NRW zahlt jetzt Geld an 1,2 Millionen Haushalte wegen hoher Kosten
Das Warten hat endlich ein Ende: Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort auch in NRW beantragt werden. Doch nicht alle profitieren davon.
NRW – Während fast alle Bundesländer in Deutschland schon am 8. Mai den Heizkostenzuschuss beantragen konnten, mussten sich die Menschen mit Wohnsitz in NRW noch etwas gedulden. Seit Dienstag, dem 16. Mai, kann in dem bevölkerungsreichsten Bundesland auch endlich der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Doch die Fördersumme ist begrenzt.
NRW ist Schlusslicht bei Heizkostenzuschuss: Vermieter müssen sich weiterhin gedulden
Seit Dienstag, dem 16. Mai, kann nun auch in NRW der Antrag auf Heizkostenzuschuss gestellt werden. Dieser Zuschuss ist eine Härtefallhilfe für alle, die im letzten Jahr für Öl oder Holz tief in die Tasche greifen mussten.
„Ab sofort können selbst nutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen“, teilt die Landesregierung NRW mit.
Vermieter hingegen müssen sich wegen des hohen Antragsvolumens noch etwas gedulden. „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vermieter sollen aber spätestens in zwei Wochen, also Ende Mai, auch einen Antrag stellen dürfen.
Heizkostenzuschuss für NRW begrenzt: Schnell sein lohnt sich
Dem Land NRW „stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung“. Doch bei über eine Million Haushalten, lohnt es sich so früh wie möglich einen Antrag zu stellen, um auch sicher von dem Zuschuss zu profitieren (mehr News aus NRW bei RUHR24).
Pro Haushalt können außerdem maximal 2000 Euro durch den Antrag auf den Heizkostenzuschuss geltend gemacht werden. Allerdings gilt es auch zu beachten, dass man mindestens 100 Euro für das Heizen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern ausgegeben haben muss. Alles darunter wird ebenfalls nicht bezuschusst.

Heizkostenzuschuss in NRW beantragen: Die wichtigsten Punkte im Überblick
Unter heizkostenhilfe.nrw können Antragssteller vorab prüfen, ob sie einen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben und wie hoch die Unterstützung in etwa ausfallen würde. Allgemein gilt aber folgendes:
- Anspruch haben Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks geheizt haben
- Heizkosten-Ausgaben vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 sind erstattungsfähig
- Eigentümer können den Zuschuss selbst beantragen und Mieter müssen den Antrag von ihrem Vermieter ausfüllen lassen
- Der Höchstbetrag für einen Haushalt beim Heizkostenzuschuss liegt bei 2000 Euro, der Mindestbetrag bei 100 Euro
- Für die Antragsstellung wird ein bund.ID oder ein Elster-Zugang benötigt
- Bis zum 20. Oktober 2023 kann der Antrag in NRW gestellt werden
- Nutzer von Gas und Fernwärme haben keinen Anspruch auf diese Förderung (hier greift die Strom- und Gaspreisbremse)
- Empfänger staatlicher Leistungen (Grundsicherung, Bürgergeld usw.) sind nicht antragsberechtigt