Corona-Zahlen steigen rasant: Mehrere Maßnahmen in NRW verlängert
Die Menschen in NRW müssen sich auf ein paar Neuerungen gefasst machen. So dürfen keine neuen Corona-Teststellen mehr eröffnen.
NRW – Das Coronavirus scheint wieder mit aller Macht zurück in Nordrhein-Westfalen zu sein – dabei war es nie komplett verschwunden. Die Infektionszahlen steigen seit Wochen, eine Sommerpause legt das Virus und die neue Variante anscheinend nicht ein. Dementsprechend werden zunächst keine weiteren Lockerungen erwartet. Hingegen werden die aktuellen Regeln verlängert.
Bundesland | NRW |
Landeshauptstadt | Düsseldorf |
Thema | Corona-Regeln |
Coronaregeln in NRW: Land verlängert Maßnahmen und schafft kostenlose Tests ab
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli verlängert. Die aktuellen Regeln sehen wie folgt aus:
- Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch in staatlichen Einrichtungen (wie Asyl- und Flüchtlingsunterkünften) bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
- In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Damit ändert sich vorerst nichts an den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Was sich aber ändert, sind die kostenlosen Bürgertests in NRW.
NRW: Kostenlose Coronatests ade – keine neuen Teststellen dürfen eröffnet werden
Ab Donnerstag (30. Juni) werden die kostenlosen Bürgertests eingeschränkt. Will man eine Veranstaltung in einem Innenraum aufsuchen oder hat man eine rote Corona-Warn-App, muss man ab Donnerstag 3 Euro für einen Schnelltest bei einem Testcenter bezahlen. Der Staat zahlt die Differenz. Wer sich ohne Grund testen lassen will, muss komplett selbst bezahlen. Die Preise muss das Testzentrum draußen anschlagen.
Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der Verordnung des Bundes:
- Kinder bis zum 5. Lebensjahr
- Frauen zu Beginn einer Schwangerschaft
- Besucher von Kliniken und Pflegeheimen
- Bewohner von Einrichtungen
- Wenn im Haushalt Menschen infiziert sind
- Menschen, die vorerkrankt sind und/oder sich nicht impfen lassen können
Was gleich geblieben ist, ist die Test- und Quarantäneverordnung. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30 erforderlich. Ein Corona-Selbsttest ist nicht ausreichend. Mit DPA-Material.