Bundes-Notbremse: Zustimmung zum Gesetzentwurf – diese Maßnahmen sollen kommen
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll dem Bund im Kampf gegen das Coronavirus mehr Rechte einräumen. Was bedeutet die Bundes-Notbremse?
Update: 16.20 Uhr. Die Bundes-Notbremse wurde beschlossen vom Deutschen Bundestag. Für den Gesetzentwurf von CDU und SPD stimmten 342 Abgeordnete. 250 Mitglieder stimmten dagegen. Des Weiteren gab es 64 Enthaltungen – hauptsächlich von den Grünen. Wie bereits angekündigt, stimmten AfD, FDP und die Linke gegen die Bundes-Notbremse. Der Bundesrat stimmt am Donnerstag (22. April) über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Hier erfahren Sie, welche Regeln mit Eintreten der Bundesnotbremse gelten.
Thema | Corona-Notbremse |
Bundesland | NRW |
Einwohner | 17.95 Millionen (31. Dezember 2019) |
Bundes-Notbremse: Bundestag stimmt über Gesetzentwurf ab
Update: 21. April, 12.32 Uhr. Am heutigen Dienstag beraten die Abgeordneten im Bundestag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Vor dem Bundestag und rund um das Regierungsviertel kamen Tausende Menschen für Demonstrationen und Versammlungen zusammen. Sie protestieren gegen die geplante Bundes-Notbremse. Es gab bereits erste Festnahmen, eine Versammlung auf der Straße des 17. Juni wurde aufgelöst.
Bundes-Notbremse: Einzelne Maßnahmen werden angepasst
Update: 19. April, 12.38 Uhr. Die Bundes-Notbremse, über die der Bundestag am Mittwoch (21. April) abstimmen wird, soll nun doch weniger strenge Corona-Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen beinhalten als ursprünglich geplant. Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition teilten dies auf NDR-Anfrage mit. Zwischen 22 und 5 Uhr soll es demzufolge eine Ausgangsbeschränkung geben. Bis 0 Uhr seien Sparziergänge und Joggen jedoch erlaubt. Auch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) im Einzelhandel soll weiterhin möglich sein. Die Bundes-Notbremse sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sollen mit ihr bundesweit einheitlich geregelt werden.
Bundes-Notbremse: Freie Wähler planen Verfassungsbeschwerde gegen „Merkel-Gesetz“
Update: 15. April, 14.09 Uhr. Wie steht es um die Durchsetzung der Bundes-Notbremse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU)? Eine geplante Verfassungsbeschwerde der Freien Wähler könnte eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinauszögern. Die geplante nächtliche Ausgangsbeschränkung stehe bei dem Vorhaben im Fokus, erklärte der Freie-Wähler-Bundesvorsitzende und bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Bayerischen Rundfunk. Wenn eine Kommune hohe Corona-Infektionszahlen aufweise, könne es im Einzelfall sinnvoll sein, Ausgangsbeschränkungen zu verhängen, sah Aiwanger ein. „Aber nicht im Mai um 21.00 Uhr, wenn die Sonne noch scheint – da bleibt doch niemand zu Hause, da gibt es Proteste“, fügte er an.
Den Handlungsspielraum, den der Bund mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes erwirken möchte, kritisierte Hubert Aiwanger ebenfalls: „Wir haben Jahrzehnte lang vom Föderalismus geschwärmt, und nun geben wir ohne Not die Kompetenzen an den Bund ab.“ Die Beschwerde werden die Freien Wähler nach eigenen Angaben erst verfassen, wenn die Bundes-Notbremse beschlossene Sache ist. Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland stiegen am Donnerstag auf knapp 30.000 und Gesundheitsminister Spahn (CDU) und RKI-Chef Wieler schlugen Alarm und forderten umgehend Schutzmaßnahmen. Dabei schoss der CDU-Politiker jedoch auch gegen die geplante einheitliche Bundes-Notbremse, als er die Länder zum eigenständigen Handeln aufforderte.
Bundes-Notbremse: Verhandlungen dauern an – Bundesland will mit Lockdown nicht mehr warten
Update: 15. April, 9.44 Uhr. Die laufenden Verhandlungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland gehen nur langsam voran. Dies kritisierte nun Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und kündigte an, dass ihre Landesregierung bereits über einen „harten Lockdown“ spreche. Mecklenburg-Vorpommern werde „nicht auf das Bundesgesetz warten können“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag dem TV-Nachrichtensender Welt. 14 Tage lang sollen die Verhandlungen des Bundes andauern. Dies sei ihrer Auffassung nach „unzumutbar“. Schnelle Entscheidungen wären jetzt vonnöten, um die dritte Welle zu brechen.
