Bundes-Notbremse beschlossen: Diese Regeln gelten jetzt
Schulen, Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen: Mit der am Mittwoch beschlossenen Bundes-Notbremse sollen einheitliche Regeln gelten. Ein Überblick.
Die erste Hürde ist genommen, die zweite soll bald folgen. Am Mittwoch (21. April) hat die Mehrheit des Bundestags in Berlin für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Schon am kommenden Samstag (24. April) könnte das neue Gesetz in Kraft treten, wie msl24.de* berichtet.
342 Abgeordnete stimmten im Bundestag für die Bundes-Notbremse, 250, hauptsächlich aus dem Lager der AfD, FDP und der Linken, waren dagegen. Es gab zudem 64 Enthaltungen. Am Donnerstag (22. April) ging der Gesetzesentwurf durch den Bundesrat, wird er danach von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier abgesegnet, können die neuen Maßnahmen greifen. Die große Koalition erhofft sich, so die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus einzudämmen.
Virus | Coronavirus Sars-CoV-2 |
Fälle in Deutschland insgesamt | 3,2 Millionen (Stand: 21. April) |
Todesfälle in Deutschland | 80.680 (Stand: 21. April) |
Diese Regeln gelten beim Eintreten der Bundes-Notbremse
Neben Regelungen für den Schulunterricht wird mit der neuen Bundes-Notbremse erstmals auch eine einheitliche Ausgangssperre ab eine Inzidenz von 100 beschlossen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Ausgangssperre: In Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf zur Notbremse war die Maßnahme bereits ab 21 Uhr vorgesehen, wurde dann jedoch um eine Stunde nach hinten verschoben. Zwischen 22 und 0 Uhr ist die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine“ erlaubt – also Joggen oder Spazierengehen.
- Kontaktbeschränkungen: Die neue Bundes-Notbremse beschließt, dass sich Angehörige eines Haushaltes im öffentlichen Raum mit einer weiteren Person treffen dürfen. Erlaubt sind auch Treffen zwischen den Angehörigen eines Haushaltes sowie zwischen Ehe- und Lebenspartnern.
- Schulen: Greift die Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100, sind Schüler und Lehrer dazu verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus* testen zu lassen – zudem ist Wechselunterricht vorgeschrieben. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 geht es in den Distanzunterricht.
- Arbeiten: Die Pflicht, den Beschäftigten die Arbeit im Home-Office zu ermöglichen, bleibt weiter bestehen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Dies gilt unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Sollte keine Heimarbeit möglich sein, muss der Betrieb seinen Mitarbeitern einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Arbeitnehmer in körpernahen Dienstleistungen müssen dieses Angebot zweimal die Woche erhalten.
- Einzelhandel: Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben von der Bundes-Notbremse weiter unberührt. Alle anderen Geschäfte müssen ab einer Inzidenz von 100 schließen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 kann jedoch per „Click and Meet“ und vorheriger Terminbuchung vor Ort eingekauft werden. Vorher muss der Kunde jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen. Hier sehen Sie, wo in Münster ein Schnelltest gemacht werden kann*.
- Sport: Die am Mittwoch im Bundestag beschlossene Bundes-Notbremse sieht nur „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ vor. Dieser kann alleine oder zu zweit ausgeübt werden. Kinder können maximal zu fünft Sport betreiben. Berufs- und Leistungssportler dürfen Sport nur ohne Zuschauer und mit einem Hygienekonzept ausüben.
- Freizeit und Kultur: Die Bundes-Notbremse sieht keinerlei Spielraum für die Freizeitgestaltung und die Kulturszene vor. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten bleiben bei einer Inzidenz von 100 allesamt geschlossen.
- Weitere Regeln: Bei Beerdigungen sind maximal 30 Personen zugelassen, Friseure und Fußpfleger dürfen auch nach Eintreten der Bundes-Notbremse weiterarbeiten.
- Laufzeit: Die Bundes-Notbremse gilt bis zum 30. Juni 2021 beziehungsweise solange, bis der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Bundes-Notbremse wird aus unterschiedlichen Gründen kritisiert
Das neue Infektionsschutzgesetz hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Für die Grünen im Bundestag reicht die beschlossene Bundes-Notbremse nicht aus, um die Infektionen in Deutschland zu senken. „Zu spät, zu unwirksam und weiterhin tun wir nicht das, was wir jetzt tun müssten“, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink aus Münster* das Gesetz der Bundesregierung. Die Partei hatte sich bei der Abstimmung im Bundestag daher einstimmig enthalten.

Die FDP hatte nach dem Beschluss im Bundestag* bereits angekündigt, gegen die Ausgangssperren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe einzureichen. „Der Entwurf der Groko für das neue Infektionsschutzgesetz fällt bei der Qualitätskontrolle durch. Es gibt erhebliche Mängel, denn alle Maßnahmen müssen zur Corona-Bekämpfung geeignet sein. Die Aussgangssperre ist es nicht“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen Christine Aschenberg-Dugnus. (*msl24 und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.)