Stundenumfang und Regeln
In NRW startet heute nach Corona der Regelbetrieb in der Kita: Das müssen Eltern aktuell wissen
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Der Regelbetieb in der Kita in NRW nach Corona startet heute. Die Eltern atmen auf. Das müssen sie nun aktuell zu allen Regeln wissen.
- Am 17. August kehrt NRW mit seinen Kitas zurück in den Regelbetrieb.
- Wegen des Coronavirus gelten nach den Sommerferien besondere Regeln.
- Für Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, gibt das Land Empfehlungen.
Dortmund - Alle Kinder in NRW können ab dem 17. August wieder im Regelbetrieb in ihre Kita. Die Doppelbelastung für viele Eltern hat damit während der Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen (vorerst) ein Ende. Eltern können mit der regulären Wiedereröffnung der Kitas wieder den vertraglich vereinbarten Stundenumfang in Anspruch nehmen, berichtet RUHR24.de*.
Land | NRW |
Bevölkerung | Circa 18 Millionen Einwohner |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Kitas in NRW kehren am 17. August zum Regelbetrieb zurück
Der "unvorstellbare Kraftakt", wie NRW-Familienminister Joachim Stamp (NRW) das bezeichnet, was Familien in den letzten Wochen durchgestanden haben, endet eine Woche nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Zuvor hatte es seit dem 8. Juni einen sogenannten "eingeschränkten Regelbetrieb" gegeben.
Normal wird die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas allerdings nicht sein. Das Coronavirus ist nach wie vor da, sogar mit laut Robert-Koch-Institut (RKI) "besorgniserregenden" Zahlen*. Deshalb spricht Joachim Stamp von einem "Regelbetrieb in der Pandemie".
Klar ist für Eltern, dass Einschränkungen ständig lauern. Das Land NRW schließt ausdrücklich landesweite Regelungen nicht aus. Es empfiehlt sich also, für den Fall eines lokalen oder regionalen Lockdowns, einen Plan B in der Schublade zu haben.
Coronavirus und Regelbetrieb in NRW-Kitas - wie soll das gehen?
Und wie soll der Regelbetrieb in den NRW-Kitas in Zeiten des Coronavirus konkret aussehen? Das Land verweist darauf, dass wesentliche Schutzmaßnahmen, wie es die Bürger aus den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Geschäften kennen, in Kitas nicht geben kann. Abstandsgebote zwischen Kindern und Kita-Betreuern seien nicht umsetzbar. Eben sowenig eine Maskenpflicht für die Kinder. Beruhigend: Eine Studie aus dem Uniklinikum Bochum stellte fest, dass Kinder wohl weniger infektiös sind, als Erwachsene.
Gute Hygienemaßnahmen seien aber trotzdem in den Kitas besonders wichtig. So sollen die Erwachsenen in den Kitas weiterhin 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Außerdem sollen sie Masken tragen, wenn ein Abstand nicht eingehalten werden kann. Und zuletzt müssen Kitas mögliche Infektionsketten nachverfolgbar machen - etwa mit Anwesenheitslisten.
Weitere Tipps, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, geben Experten aus Dortmund. So sollten etwa Aktivitäten wenn möglich an der frischen Luft durchgeführt werden.
Freiwillige Coronavirus-Tests für Personal in NRW-Kitas
Sollte das Coronavirus in einer Kita ausbrechen, will das Land NRW alle Beteiligten "sofort und umfänglich" testen. Zusätzlich haben Kita-Personal sowie Pflegemütter- und Väter die Chance, sich bis zu den Herbstferien (ab 12. Oktober) freiwillig und auf Kosten des Landes alle 14 Tage auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Tests können ab dem 3. August durchgeführt werden. Kinder werden allerdings nicht getestet.
Damit Hygienevorgaben in den Kitas auch bezahlt werden können, will das Land den Kitas für Desinfektionsmittel, Seife und Co. finanziell unter die Arme greifen - vorerst bis Ende 2020. Damit sollen Kitas Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung kaufen sowie zusätzliche, nichtpädagogische Hilfskräfte bezahlen.
Kita-Kinder und Krankheiten: Was passiert, wenn die Nase läuft?
Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas heißt ab dem 17. August auch, dass es keine strikte Trennung der Gruppen geben wird. Heißt: Wo mehr Kinder in Kontakt miteinander kommen, gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sich die Kleinen gegenseitig mit Krankheiten anstecken.
Aber was passiert, wenn ein Kind künftig Krankheitssymptome wie eine verschnupfte Nase oder Husten zeigt? Das Land gibt den Kitas für diesen Fall konkrete Empfehlungen. Zuletzt hatte das Thema für Unsicherheit gesorgt, da Kinder mit leichten Krankheitssymptomen vom Kita-Betrieb ausgeschlossen wurden.
Land NRW ändert Corona-Regelung bei chronischen Krankheiten
Wichtig ist nun: Nichtinfektiöse Krankheiten wie Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis spielen künftig keine Rolle bei der Frage, ob ein Kind in die Kita darf oder nicht.
Ab 17.8. kehrt die #Kindertagesbetreuung in #NRW i.d. Regelbetrieb zurück. Familienmin. @JoachimStamp: Klar sein muss aber: Je nach Entwicklung von Infektionsgeschehen, Empfehlungen @rki_de o. weiteren wissenschaftl.+empir. Erkenntnissen kann es zu erneuten Einschränkungen kommen pic.twitter.com/P2oO0BQnhm
— Chancen NRW (@ChancenNRW) July 28, 2020
Anders sieht es aus bei Kindern mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen. Diese Kinder sollen laut Land NRW nicht in der Kita betreut werden.
Werden Kinder vor Ort in der Kita krank, müssen Eltern die Kinder abholen. Für eine Rückkehr in die Kita ist kein ärztliches Attest nötig.
NRW: Regelung für Kita-Kinder mit Covid-19-Symptomen
Hellhörig sollten Eltern sein, wenn ihre Kinder Symptome aufweisen, die auch typisch für Covid-19 sind*, sprich:
- Fieber
- trockener Husten,
- Atemnot,
- Halsschmerzen,
- Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns,
- Muskel- und Gliederschmerzen.
Eltern seinen laut Land NRW (hier mehr Nachrichten auf RUHR24.de lesen*) in der Verantwortung, die Symptome gegebenenfalls von einem Arzt abklären zu lassen.
Ein Sonderfall stellt der Schnupfen dar. Hat ein Kind Schnupfen, sollte der Zustand des Kindes 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen kein Husten oder Fieber dazu, kann das Kind zurück in die Kita. Es ist kein Attest eines Arztes nötig. Kita-Betreuer können allerdings Kinder abweisen, wenn sie der Meinung sind, dass Symptome nicht abgeklungen bzw. noch vorhanden sind. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
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