Angela Merkel: „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig“
Update: 14. April, 7.35 Uhr. Nachdem das Bundeskabinett sich am Dienstag (13. April) auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt hat, muss nun der Bundestag über die Bundes-Notbremse beraten und abstimmen. Künftig sollen einheitlich festgelegte Corona-Regeln das Infektionsgeschehen in Corona-Hotspots bremsen. Sobald ein Kreis oder eine Stadt eine Inzidenz von 100 drei Tage lang überschreitet, gelten denn strengere Schutzmaßnahmen und Lockerungen müssen zurückgenommen werden. Nachdem das Kabinett sich für die Bundes-Notbremse ausgesprochen hatte, appellierte Kanzlerin Merkel an die Menschen in Deutschland:
Wenn wir warten würden, bis alle Intensivbetten belegt sind, dann wäre es zu spät.
Die Bundesrepublik befindet sich mitten im Kampf gegen die dritte Corona-Welle. Mit bundeseinheitlichen Maßnahmen will man diese nun brechen. „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Anschluss an die Kabinettssitzung, „denn die Lage ist ernst. Wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“ Derzeit benötigen in Deutschland wieder immer mehr Menschen eine intensivmedizinische Behandlung. „Wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören“, so Merkel weiter.
Bundeskabinett beschließt einheitliche Bundes-Notbremse
Update: 11.11 Uhr. Das Bundeskabinett hat am Dienstagvormittag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Politiker haben sich auf eine Bundes-Notbremse geeinigt, berichtete vor wenigen Minuten die Tagesschau (ARD). Damit müssen sich die Menschen in Deutschland ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 auf strengere Corona-Regeln einstellen. Eine nächtliche Ausgangssperre (von 21 bis 5 Uhr), sowie Kontaktbeschränkungen sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt greifen, wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die kritische Marke überschritten hat. Im Detail sehen die beschlossenen Maßnahmen wie folgt aussehen:
- Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, maximal dürfen jedoch fünf Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
- Ausgangssperren: In betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten soll eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt werden. Die Wohnungen und Häuser sollen dann nur noch in Ausnahmefällen verlassen werden (beispielsweise in medizinischen Notfälle, berufliche Gründe oder die Versorgung von Tieren).
- Einzelhandel und Dienstleistungen: Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksangebote dürfen nicht mehr öffnen. Ausgenommen von der Regel bleiben Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien sowie Tankstellen.
- Restaurants: Restaurants dürfen ihre Speisen nur per „Abgabe und Lieferung“ verkaufen.
- Tourismus: Es sind keine Urlaubsreisen möglich.
- Freizeiteinrichtungen: Schwimmbäder, Zoos, Theater, Museen und Clubs sind geschlossen.
- Sport: Die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands realisierbar sind, ist gestattet. Auch der Profisport darf weiterhin stattfinden. Fitnessstudios sind hingegen geschlossen. Auch Sport in Hallen und in größeren Gruppen ist nicht möglich.
- Homeoffice: Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten Homeoffice möglich machen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.
- Schulen und Kitas: Der Präsenzunterricht soll den Schülerinnen und Schülern weiterhin ermöglicht werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen pro Woche zweimal auf das Coronavirus getestet werden. Eine Testpflicht ist im Gespräch, allerdings stehen die Corona-Selbsttests an Schulen in NRW aktuell in der Kritik. Eine Schließung der Schulen erfolgt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200. Abschlussklassen bilden eine Ausnahme.
Die Kabinettsvorlage wird nun in den Koalitionsfraktionen beraten werden. Die Gesetzesänderung soll dann möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Wenn in einer Stadt oder einem Kreis die Bundes-Notbremse greift und die Inzidenz über 200 liegt, sollen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen und in den Distanzunterricht wechseln, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Bundeskabinett hat auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Bundes-Notbremse: Kabinett entscheidet am Dienstag (13. April)
Update: 13. April, 7.18 Uhr. Trotz der kritischen Stimmen aus Ländern und Kommunen, hält die Bundesregierung in Deutschland daran fest, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Kabinett zu beschließen. Dieser Vorgang soll am heutigen Dienstag erfolgen, berichtete Deutschlandfunk. Nach Angaben des Regierungssprechers Seibert würden derzeit noch die Abstimmungen zu der geplanten Bundes-Notbremse laufen. Mit der Gesetzesanpassung könnte der Bund mehr Kompetenzen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erhalten. Wie sich die neuen Regeln auf NRW auswirken können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Corona-Notbremse: NRW drohen Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen
Erstmeldung: 12. April. Im Kampf gegen das Coronavirus* nimmt der Bund die Zügel in die Hand. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Konkret geht es bei der Umsetzung der Corona-Notbremse um mehr Einheitlichkeit. Ein Roh-Entwurf des neuen Gesetzes soll dem ARD-Hauptstadtstudio bereits vorliegen. Hier erfahren Sie, was die neuen Regeln für Nordrhein-Westfalen (NRW) bedeuten könnten.
