Stastitische Landesamt
Mikrozensus startet in NRW: Wer Post bekommt, muss auch antworten
In NRW geht es in diesem Jahr mit der nächsten Befragung weiter. Der Mikrozensus steht an. 80.000 Haushalte werden befragt.
NRW – Das Wort „Zensus“ dürfte spätestens seit letztem Jahr den Menschen in NRW bekannt sein. 2022 wurde die Befragung vom Statistischen Bundesamt angestoßen, um wertvolle Daten wie die Bevölkerungszahl in Deutschland festzuhalten. Nun findet schon wieder eine Befragung in NRW statt – Der Mikrozensus startet. 80.000 Haushalte werden gefragt.
Mikrozensus startet in NRW – Haushalte werden zufällig zur Befragung ausgewählt
Anders als der große Zensus, der alle zehn Jahre stattfindet, ist der „kleine Bruder“ jährlich angesetzt. Seit mehr als 60 Jahren findet der Mikrozensus in NRW und ganz Deutschland statt. Die ausgewählten Haushalte werden befragt, wie sie leben, ob sie einen Migrationshintergrund haben und wie ihre Erwerbssituation ist. Auch der Familienstand, Alter und Bildungsabschlüsse gehören zu den Fragen.
Eine Auswahl an Personen findet nach dem Zufallsprinzip statt. Sie werden an fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus befragt, wie aus einer Mitteilung vom Land NRW hervorgeht. Die Befragung 2023 läuft über das ganze Jahr verteilt (mehr News aus NRW bei RUHR24).
Die Haushalte können selbst entscheiden, wie sie ihre Antworten liefern. Bei der telefonischen Befragung kommen ehrenamtliche Interviewer zum Einsatz. Sie sind der Verschwiegenheit verpflichtet. Antworten geht aber auch online oder ganz klassisch mit einem Papierbogen an das Statistische Landesamt NRW.
Mikrozensus in NRW: Auskunft geben ist Pflicht für Haushalte
Wer ausgewählt wird, muss auch antworten. So ist es für die meisten Fragen mit dem Mikrozensusgesetz festgelegt. Es herrscht Auskunftspflicht. Neben Fragen zu persönlichen Merkmalen, werden auch Fragen der „europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen und zur Internetnutzung“ integriert, wie das Land mitteilt.
Die persönlichen Daten aus dem Mikrozensus obliegen dem Datenschutz und werden geheimgehalten. Sie werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet, wie das Land NRW betont. Die Ergebnisse des Mikrozensus seien wichtig, weil sie als Grundlage für politische, soziale und wirtschaftliche Entscheidungen dienen.
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