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NRW-Gericht weist Corona-Quarantäne-Klage einer Fünfjährigen zurück

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Von: Redaktion RUHR24

Zu sehen ist ein kleines Mädchen, das die Hände vor dem Mund zusammenfaltet und aus dem Fenster schaut.
Die Eltern einer Fünfjährigen haben gegen die Corona-Quarantäne geklagt – ohne Erfolg. © K. Schmitt/imago

Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne? Eine Familie aus NRW klagte vor dem Landgericht.

Düsseldorf (DPA) – Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage einer Fünfjährigen auf Schmerzensgeld wegen häuslicher Corona-Quarantäne abgewiesen. Das hat das Gericht am Mittwoch (18. Mai) mitgeteilt.

Corona in NRW: Familie verlangt Schmerzensgeld für Quarantäne

Die Eltern des Mädchens hatten im Namen ihrer Tochter 7000 Euro Schmerzensgeld für 28 Tage in häuslicher Quarantäne verlangt – 250 Euro pro Tag. Ihre Tochter habe diese Zeit zuhause verbringen müssen, obwohl sie gar nicht infiziert gewesen sei, argumentierten die Eltern (mehr News aus NRW bei RUHR24).

Bei dem Mädchen habe aber ein Ansteckungsverdacht bestanden, daher sei die Quarantäne zu Recht angeordnet worden, befand das Gericht. Dass die PCR-Tests schließlich negativ gewesen seien, spiele nach dem Infektionsschutzgesetz keine Rolle. Das Kind sei nachvollziehbar als Kontaktperson eines infizierten Kinds eingestuft worden.

Corona-Quarantäne nach Kontakten in einer Kita – Familie klagt

Auch bei der Dauer der Quarantäneanordnung habe die beklagte Stadt Neuss verhältnismäßig gehandelt. Das Mädchen musste nach mutmaßlichen Kontakten zu coronapositiven Kita-Kindern im Frühjahr 2021 mehrfach in häusliche Quarantäne.

Die Eltern hatten behauptet, ihr Kind habe während der 28 Tage schwere seelische Schäden erlitten. Dies schlossen sie aus Wutanfällen und Aggressivität des Mädchens. Ein Gutachten eines Psychiaters oder Psychologen konnten sie nicht vorweisen.

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