Nach MPK-Beschluss
NRW: Regierung ändert plötzlich etablierte Corona-Regelung an Schulen
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Das Land NRW hat am Dienstag eine Änderung an einer Corona-Regelung an Grundschulen vorgenommen.
Düsseldorf – Kinder an Grundschulen müssen sich in NRW* erneut auf eine Corona-Änderung einstellen. Wie das Gesundheitsministerium am Dienstagabend (25. Januar) mitteilte, wird das „Lolli“-PCR-Testverfahren umgestellt. RUHR24* erklärt, was sich ändert.
7-Tage-Inzidenz NRW | 929,5 |
Anteil COVID-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten | 8,29 |
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz | 3,91 |
NRW: Regierung ändert Corona-Regel an Grundschulen – Tests betroffen
Grund für die Maßnahme sind die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Montag (24. Januar)*. Demnach müssen die Länder aufgrund der überlasteten Labore PCR-Tests von nun an stärker priorisieren. Die Tests sollen vor allem für gefährdete Gruppen und Beschäftigte aus kritischer Infrastruktur verwendet werden.
Kinder an Grundschulen zählen offenbar nicht zu dieser Gruppe. Dabei sind die Inzidenzen gerade in der Gruppe der 6- bis 10-Jährigen besonders hoch – in Dortmund etwa bei 3095 (Stand 25. Januar).
Land NRW muss PCR-Tests auf das Coronavirus begrenzen – Grundschüler betroffen
Das Land NRW muss aufgrund der Beschlüsse der MPK nun seine PCR-Tests konzentrieren. Allein an Grundschulen wurden zuletzt 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) durchgeführt – pro Woche. Das wird sich jetzt durch eine Anpassung deutlich verringern.
Zwar setzt das Land NRW weiterhin auf die „Lolli“-PCR-Pooltests. Aber: Neben den Pooltests geben die Schüler ab sofort keine zusätzliche präventive Corona-Probe mehr ab, wie es seit dem 10. Januar Usus ist*.
Pool-Tests an Grundschulen in NRW: Regierung ändert Verfahren
Stattdessen wartet die Klasse auf das Ergebnis des Pool-Tests und ist dieses positiv, werden erst am Folgetag Einzel-Coronatests (Antigenschnelltests) an jedem Schüler vorgenommen. Damit kann dann identifiziert werden, welche Schüler für den positiven Pooltest verantwortlich waren.
Alternativ können Schüler, die Teil eines positiven Pooltests sind, auch eine offizielle Testeinrichtung aufsuchen, und das Testergebnis der Schule vorlegen. Fällt der Schnelltest nach dem positiven Pooltest positiv aus, muss der Schüler oder die Schülerin in Quarantäne*. Ist das nicht der Fall, darf weiterhin regulär am Unterricht teilgenommen werden.
Lolli-Test auf Corona in NRW: Für Förderschüler ändert sich nichts
Obacht: „Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten“, teil das NRW-Schulministerium mit. Grund dafür sei die „strukturell höhere Vulnerabilität“ dieser Schülergruppe, so das Ministerium weiter.
Die Änderung am Testverfahren an den NRW-Grundschulen soll in Kürze in der NRW-Corona-Test- und Quarantäneverordnung eingefügt werden. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Federico Gambarini