Strompreisbremse in NRW greift nur in wenigen Städten
Die Strompreisbremse soll eigentlich die Bürger ab Januar entlasten. Doch das betrifft nicht alle. Auch in NRW profitieren nur die wenigsten davon.
NRW – Die Strompreisbremse kommt, das steht fest. Auch in NRW bauen viele auf diese Entlastung durch den Staat. Denn laut dem sollen Privathaushalte für 80 Prozent ihres Verbrauchs nicht mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen. Doch viele Städte wie auch Dortmund müssen auf den staatlichen Zuschuss zu den Stromkosten verzichten.
Ab 40 Cent greift die Strompreisbremse – aber wo in NRW ist das überhaupt der Fall?
Bei einer Recherche der Ruhr Nachrichten fiel auf, dass kaum eine Stadt in NRW nach jetzigem Stand von der Strompreisbremse profitiert. Denn in 59 von insgesamt 74 untersuchten Städten und Gemeinden liegt der Preis für Strom unterhalb der 40 Cent Grenze.
Auch in Dortmund liegt der Grundversorger-Preis mit 39,83 Cent pro Kilowattstunde (kWh) knapp unter der Grenze. Das heißt, es gibt derzeit keinen Zuschuss zu den Stromkosten vom Staat (mehr News aus Dortmund bei RUHR24).
Geld sparen bei den Stromkosten mit einem Trick auch in Dortmund möglich
Mit einem einfachen Trick kann man aber doch noch bares Geld bei der nächsten Stromrechnung sparen. Ein Wechsel vom Grundversorger (in den meisten Städten ist das die Stadtwerke) zu einem anderen Stromanbieter ist hier die Lösung. Obwohl diese sogenannten Alternativversorger wegen ihrer teureren Preise eher unbeliebt waren, kann man sich genau das jetzt zu Nutzen machen.
Beim Alternativversorger zahlt man in Dortmund zwar einen höheren Preis als beim Grundversorger, doch es lohnt sich. Denn mit 56,73 Cent pro kWh liegt der Preis nun über der 40 Cent Grenze und man kann so von der Strompreisbremse profitieren. Im Fall Dortmund liegen die monatlichen Kosten für Strom mit Entlastung durch den Staat dann bei 120 Euro (beim Alternativanbieter).
Beim Grundversorger liegt man hier unter der Grenze und profitiert nicht von der Strompreisbremse. Hier fallen die Kosten mit 150 Euro pro Monat in Dortmund dann deutlich höher aus.
Was muss ich tun, um von der Entlastung zu profitieren, wenn ich über der 40 Cent Grenze liege?
Die Antwort darauf ist: nichts. Die Entlastung durch die Strompreisbremse erfolgt automatisch. Entweder wird sie direkt von ihrem Energieversorger umgesetzt oder über die Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters.

Vorsicht! Strompreisbremse gilt nur für den Basis-Bedarf: Wie finde ich meinen heraus?
Der Basis-Bedarf entspricht 80 Prozent des Verbrauchs im Vorjahr. Alles, was über diesen Verbrauch hinaus geht, muss dann zum regulären Marktpreis bezahlt werden. Die Stadtwerke Bochum hat bereits bekannt gemacht, auf welche Preisexplosion sich ihre Kunden einstellen müssen.
Und was ist, wenn ich gerade frisch umgezogen bin? Dann wird nicht ihre eigene Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der Wohnung als Grundlage für den Basis-Bedarf genommen.
Neukunden dürfen nicht mehr zahlen als Bestandskunden – darauf muss man bei Vertragsabschluss achten
Bei dem Preisvergleich in NRW ist den Ruhr Nachrichten aufgefallen, dass einige Grundversorger von Neukunden höhere Preise fordern. Doch das ist seit dem 1. November jedoch unzulässig. Bei Vertragsabschluss ist also Vorsicht geboten.
Auch als Mieter lohnt es sich, auf seine Rechte zu bestehen. Denn ein neues Gesetz sorgt 2023 bei Mietern für zusätzliche Entlastung.