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Land NRW fördert Sportler mit bis zu 500 Euro für ehrenhafte Aufgabe

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Von: Kathrin Ostroga

Das Land NRW will Vereine in der Region entlasten und beteiligt sich an den Kosten für Trainer-Lehrgänge. Insgesamt stehen eine Million Euro bereit.

NRW – Wer in seiner Freizeit Teil eines Sportvereines ist, ist vielleicht mit der Aufgabe eines Trainers oder einer Trainerin bereits in Kontakt gekommen. Viele Ausbildungslehrgänge kosten auch in NRW Geld. Dabei sind die Trainerstellen oft ehrenamtlich. Privatpersonen und Vereine müssen deshalb vergleichsweise tief in die Tasche greifen. Nun leistet eine Förderung Abhilfe.

Land NRW fördert Sportler mit einer Million Euro – Vereine können Anträge einreichen

Insgesamt stellt das Land NRW eine Million Euro für die Förderung von Übungsleitern und Trainern bereit. So sollen neue Coaches für die Vereine in NRW gewonnen werden. Pro Qualifizierungsmaßnahme steuert das Land bis zu 500 Euro für eine Trainerausbildung bei. Der Antrag kann per Post oder per Mail (uebungsarbeit@lsb.nrw) eingereicht werden.

Wie der Landessportbund Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage informiert, fallen darunter Ausbildungen zu:

Sportvereine in NRW sollen entlastet werden: Land NRW macht 1 Million Euro locker

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Breiten- oder Leistungssport-Trainer-Lehrgang handelt. Auch Übungsleiterscheine im Bereich der Selbstverteidigung oder Rehabilitation fördert das Land NRW – genauso wie Sporthelfer-Lehrgänge. Ebenfalls müssen die Trainer keine ehrenamtliche Aufgabe erfüllen, können das aber, wie der Landessportbund auf Nachfrage von RUHR24 am Telefon bestätigt.

Um einen Antrag einreichen zu können, muss der entsprechende Verein Mitglied im Kreis- oder Stadtsportbund sein. Möglich ist auch eine Mitgliedschaft in einem Fachverband des Landessportbunds in NRW. Der Verein muss außerdem gemeinnützig sein. Neben Vereinen können sich auch andere Sportanbieter bewerben (mehr NRW-News bei RUHR24).

Ein Schwimmkurs für Kinder in einem Schwimmbad.
Das Land NRW startet eine Offensive, um mehr Trainer für Vereine zu gewinnen. © Karina Hessland/ Imago

Der Trainerlehrgang muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 begonnen und beendet worden sein. Die Antragsfrist endet am 10. Dezember – beziehungsweise auch schon eher, falls der Fördertopf leer sein sollte. Pro Verein können mehrere Förderanträge gestellt werden. Eingereicht werden müssen die Rechnung und der Lizenzierungsnachweis. Das Land NRW finanziert Familien jetzt auch einen kompletten Urlaub.

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