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Bundes-Notbremse beschlossen: Diese Regeln gelten jetzt

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Von: Sohrab Dabir

Schulen, Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen: Mit der am Mittwoch beschlossenen Bundes-Notbremse sollen einheitliche Regeln gelten. Ein Überblick.

Die erste Hürde ist genommen, die zweite soll bald folgen. Am Mittwoch (21. April) hat die Mehrheit des Bundestags in Berlin für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Schon am kommenden Samstag (24. April) könnte das neue Gesetz in Kraft treten, wie msl24.de* berichtet.

342 Abgeordnete stimmten im Bundestag für die Bundes-Notbremse, 250, hauptsächlich aus dem Lager der AfD, FDP und der Linken, waren dagegen. Es gab zudem 64 Enthaltungen. Am Donnerstag (22. April) ging der Gesetzesentwurf durch den Bundesrat, wird er danach von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier abgesegnet, können die neuen Maßnahmen greifen. Die große Koalition erhofft sich, so die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus einzudämmen.

VirusCoronavirus Sars-CoV-2
Fälle in Deutschland insgesamt3,2 Millionen (Stand: 21. April)
Todesfälle in Deutschland80.680 (Stand: 21. April)

Diese Regeln gelten beim Eintreten der Bundes-Notbremse

Neben Regelungen für den Schulunterricht wird mit der neuen Bundes-Notbremse erstmals auch eine einheitliche Ausgangssperre ab eine Inzidenz von 100 beschlossen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Bundes-Notbremse wird aus unterschiedlichen Gründen kritisiert

Das neue Infektionsschutzgesetz hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Für die Grünen im Bundestag reicht die beschlossene Bundes-Notbremse nicht aus, um die Infektionen in Deutschland zu senken. „Zu spät, zu unwirksam und weiterhin tun wir nicht das, was wir jetzt tun müssten“, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink aus Münster* das Gesetz der Bundesregierung. Die Partei hatte sich bei der Abstimmung im Bundestag daher einstimmig enthalten.

Setzt die geplante Bundesnotbremse in Kraft, könnte es in ganz Hessen die umstrittene Ausgangssperre ab 21 Uhr geben.
Beim Eintreten der Bundes-Notbremse gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre. (Symbolbild) © Federico Gambarini/dpa

Die FDP hatte nach dem Beschluss im Bundestag* bereits angekündigt, gegen die Ausgangssperren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe einzureichen. „Der Entwurf der Groko für das neue Infektionsschutzgesetz fällt bei der Qualitätskontrolle durch. Es gibt erhebliche Mängel, denn alle Maßnahmen müssen zur Corona-Bekämpfung geeignet sein. Die Aussgangssperre ist es nicht“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen Christine Aschenberg-Dugnus. (*msl24 und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.)

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