlhelferin zweimal nach der gesetzlichen Grundlage gefragt und sei weggeschickt worden, heißt es in dem Video weiter. Und: Sie habe mitbekommen, wie auch anderen Frauen mit Kopftuch in dem Wahllokal das Wahlrecht verweigert wurde. Diese Information ist bislang allerdings nicht bestätigt (weitere News zur Bundestagswahl 2021* bei RUHR24 lesen).

Skandal in Wahllokal in NRW: Wählerin mit Kopftuch bleibt hartnäckig

Trotzdem ist die junge Bergheimerin hartnäckig geblieben. Erst nach ihrer Beschwerde bei der Wahlleitung sei eine Anweisung an das Wahllokal gegeben worden. Sie habe dann doch noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Ein übler Nachgeschmack bleibt trotzdem.

„Ich war nicht nur sprachlos, ich hab mich ziemlich hilflos gefühlt“, sagte die 21-Jährige gegenüber dem WDR. Aus Angst vor Beleidigungen wegen ihrer öffentlichen Beschwerde zu dem Vorfall wolle sie ihren Namen nicht nennen (weitere Nachrichten aus NRW* bei RUHR24 lesen).

Frau mit Kopftuch wird Wahlrecht verweigert – Stadt Bergheim entschuldigt sich

Wie die Stadt Bergheim in einer Pressemitteilung erklärt, sei der Grund für die Zurückweisung der Wahlberechtigten eine „Fehleinschätzung“ gewesen. „Die Wahlhelferin war nach eigener Aussage von einer unzulässigen Verhüllung ausgegangen, obwohl bei den Wahlhelferschulungen der Umgang mit einer etwaigen Verhüllung ausdrücklich erörtert wurde“, heißt es. Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund könne „keinesfalls“ bestätigt werden.

Weiter habe sich die Stadt „für diesen peinlichen Vorfall“ auch im Namen der Wahlhelferin bei der Frau schriftlich entschuldigt. Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) habe zudem bereits mit ihr telefoniert und ein persönliches Treffen im Rathaus vereinbart.

Video: Laschet faltet Stimmzettel falsch

„Außerordentliche Fehleinschätzung“ – Fall aus NRW soll lückenlos aufgeklärt werden

„An dieser außerordentlichen Fehleinschätzung gibt es nichts schön zu reden, so etwas darf einfach nicht passieren“, sagte Mießeler. Es sei wichtig, den Fall lückenlos aufzuklären, sodass keine Fragen mehr nach einem „irgendwie gearteten ausländerfeindlichen Hintergrund offen sind“.

Die Stadt betonte in diesem Zusammenhang, dass die freie Ausübung des Wahlrechts ein hohes demokratisches Rechtsgut sei, „das es unter allen Umständen zu schützen gilt“. Damit sich ein solcher Vorfall bei kommenden Wahlen nicht noch einmal wiederholt, wolle man die Helfer in den Wahllokalen deshalb noch einmal intensiver schulen. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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