Polizeieinsatz
Nach Halloweenfeier: Bundespolizei stellt Mann mit Waffe am Essener Hauptbahnhof
Am Essener Hauptbahnhof musste die Bundespolizei eine Waffe konfiszieren. Der Besitzer hatte andere Reisende verschreckt.
NRW – Dass Gruselfreunde an Halloween gerne auch mal besonders gewagte Kostüme tragen, ist nichts Neues. Doch in einem aktuellen Fall aus NRW hat es ein junger Mann (21) aus Gelsenkirchen deutlich übertrieben. Am Essener Hauptbahnhof musste am Dienstagabend (2. November) die Bundespolizei einschreiten.
Bundespolizei (BPOL) | in Deutschland die Polizei des Bundes |
Geschäftsbereich | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) |
Gründung | 16. März 1951 als Bundesgrenzschutz, seit 2005 als Bundespolizei |
Kostümierter Mann trägt nach Halloweenfeier eine Waffe am Essener Hauptbahnhof
Wie die Bundespolizei berichtet, hielt sich der junge Mann am Tag nach Halloween mit einem täuschend echt aussehenden Sturmgewehr am Essener Hauptbahnhof auf. Er trug dabei ein Kostüm aus einer bekannten koreanischen Dramaserie.
Wenig überraschend verängstigte das einige Reisende, sie alarmierten gegen 21 Uhr die Bundespolizei. Die Beamtinnen und Beamten fanden den jungen Mann auf einem Bahnsteig (mehr News aus NRW auf RUHR24).
Bundespolizei stellt 21-jährigen Gelsenkirchener und konfisziert Waffe
Dort hatten Bahnmitarbeiter den kostümierten Bewaffneten bereits angehalten, das authentisch wirkende Sturmgewehr hielt er jedoch weiterhin in der Hand. Als die Bundespolizisten den Mann aufforderten, die Waffe auf den Boden zu legen, zeigte sich der Gelsenkirchener kooperativ und kam der Aufforderung nach.
Bei der Untersuchung des Sturmgewehrs konnten die Einsatzkräfte allerdings schnell Entwarnung geben. Schließlich handelte es sich um eine sogenannte Softairwaffe, die aber einem G36-Gewehr sehr ähnelt.
Waffe stellt sich Softair-Sturmgewehr heraus – Bundespolizei leitet Ermittlungen ein
Der junge Mann war der Polizei bislang noch nie aufgefallen und hatte auch eine Erklärung für seine gewöhnungsbedürftige Montur parat. Er sei auf dem Rückweg von einer Halloweenfeier gewesen.
Der besondere Gruselspaß endete für ihn jedoch damit, dass die Bundespolizei die Waffe sicherstellte. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll.
Rubriklistenbild: © Gottfried Czepluch/Imago; Bundespolizedirektion Sankt Augustin