Auf einem Schild im Fenster eines geschlossenen Fitnessstudios steht „Don‘t forget fitness“.
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In den ersten Bundesländern dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen. Was ist mit NRW? Die Lage dort ist eindeutig in der Verordnung geregelt.
Hamm - Um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus* nicht wieder exponentiell steigern zu lassen, gelten trotz der ersten Lockerungen und Öffnungen nach wie vor strenge Regeln. Betroffen davon sind in Nordrhein-Westfalen* noch immer die Fitnessstudios, schreibt wa.de*.
Denn anders als etwa in Hessen oder Schleswig-Holstein, gilt in der Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalens für Fitnessstudios etwas Anderes*. Die Regel in NRW ist klar definiert. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.