Von strengen Corona-Regeln* ist in dem ersten Entwurf der Bundes-Notbremse die Rede. Konkret geht es in der Roh-Version unter anderem um Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über dem Wert 100, sollen die Menschen in Deutschland ab 21 Uhr im Grunde nur noch bei medizinischen Notfällen oder aus beruflichen Gründen das Haus verlassen dürfen. In NRW wären davon aktuell viele Kreise und Städte betroffen. Die Corona-Maßnahmen sollen ab einer Inzidenz von 100 wie folgt aussehen:
- Private Kontakte sollen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Angehörige eines Haushalts dürfen sich laut Medienberichten nur noch mit einer weiteren Person treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
- Zwischen 21 und 5 Uhr soll eine Ausgangssperre dafür sorgen, dass sich niemand mehr außerhalb seiner Wohnung oder seines Hauses aufhält.
- Geschäfte sollen möglichst wieder geschlossen werden. Ausnahmen bilden Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen. (Lesen Sie dazu auch: Trotz Corona-Lockdown bleiben diese Geschäfte in NRW geöffnet*)
- Freizeiteinrichtungen sollen geschlossen werden.
- Übernachtungsangebote in Hotels und anderen Ferienunterkünften sollen untersagt werden.
Liegt die Inzidenz unter 100, sollen die Maßnahmen, die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten sind, gelten. Die Corona-Notbremse in NRW galt bisher nur in Kommunen mit hohen Inzidenzen. Die Landesregierung hatte erst am Freitag (9. April) verkündet, welche Kreise und Städte in NRW zu Corona-Modellregionen werden sollen. Der Start für das Konzept der Modellregion Paderborn* war für den 19. April vorgesehen. Der Brücken-Lockdown könnte für eine Verschiebung des Vorhabens sorgen. Auf der Kabinetts-Sitzung wurde zusätzlich verfügt, dass Unternehmen ihren Präsenz-Arbeitern mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten müssen.
Corona-Notbremse: Wie würden sich die neuen Regeln auf Schulen in NRW auswirken?
Nach den Osterferien beginnt der Unterricht an den Schulen in NRW mit Distanzunterricht – bis auf wenige Ausnahmen. Der Grund sind die ansteigenden Corona-Zahlen. Am Montag (12. April) liegt die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 136. In Nordrhein-Westfalen liegt der Wert zu Beginn der 15. Kalenderwoche bei 131. Die angestrebte Bundes-Notbremse hat auf die Schulen offenbar keinen unmittelbaren Einfluss. Die Bundesländer sollen ihre Entscheidungsmöglichkeit im Bildungsbereich behalten.
Der Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten, Olaf Scholz, teilte in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ mit, dass die SPD-Bundesländer hinter dem Vorschlag bundeseinheitlicher Corona-Regeln stehen. „Es wird förmliche Beratungen geben, aber der Weg ist klar und wird von allen getragen“, sagte Scholz. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes werde am Dienstag (13. April) im Kabinett beschlossen. Was bisher zu Merkels Notbremsen-Gesetz durchgesickert ist*, lesen Sie bei merkur.de.

Corona-Notbremse: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für Brücken-Lockdown
Mit der Bundesweiten-Notbremse will die Regierung die dritte Corona-Welle brechen. Die geplante MPK für Montag (12. April) wurde abgesagt, dennoch äußerte sich der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zur aktuellen Corona-Lage und wies auf den dringenden Handlungsbedarf in der Pandemiebekämpfung hin. Schon vor einigen Tagen hatte Armin Laschet (CDU) einen Brücken-Lockdown* vorgeschlagen. Dafür erntete der CDU-Parteichef, der nun neben Markus Söder als Kanzlerkandidat antreten wird, zunächst viel Kritik. Von der Kanzlerin und dem bayrischen Ministerpräsidenten gab es dann jedoch Rückenwind.
Laschet sprach sich zuletzt für ein schnelles, bundeseinheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie aus. Aus Niedersachsen kam hingegen Gegenwind, wie der WDR berichtete. Als „einen großen Fehler“ bezeichnete Landes-Innenminister Boris Pistorius (SPD) das Vorhaben des Bundes. In einem Interview mit der „Welt“ kritisierte er auch das bisherige Krisenmanagement des Bundes. Beispielsweise bei der Beschaffung von Impfstoff und Schutzausrüstung habe die Regierung „zum Teil kläglich versagt“. (*msl24, owl24 und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.)