Land NRW bezahlt vielen Familien kompletten Urlaub mit Vollpension
Bestimmte Familien können auch 2023 auf Kosten des Landes NRW in den Urlaub fahren. Die Landesregierung stellt dafür 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Dortmund – In den Urlaub fahren und alle Fünfe mal grade sein lassen: Was für viele Menschen in NRW mehrmals im Jahr selbstverständlich ist, ist für arme Bürger nichts als ein Traum. Damit auch diese Familien in den Urlaub fahren können, gibt das Land 2023 rund 4,5 Millionen Euro aus.
Land NRW bezahlt Urlaub für bedürftige Familien
Mit dem Programm „Familienzeit NRW“ fördert die Landesregierung (CDU/Grüne) Familien mit geringem Einkommen. Seit 2021 gibt es die Aktion. Bezahlt werden drei bis sieben Übernachtungen in einer „Familienferienstätte“ (bundesweit) oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen.
Diese Familienferienstätten können (Stand Februar 2023) gebucht werden:
- Gästehaus Caritas Inseloase (Norderney)
- Familienferienstätte Dorfweil (bei Frankfurt)
- Natur Freunde Haus Teutoburg (Bei Bielefeld)
- Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg (Bei Bad Kreuznach)
- Heinrich-Lübke Haus (Am Möhnesee)
- Feriendorf Tieringen (zwischen Stuttgart und Bodensee)
- Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
- Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
- Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf (bei Fulda)
- Ferienparadies „Pferdeberg“ (Duderstadt)
- Familienferiendorf Rerik (bei Rostock)
- Familienferiendorf Hübingen (bei Koblenz)
- Familienferiendorf Schillig (bei Wilhelmshaven)
- Familienferienpark Dambeck (Mecklenburgische Seenplatte)
- Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus (Sauerland)
Diese Jugendherbergen können gebucht werden:
- Jugendherberge Gemünd
- Jugendherberge Hinsbeck
- Jugendherberge Nideggen
- Jugendherberge Radevormwald
- Jugendherberge Neuss
- Jugendherberge Brilon
- Jugendherberge Petershagen
- Jugendherberge Sorpesee
- Jugendherberge Reken
- Jugendherberge Burg Bilstein
- Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck
- Jugendherberge Kleve
- Jugendherberge Hagen
- Jugendherberge Detmold
- Jugendherberge Wewelsberg
Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Sogar die Anreise per Bahn kann durch das Land übernommen werden.
Familienministerin Josefine Paul (Grüne) erkennt nach der harten Coronazeit und in der aktuellen Zeit der Inflation bedingt durch den Ukraine-Krieg einen erhöhten Bedarf an Urlaub für viele Familien: „Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können.“
NRW-Familien können sich Urlaub durch das Land bezahlen lassen
Insbesondere Alleinerziehende oder Familien mit sehr vielen Kindern und geringem Einkommen sind Zielgruppe des Förderprogramms „Familienzeit NRW“. Den Urlaub bezahlt bekommen Familien, die nach § 53 der Abgabenordnung förderberechtigt sind. Unter anderem Personen, „deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, wie es in der Abgabenordnung heißt.
Unabhängig vom Einkommen dürfen auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte beantragen. Organisiert wird das Ganze über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Familien müssen Land NRW Nachweise für Gratis-Urlaub vorweisen
Vorgelegt werden müssen entsprechende Nachweise, wie etwa ein gültiger Schwerbehindertenausweis, der Steuerbescheid oder der aktuelle Bewilligungsbescheid (z.B. Wohngeld, SGBII usw.). Eine Prüfung, ob man für die Förderung auf einen Gratis-Urlaub berechtigt ist, findet man hier.
Geförderte Familien müssen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind beteiligen. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Ein Taschengeld gibt es nicht – was vor Ort gekauft wird, muss man aus eigener Tasche bezahlen.