Mehr Gehalt ab Januar

Entlastung in NRW: Die wichtigsten Steueränderungen für 2023

Das Jahr 2023 bringt viele Änderungen mit sich. Deutschlandweit werden die Menschen finanziell entlastet. Eltern und Arbeitnehmer dürfen sich freuen.

Dortmund – Der deutsche Steuerdschungel ist kompliziert und für die meisten Menschen wohl undurchdringbar. Das Jahr 2023 bringt außerdem noch einige Änderungen und Neuerungen mit sich. Beim Steuerrecht muss in NRW und ganz Deutschland daher einiges beachtet werden. Doch das Gute daran: Alle neuen Änderungen sollen für mehr Geld in der Tasche sorgen.

„Gute Nachrichten zum Ende des Jahres“ für NRW: Mehr Gehalt ab Januar 2023

2023 steigt der Grundfreibetrag - das bedeutet, ein größerer Teil des jährlichen Einkommens bleibt steuerfrei. Die Steuerfreigrenze liegt ab Januar dann bei 10.908 Euro. Für 2024 ist nochmal eine Erhöhung auf 11.604 Euro vorgesehen.

Auch der Einkommenssteuertarif wurde an die Inflation angepasst. Höhere Steuern sind nur dann fällig, wenn man auch tatsächlich mehr verdient. Und nicht, wenn das Einkommen nur an die Inflation angepasst wurde (mehr News aus NRW bei RUHR24).

Die neuen Regelungen greifen zahlreiche Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen auf. Für Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister von NRW, sind das „gute Nachrichten zum Ende des Jahres“. Denn besonders zu Zeiten steigender Kosten würden von den Steueränderungen im neuen Jahr „viele Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland profitieren“.

Geld fürs Home-Office ab 2023 ohne Nachweis steuerlich geltend machen

Auch die Regelungen für das Arbeiten aus dem Home-Office werden ab dem nächsten Jahr vereinfacht und verbessert. Wer überwiegend von zu Hause aus arbeitet, kann jetzt ohne Nachweis pauschal 1.260 Euro jährlich steuerlich geltend machen.

Wer sein Büro zu Hause hat, der muss aber auch mit höheren Stromkosten rechnen. Doch mit ein paar Steuertricks lassen sich dabei bis zu 600 Euro absetzten.

Arbeitnehmer bekommen mehr Geld bei der Steuererklärung: Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird erhöht

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab 2023 um 30 Euro und liegt somit bei 1.230 Euro. Er steht jedem zu, der eine Steuererklärung einreicht und mindert damit die Steuerlast. Doch was heißt das jetzt für den Arbeitnehmer?

Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zählt zu den Werbungskosten. Also zu den Kosten, die durch die Arbeit anfallen. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitskleidung. Wer im nächsten Jahr höhere Werbungskosten als 1.230 Euro hat, sollte einen Beleg haben, um diese steuerlich geltend zu machen.

Wer genug von der Arbeit hat und schon an die Urlaubsplanung denkt, der kann mit etwas Geschick sogar seinen Urlaub im nächsten Jahr verdoppeln.

NRWs Finanzminister Marcus Optendrenk freut sich über die Steueränderungen in Jahr 2023. „Viele Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland profitieren“.

Familien und Alleinerziehende werden entlastet: Es gibt mehr Kindergeld

Auch Eltern profitieren im neuen Jahr von den Änderungen. Denn es gibt mehr Kindergeld: 250 Euro bekommen Eltern ab dem 1. Januar 2023 pro Kind.

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. 2023 wird dieser um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Rubriklistenbild: © K. Schmitt/Imago

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