Arbeits- und schulfrei
Gesetzliche Feiertage in NRW 2023: Alle Termine in der Übersicht
An welchen Tagen ist in diesem Jahr in NRW schul- und arbeitsfrei? RUHR24 zeigt eine Übersicht über alle gesetzlichen Feiertage 2023.
Dortmund – Grundsätzlich gibt es neun Feiertage, die bundesweit gelten. Daneben haben die Bundesländer jeweils weitere gesetzliche Feiertage festgelegt. In NRW sind das Fronleichnam und Allerheiligen. Auf welche Tage die damit insgesamt elf gesetzlichen Feiertage 2023 fallen, ist für Arbeitnehmer insbesondere wegen möglicher Brückentage interessant.
Gesetzliche Feiertage in NRW 2023 – sämtliche Termine
Der erste Feiertag des Jahres, der Neujahrstag (1. Januar), fiel 2023 auf einen Sonntag. Das ist in diesem Jahr aber der einzige Feiertag, der an einem Wochenendtag liegt. Auf welches Datum die weiteren freien Tage jeweils fallen, zeigt die folgende Tabelle:
Gesetzlicher Feiertag in NRW | Datum 2023 |
Neujahrstag | Sonntag, 1. Januar 2023 |
Karfreitag | Freitag, 7. April 2023 |
Ostermontag | Montag, 10. April 2023 |
1. Mai / Tag der Arbeit | Montag, 1. Mai 2023 |
Christi Himmelfahrt | Donnerstag, 18. Mai 2023 |
Pfingstmontag | Montag, 29. Mai 2023 |
Fronleichnam | Donnerstag, 8. Juni 2023 |
Tag der Deutschen Einheit | Dienstag, 3. Oktober 2023 |
Allerheiligen | Mittwoch, 1. November 2023 |
1. Weihnachtstag | Montag, 25. Dezember 2023 |
2. Weihnachtstag | Dienstag, 26. Dezember 2023 |
Reformationstag oder Buß- und Bettag sind in NRW keine gesetzlichen Feiertage
Neben den gesetzlichen Feiertagen, gibt es einige, an denen in anderen Bundesländern frei ist, nicht aber in NRW. Dazu zählt zum Beispiel Heilige Drei Könige am 6. Januar. Dieser Tag ist lediglich in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag.
Auch der Reformationstag, Dienstag, der 31.10.2023, ist in NRW kein gesetzlicher Feiertag. In immerhin neun der anderen Bundesländern muss an diesem evangelischen Feiertag hingegen nicht gearbeitet werden.
Auch der Internationale Frauentag am 8. März, das Friedensfest am 8. August, Mariä Himmelfahrt am 15. August, der Weltkindertag am 20. September sowie Buß- und Bettag am 22. November sind keine gesetzlichen Feiertage in NRW (News aus NRW auf RUHR24).
Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen – diese Ausgleichsregelungen gelten
Dass an Sonn- und Feiertagen beschäftigungsfrei ist, ist über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Für zahlreiche Branchen gibt es allerdings natürlich Ausnahmen. So dürfen laut Paragraf 10 ArbZG unter anderem Beschäftigte bei Not- und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern, in der Gastronomie und dem Hotelgewerbe oder bei Verkehrsbetrieben an gesetzlichen Feiertagen arbeiten.
Wer trotz Feiertag arbeiten muss, dem steht aber in jedem Fall ein Ausgleich zu. So ist für jeden Sonntag sowie für jeden Feiertag, an dem gearbeitet wird und der auf einen Wochentag fällt, ein Ersatzruhetag verpflichtend. Insgesamt 15 Sonntage im Jahr müssen zudem auf jeden Fall beschäftigungsfrei bleiben. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es grundsätzlich nicht. Die Zahlung eines solchen Zuschlags kann aber im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein.
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