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Landtagswahl in NRW 2022: Was wird heute überhaupt gewählt?

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Von: Tobias Arnold

In NRW wird am 15. Mai ein neuer Landtag gewählt. Die wichtigsten Fragen dazu im Überblick.

Düsseldorf – Die Bürgerinnen und Bürger aus NRW dürfen am 15. Mai wieder zur Wahlurne schreiten – es stehen Landtagswahlen an. Bei den vergangenen Bundestagswahlen im September 2021 lag die Wahlbeteiligung von Erstwählern in NRW bei 68 Prozent. Wie viele Menschen werden dieses Mal wählen gehen? Wer darf überhaupt wählen und wie funktioniert die Briefwahl? RUHR24 beantwortet diese Fragen.

BundeslandNordrhein-Westfalen (NRW)
Einwohner17.93 Millionen (Stand 2019)
Wahltag15. Mai 2022

Wahlen 2022 in NRW: Was wird gewählt?

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 14. Mai 2017 statt. Dem aktuellen Landtag in Düsseldorf gehören 199 Abgeordnete an. Derzeit sind fünf Fraktionen dort vertreten. Die Mehrheit bildet die CDU-Fraktion mit 72 Sitzen, dicht gefolgt von der SPD mit 69 Sitzen.

Dritte Kraft im Land ist die FDP mit 28 Sitzen. Die Fraktion der Grünen hat 14 Sitze im Landtag, die AfD 13. Zudem gibt es drei fraktionslose Politikerinnen und Politiker im Landtag von NRW. Aktueller Ministerpräsident ist Hendrik Wüst (CDU). Er löste seinen Vorgänger Armin Laschet (CDU) im Oktober ab.

Landtagswahl 2022 in NRW: Wann wird gewählt?

Die Wahlen für den 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag (15. Mai) statt. In Deutschland finden Wahlen immer an einem Sonntag, Europa- und Bundestagswahlen gegebenenfalls auch an einem gesetzlichen Feiertag statt.

Die Wahllokale werden um 8 Uhr geöffnet und schließen um 18 Uhr. Nach der Landesverfassung NRWs muss ein neuer Landtag im letzten Vierteljahr der Wahlperiode gewählt werden.

Landtagswahl 2022 in NRW: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen werden Personen, die zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten beziehungsweise von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind – beispielsweise wegen Wahlbehinderung oder Abgeordnetenbestechung. Mörder oder andere Straftäter verlieren hingegen nur ihre Wählbarkeit, nicht aber das aktive Wahlrecht.

Am 15. Mai dürfen rund 13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW wählen gehen (mehr News aus NRW bei RUHR24).

Landtag Nordrhein-Westfalen
Blick in den Plenarsaal des Landtags von NRW. © Oliver Berg/dpa

Landtagswahl 2022 in NRW: Wie funktioniert die Briefwahl?

Jeder, der in NRW wahlberechtigt ist, darf an der Briefwahl teilnehmen. Allerdings muss dafür ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden – der Antrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Gerade in Zeiten von Corona hat die Briefwahl an Bedeutung gewonnen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag – also der 13. Mai – 18 Uhr, und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten dann Post mit allen Briefwahlunterlagen. Mit dabei sei auch ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen, was genau zu tun ist, heißt es vom Land NRW.

Wichtig: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen rechtzeitig abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (15. Mai), bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um 18 Uhr der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. 

Briefwahl für die Bundestagswahl
Wer seine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte prüfen, ob diese vollständig sind. © Roland Holschneider/dpa

Landtagswahl 2022 in NRW: Wie viele Stimmen darf ich abgeben und wen kann ich wählen?

Am 15. Mai dürfen die Menschen aus NRW ihre Stimme in den 128 Wahlbezirken abgeben. Jede und jeder Wahlberechtigte in NRW hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme kann eine konkrete Person aus dem jeweiligen Wahlkreis unterstützt werden. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl antreten.

Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit treten alle bereits im Landtag vertretenden Parteien erneut zur Wahl an. Das sind:

Alle anderen Parteien müssen Unterstützerunterschriften sammeln – dafür haben die Parteien bis zum 27. März Zeit. Für die Erstellung einer Landesliste sind 1.000 Unterschriften notwendig – jeder Direktkandidat braucht 100 Signaturen von Wahlberechtigten aus einem Wahlkreis.

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