Stefan Mross erhält Strafbefehl: Vorwurf der Körperverletzung gegen ARD-Moderator
Nach einem Streit in einem Hotel liegt ein Strafbefehl gegen Stefan Mross vor. Der ARD-Moderator muss offenbar eine Geldstrafe zahlen.
Leipzig – Gegen den Schlagersänger und ARD-Moderator Stefan Mross hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr nach einem Streit einen Strafbefehl erlassen.
Strafbefehl gegen Stefan Mross ist seit November 2022 rechtskräftig
Konkret geht es um eine Auseinander mit einem jungen Mann in einem Leipziger Hotel. Der Vorfall ereignete sich bereits am 1. Mai 2022. Die anschließenden Ermittlungegen gegen Stefan Mross beliefen sich auf Körperverletzung und versuchter Nötigung, wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtet.
Daraus habe sich ein „hinreichender Tatverdacht“ ergeben, wie ein Sprecher der Justizbehörde gegenüber der DPA bestätigt. Der Strafbefehl sei demnach auch „seit November rechtskräftig“. Wie hoch genau die Geldstrafe ist, dazu gibt es keine Angabe (mehr TV-News bei RUHR24 lesen).

Stefan Mross erhebt keinen Einspruch: „Mit mir sind die Pferde durchgegangen“
In dem Fall habe keine Gerichtsverhandlung stattgefunden, weil der ARD-Moderator keinen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt hat. Der junge Mann habe Stefan Mross beim Abendessen im Restaurant als „Schlagerfuzzi“ und „Playback-Künstler“ beleidigt und beschimpft, sagte der Sänger gegenüber der Bild.
Anschließend sei Mross ihm zum Zimmer gefolgt und habe den Mann am Hemdkragen gepackt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven“, sagte Mross. „Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.“
Zuletzt sorgte die Trennung des „Immer wieder sonntags“-Moderators von seiner Ehefrau Anna Carina Woitschak für Aufsehen. Aktuell ist es nicht klar, ob das Paar die Sendung auch zukünftig gemeinsam moderieren wird.