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Land NRW bezahlt vielen Familien kompletten Urlaub mit Vollpension

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Von: Daniele Giustolisi

Bestimmte Familien können auch 2023 auf Kosten des Landes NRW in den Urlaub fahren. Die Landesregierung stellt dafür 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Dortmund – In den Urlaub fahren und alle Fünfe mal grade sein lassen: Was für viele Menschen in NRW mehrmals im Jahr selbstverständlich ist, ist für arme Bürger nichts als ein Traum. Damit auch diese Familien in den Urlaub fahren können, gibt das Land 2023 rund 4,5 Millionen Euro aus.

Land NRW bezahlt Urlaub für bedürftige Familien

Mit dem Programm „Familienzeit NRW“ fördert die Landesregierung (CDU/Grüne) Familien mit geringem Einkommen. Seit 2021 gibt es die Aktion. Bezahlt werden drei bis sieben Übernachtungen in einer „Familienferienstätte“ (bundesweit) oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen.

Diese Familienferienstätten können (Stand Februar 2023) gebucht werden:

Diese Jugendherbergen können gebucht werden:

Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Sogar die Anreise per Bahn kann durch das Land übernommen werden.

Familienministerin Josefine Paul (Grüne) erkennt nach der harten Coronazeit und in der aktuellen Zeit der Inflation bedingt durch den Ukraine-Krieg einen erhöhten Bedarf an Urlaub für viele Familien: „Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können.“

NRW-Familien können sich Urlaub durch das Land bezahlen lassen

Insbesondere Alleinerziehende oder Familien mit sehr vielen Kindern und geringem Einkommen sind Zielgruppe des Förderprogramms „Familienzeit NRW“. Den Urlaub bezahlt bekommen Familien, die nach § 53 der Abgabenordnung förderberechtigt sind. Unter anderem Personen, „deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, wie es in der Abgabenordnung heißt.

Unabhängig vom Einkommen dürfen auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte beantragen. Organisiert wird das Ganze über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Die NRW-Landesregierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sponsert Familien in NRW Urlaub im Wert von 4,5 Millionen Euro.
Die NRW-Landesregierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sponsert Familien in NRW Urlaub im Wert von 4,5 Millionen Euro. © Zoonar/Imago, Stefan Zeitz/Imago; Collage: RUHR24

Familien müssen Land NRW Nachweise für Gratis-Urlaub vorweisen

Vorgelegt werden müssen entsprechende Nachweise, wie etwa ein gültiger Schwerbehindertenausweis, der Steuerbescheid oder der aktuelle Bewilligungsbescheid (z.B. Wohngeld, SGBII usw.). Eine Prüfung, ob man für die Förderung auf einen Gratis-Urlaub berechtigt ist, findet man hier.

Geförderte Familien müssen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind beteiligen. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Ein Taschengeld gibt es nicht – was vor Ort gekauft wird, muss man aus eigener Tasche bezahlen.

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