Die Gesundheitsminister der Länder stellen sich auf einen Impfbeginn am 27. Dezember ein. 53 Impfzentren gibt es in NRW. Termine gibt es über eine Hotline.
Nordrhein-Westfalen – Seit Wochen richten städtische Behörden Impfzentren ein – mittlerweile sind sie fertig. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW haben eines bekommen. 53 Impfzentren sind es insgesamt. Mit den Impfungen soll direkt nach Weihnachten begonnen werden. Ein konkreter Impfplan schreibt vor, wer wann geimpft werden soll.
Erreger | Coronavirus, Sars-Cov-2 |
Erkrankung | Covid-19 |
Symptome | Fieber, Müdigkeit, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksverlust |
Präventionsmaßnahmen | Schutzmaske, Desinfektion, Abstand, Impfung (bald) |
Corona-Impfung: Impfplan der Bundesregierung teilt Bevölkerung in Gruppen
Laut Impfplan der Bundesregierung sind zuerst alle Bewohner von Altenheimen und Personen über 80 Jahre dran. Auch Pfleger, Ärzte und Klinikpersonal, das in engem Kontakt zu gefährdeten Gruppen steht, sollen als erstes geimpft werden. Gemeinsam bilden diese Personen die „Gruppe Eins des Impfplans“.
In der zweiten Gruppe sind alle Personen zwischen 75 und 80 Jahren sowie medizinisches Personal mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Auch Demenzkranke und Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie deren Betreuer werden in dieser Gruppe zusammengefasst.
Corona-Impfung: Personen unter 60 Jahren werden erst Ende 2021 geimpft
Die Gruppen Eins und Zwei sollen zwischen Januar und Juli 2021 geimpft werden. Danach folgt eine monatliche Abstufung des Alters.
Personen unter 60 Jahren, die keine Vorerkrankungen haben oder besonders gefährdet sind, sind im Impfplan erst in der allerletzten Stufe aufgelistet. Bei ihnen ist eine Impfung erst für Dezember 2021 angedacht. Ob alles so laufen wird wie geplant, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
Corona-Impfung: Impfstoff muss bei minus 70 Grad gelagert werden
Aktuell sieht es so aus, dass ausschließlich in den Impfzentren geimpft werden darf. Zusätzlich gibt es mobile Impf-Einsatzteams, die in den Alten- und Pflegeheimen mobil impfen.
Später soll auch in Arztpraxen geimpft werden. Das setzt allerdings voraus, dass der Corona-Impfstoff keine extreme Kühlung mehr benötigt. Der Binontech-Impfstoff, der in Deutschland verwendet werden soll, muss bei minus 70 Grad in speziellen Kühlschränken eingefroren werden.
Corona-Impfung: Kassenärztliche Vereinigung (KV) vergibt Termine über Hotline
Die Terminvergabe für eine Impfung läuft nicht über den Arzt, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Allerdings kann dort nicht jeder anrufen und einen Termin verlangen.
„Die Berechtigten melden sich bei der Telefon-Hotline, machen zwei Termine aus und erhalten dann alle Informationen wie den Aufklärungsbogen, den sie zum Impfzentrum mitbringen müssen“, so ein Sprecher der KV Nordrhein gegenüber der Rheinischen Post. „Unsere Strukturen stehen, ein groß dimensioniertes Call-Center ist startklar!“
Corona-Impfung: Terminvergabe ist aktuell noch nicht freigeschaltet
Aber Achtung: Noch kann man bei der KV keine Termine machen. Auch eine Vormerkung über den Hausarzt ist nicht möglich (alle News zum Coronavirus in NRW bei RUHR24.de).
Erst wenn der Impfstoff zugelassen ist, können berechtige Personen einen Termin zum Impfen vereinbaren. Die Hotline für die Terminvergabe wird in ganz Deutschland die gleiche sein: die 116117. Später soll es laut KV auch ein Online-Anmeldeformular geben.
Video: Aufbau von Impfzentren in Deutschland – ein logistischer Kraftakt
Corona-Impfung: Berechtigte Personen müssen ihr Alter nachweisen
Einfach zum Impfzentrum gehen und darauf hoffen, spontan vielleicht noch eine Impfung ergattern zu können, funktioniert übrigens nicht. Man braucht einen Termin und vor allem gibt es in Deutschland einen Impfplan. Darüber sind die Mitarbeiter der Impfzentren natürlich informiert. Nach der Terminvergabe bekommt man einen Bestätigungscode.
Wer für eine Impfung berechtigt ist, muss sein Alter nachweisen. Bei den über 80-Jährigen reicht ein Personalausweis. Bewohner und Personal von Pflege- und Altenheimen benötigen eine Bescheinigung der Einrichtung. Personen mit Vorerkrankungen brauchen ein ärztliches Attest.
Übrigens: Wer schon Corona hatte, soll zunächst nicht geimpft werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen für eine gewisse Zeit erst mal immun gegen das Virus sind.