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Coronavirus: Ab 200 Euro aufwärts - diese Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kontaktsperre in NRW

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Das Land NRW will die Ausbreitung des Coronavirus auch mit hohen Strafen stoppen. Unvernünftige müssen zahlen - oder sogar ins Gefängnis.

Düsseldorf - Das Bundesland Nordrhein-Westfalen greift gegen das Coronavirus* durch. Mit aller Härte will man verhindern, dass die Zahl der Neuinfektionen in die Höhe schnellt. Als erstes Bundesland in Deutschland hat NRW nun einen Strafen- und Bußgeldkatalog im Kampf gegen Menschen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, erlassen, berichtet RUHR24.de*.

Bußgeldkatalog gegen Coronavirus: Bundesland NRW greift durch 

Vorbei ist es mit den Treffen am Rhein in Düsseldorf oder Köln oder mit den Zusammenkünften am Baldeneysee in Essen, Kemnader See in Bochum oder Phoenix See in Dortmund. Wer sich in Zeiten des Coronavirus nicht daran hält, muss tief in die Tasche greifen. Der Mindestbetrag im neuen Strafen- und Bußgeldkatalog beläuft sich auf 200 Euro. 

Alleine dieser Betrag dürfte den einen oder anderen Unvernünftigen, der sich nicht an die vom Bund und Land NRW vorgegebenen Regeln hält, abschrecken. Doch besonders schwerwiegende Verstöße, wie das Treffen in größeren Gruppen von mehr als zehn Personen, gelten sogar als Straftaten. Dabei sind Strafen von bis zu 5.000 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 25.000 Euro möglich. 

Bußgeldkatalog gegen Coronavirus: In NRW geht es um Leben und Tod

"Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen", sagt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Denn auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet(CDU) äußerte sich folgendermaßen: "Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren."

Aber wie sieht der Bußgeldkatalog gegen das Coronavirus* in NRW im Detail aus? Eine öffentliche Ansammlung von mehr als zwei Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt) kostet die Beteiligten 200 Euro pro Personen. Eine öffentliche Ansammlung von mehr als zehn Personen gilt als Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren). Das Grillen oder Picknicken kostet die Beteiligten 250 Euro pro Person. 

Bußgeldkatalog gegen Coronavirus: Es kann teuer werden in NRW

Ein Ende haben vorerst auch unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das Klinikum Dortmund beispielsweise hat auf seiner Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht, wie die offiziellen Regeln der Stadt Dortmund während der Coronavirus-Krise* zu handhaben sind. Demnach sind Besuche grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur in begründeten Notfällen möglich. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Und zwar 200 Euro pro Person. 

Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet äußerte sich zum neuen Bußgeldkatalog im Kampf gegen das Coronavirus.
Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet äußerte sich zum neuen Bußgeldkatalog im Kampf gegen das Coronavirus. © Federico Gambarini/dpa

Auch auf Unternehmer kommen harte Zeiten zu. Bei Verstößen gegen die Regeln müssen sie mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog des Landes NRW von circa 1.000 Euro bis 5.000 Euro bei Aufrechterhaltung des Betriebs rechnen: 

Bußgeldkatalog: Null-Toleranz-Prinzip gegen das Coronavirus in NRW 

Wichtig ist, folgendes Detail zu verstehen: Die Sätze gelten zunächst bei Erstverstößen. Eine Strafe von bis zu 25.000 Euro oder gar einer Freiheitsstrafe kann bei Wiederholungsfällen vollzogen werden.

NRW will im Kampf gegen das Coronavirus* mit dem Bußgeldkatalog Härte zeigen. In Oberhausen haben vier junge Männer am Mittwoch (24. März) sich über das Coronavirus und Passanten* lustig gemacht - jetzt müssen sie teuer bezahlen. Und auch die Besitzer einiger Ruhrgebiets-Kneipen haben den Ernst der Coronavirus-Krise* wohl noch nicht verstanden. Sie feiern hinter geschlossenen Rollläden.

"Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent. Die Signale müssen ankommen", sagt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und vergleicht den Kampf gegen das Coronavirus mit dem Einsatz gegen die Clankriminalität. Auch dabei gelte aktuell das Null-Toleranz-Prinzip

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*RUHR24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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