Finanzspritze
480.000 NRW-Haushalten winkt mehr Geld vom Staat – Auszahlung bereits im März
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Hunderttausenden Haushalten in NRW winkt eine echte Finanzspritze. Die ersten Auszahlungen erfolgen bereits am Mittwoch (15. März).
Dortmund – Tausende Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen können auf eine dicke Finanzspritze hoffen. Als Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung bekommen Berechtigte mehr Geld und es steht mehr Menschen zur Verfügung. Vor allem Betroffenen mit einem kleinen Portemonnaie kann der Zuschuss aus einer finanziellen Schieflage helfen.
Hunderttausenden NRW-Haushalten winkt Geld vom Staat – Wohngeld wird ausgezahlt
Wie das Land NRW mitteilt, steht ab sofort die neu programmierte Wohngeldsoftware an allen Wohngeldstellen in NRW zur Verfügung. Bedeutet: Wohngeldberechtigte werden das Geld schneller auf ihrem Konto haben.
„Mit dem ersten Rechenlauf wurden 192.000 Bescheide erstellt und die Zahlungen angewiesen. Wohngeld ist für viele Menschen mit kleinem Portemonnaie in Nordrhein-Westfalen gerade in diesen Zeiten eine wichtige Unterstützung“, sagt Ina Scharrenbach (CDU), NRW-Heimatministerin.
Haushalte, deren Wohngeldbewilligung in das Jahr 2023 hineinreicht, bekommen mögliche Nachzahlung am Mittwoch (15. März) ausgezahlt.
Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger aus NRW über den Wohngeldrechner prüfen, ob sie einen Anspruch nach neuem Recht haben und zugleich einen Wohngeldantrag stellen, teilt das Ministerium mit. Im Januar hätten rund 240.000 Menschen auf den Rechner zugegriffen, heißt es weiter.
Wer kann Wohngeld bekommen? NRW startet Online-Rechner
Wer hat eigentlich Anspruch auf Wohngeld? Laut der Verbraucherzentrale können seit Januar 2023 mehr als dreimal so viele Haushalte den Zuschuss bekommen als zuvor. Das seien nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte. Das NRW-Heimatministerium geht davon aus, dass die berechtigten Haushalte von rund 160.000 auf rund 480.000 Haushalte ansteigen.
Wohngeld können sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Immobilie bekommen, in der sie selbst wohnen. Grundsätzlich ist das Wohngeld für alle Menschen da, die ihre Miete oder den Kredit nicht bezahlen können und
- zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
- denen als Rentner oder Bewohner von einem Pflegeheim das Geld fehlt
- die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind
Wohngeldrechner rechnet für NRW-Bürger den Zuschuss aus
Bei der Berechnung des Wohngelds werden alle Personen im Haushalt berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie der Preis für den Wohnraum spielen eine Rolle. Eine genaue Berechnung nimmt der angesprochene Wohngeldrechner vor.
Ein Beispiel
Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50 Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Bisher hat diese Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat sie einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.
Quelle: Land NRW
Wohngeld wird laut Verbraucherzentrale für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In der aktuellen Energiekrise sei es aber auch möglich, den Zuschuss auf 24 Monate zu verlängern.
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