1. ruhr24
  2. Region

Trotz scharfer Kritik: Bundesrat stimmt Bundes-Notbremse zu

Erstellt:

Von: Lea Sarah Wolfram

Die geplante Bundes-Notbremse passierte nach der Abstimmung im Bundestag jetzt auch den Bundesrat – trotz deutlicher Kritik.

Berlin – Nun hat die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes die nächste Hürde genommen: Der Bundesrat legte am Donnerstag (22. April) keinen Einspruch gegen die Gesetzesänderung ein und machte damit den Weg frei für die Bundes-Notbremse. Nur kurze Zeit später hat Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier das Papier unterzeichnet – somit ist die Gesetzesänderung amtlich und die Notbremse kann offiziell und bundesweit greifen, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, wie msl24.de* berichtet.

VirusCoronavirus Sars-CoV-2
Fälle in Deutschland insgesamt3,2 Millionen (Stand: 21. April)
Todesfälle in Deutschland80.893 (Stand: 22. April)

Bundes-Notbremse passiert Bundesrat – neue Maßnahmen können sehr bald umgesetzt werden

Zu den Maßnahmen der neu beschlossenen Notbremse gehören bundeseinheitliche Regelungen, die bei einer mindestens dreitägigen Überschreitung der 100er Inzidenz in den jeweiligen Kommunen greifen. Dazu gehören auch die umstrittene Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, Regelungen für den Einzelhandel sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Schulen müssen zudem in den Distanzunterricht zurückkehren, wenn eine Inzidenz von 165 drei Tage in Folge überschritten wird. Auch in Kitas wird dann nur noch eine Notbetreuung angeboten (diese Regeln gelten bei der Bundes-Notbremse). Sobald Bundespräsident Steinmeier die Gesetzesänderung unterzeichnet hat und sie verkündet wurde, kann die Notbremse bereits greifen. Somit dürften in den kommenden Tagen einige Maßnahmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten anstehen.

Bundes-Notbremse: Deutliche Kritik der Ministerpräsidenten an Gesetzesänderung

Nach der Abstimmung über die Bundes-Notbremse im Bundestag hatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch den Bundesrat passieren müssen. Am Donnerstag debattierten deswegen die Vertreter der Bundesländer in einer Sondersitzung über die neuste Maßnahme in der Pandemie-Bekämpfung. Trotz teils deutlicher Kritik wurde dennoch kein Einspruch gegen die Änderung eingelegt.

Den Anfang machte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, der „erhebliche Bedenken“ äußerte. Der CDU-Politiker kritisierte, dass der Bund die Erfahrungen der Länder, die diese in einem Jahr Pandemie gesammelt hätten, nicht habe einfließen lassen. Den Vorwurf, dass die Bundesländer durch die Gesetzesänderung praktisch „entmachtet“ würden, verwarf Bouffier jedoch. Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, kritisierte im Bundesrat die Bundes-Notbremse aufs Schärfste, wie merkur.de* berichtet. Er sprach von „einem schwer heilbaren Schaden für den Föderalismus“ und bezeichnete zudem die Grundrechtseinschränkungen trotz der Abmilderungen als „immens“.

Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland.

Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, bei seiner Rede im Bundesrat
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) steht im Landtag von Sachsen-Anhalt am Rednerpult.
Ministerpräsident Haseloff (CDU) kritisierte die Bundes-Notbremse scharf. (Archivbild) © dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Verfassungsklagen wegen Ausgangssperren erwartet – Schwesig will Bundes-Notbremse nicht durchsetzen

Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, äußerte ebenfalls Kritik: „Für den Infektionsschutz ist das kein großer Wurf. Weiß Gott nicht.“ Dies könne man am ehesten noch über die Ausgangssperren behaupten, wie der SPD-Politiker anfügte. Doch die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme sei bekanntermaßen noch immer fraglich, gab Weil zu bedenken. Unter anderem die FDP hatte nach der Abstimmung im Bundestag bereits angekündigt, wegen der Ausgangsbeschränkungen vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Trotzt der teils scharfen Kritik entschieden sich unter anderem Bouffier, Haseloff und Weil, dagegen, Einspruch gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes einzulegen. Allerdings nur, wie sie betonten, um die Maßnahmenergreifung im Kampf gegen das Coronavirus* nicht weiter hinauszuzögern.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kündigte dagegen bereits an, die Bundes-Notbremse in Mecklenburg-Vorpommern nicht durchsetzen zu wollen. Im „ZDF Morgenmagazin“ sagte die SPD-Politikerin, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen würden. Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sehe ein Problem darin, dass die Maßnahmen in seinem Bundesland bereits jetzt strenger seien als es die einheitliche Notbremse vorsehe, wie er gegenüber dem Deutschlandfunk sagte (NDR berichtete). Dennoch wollten auch Schwesig und Günther die Bundes-Notbremse im Bundesrat nicht blockieren. (*msl24.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA)

Auch interessant