Für eine reibungslose Wahl
Kommunalwahl 2020 in NRW: Tausende Wahlhelfer werden gebraucht - so wird man Stimmenzähler
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Für die Kommunalwahlen in NRW werden tausende Wahlhelfer benötigt. Sie sollen im September für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Hier mehr erfahren.
Dortmund/NRW – In Nordrhein-Westfalen finden am 13. September die Kommunalwahlen statt. Doch wegen der Coronavirus-Pandemie könnte bei der Wahl 2020 vieles anders laufen. Sicher ist: Um in der aktuellen Situation eine faire und reibungslose Wahl zu gewährleisten, werden wieder tausende Wahlhelfer benötigt.
Land | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Einwohner | 17.947.221 |
Wahltag | 13. September 2020 |
Wahlen | Kommunalwahl, Wahl des Ruhrparlaments, Wahl des Integrationsrats |
Kommunalwahl 2020 in NRW: Städte und Gemeinden brauchen tausende Wahlhelfer
Die Kommunalwahlen 2020 sollen in NRW wie geplant stattfinden. Während des Lockdowns wurden Stimmen laut, die Wahl müsste wegen des Coronavirus verschoben werden. Mittlerweile stellen sich die Städte und Gemeinden im September jedoch auf eine Kommunalwahl ein, die dieses Mal unter entsprechenden Hygiene-Auflagen stattfinden wird.
Heißt auch, dass es für die Bürger in NRW neben der Briefwahl, wie gewohnt, in den Wahllokalen die Möglichkeit geben wird, ihre Stimme abzugeben. Für die Organisation und die Durchführung dieses Prozederes sind die Städte und Gemeinden auch bei dieser Kommunalwahl auf die Arbeit der Wahlhelfer angewiesen.
Was ist die Aufgabe der Wahlhelfer?
Denn als Wahlhelfer soll man als Mitglieds des Wahlvorstands in dem jeweiligen Wahllokal für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen.
Konkret bedeutet das: Wahlhelfer teilen Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl durch die Bürger sicher. Sobald die offizielle Wahlzeit beendet ist, zählen sie die Stimmzettel aus und stellen im Anschluss für den jeweiligen Wahlbezirk das Wahlergebnis fest. Bei Wahlhelfern spricht man deshalb auch von Stimmenzählern.
Wie werde ich Wahlhelfer?
Wer bei der Kommunalwahl 2020 in NRW als Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich dazu freiwillig melden. Generell werden die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfer vor jeder Wahl von den kommunalen Gemeindebehörden berufen und bestimmt. Das können auch Bürger oder Mitarbeiter der Stadt sein, die sich dazu nicht gemeldet haben.
Die Wünsche der Wahlhelfer, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden laut dem Portal Mehr Demokratie NRW nach Möglichkeit berücksichtigt. Wahlhelfer kann im Prinzip jeder sein, der selbst schon wählen darf. Da das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl im September bei 16 Jahren liegt, dürfen demnach auch Personen als Wahlhelfer arbeiten, die noch nicht volljährig sind.
Bekomme ich als Wahlhelfer eine Vergütung?
Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Als sogenannter Stimmenzähler erhält man üblicherweise aber eine Art Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Dieses kann je nach Bundesland, Kommune und Wahltyp (hier: Kommunalwahl) unterschiedlich ausfallen. (mehr zu den Kommunalwahlen in NRW auf RUHR24.de)
Ich bin als Wahlhelfer berufen worden – kann ich ablehnen?
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer ist eines wichtig zu wissen: Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt deshalb nur infrage, wenn triftige Gründe dafür vorliegen.
Noch 89 Tage sind's bis zu den #Kommunal- und Integrations-#Wahlen am 13. September - und genau dafür suchen wir euch 😊! Wir brauchen rund 5.300 #Wahlhelfer*innen. Was die Stadt #Dortmund für euren Einsatz bietet, lest ihr hier ⤵https://t.co/W2I1ZbWZHp
— Stadt Dortmund (@stadtdortmund) June 16, 2020
- die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige
- eigene Krankheit
- eine zwingende berufliche Verhinderung
- die Vollendung des 65. Lebensjahres
Wenn ein Wahlberechtigter das Ehrenamt ohne zulässigen Ablehnungsgrund ablehnt oder unentschuldigt fehlt, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.