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Corona-Tests kostenpflichtig: Mit diesem Nachweis sind sie weiter umsonst

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Von: Regina Wolf

Ab dem 30. Juni sind die Corona-Tests nicht mehr kostenlos. Lediglich bestimmte Personengruppen können sich noch gratis testen lassen. 

NRW – Bislang hatte jeder Bürger mindestens einmal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest in Apotheken oder Testzentren – und das auch ohne bestimmten Anlass. Das ändert sich zum 30. Juni. Ab sofort sind die Corona-Tests für die meisten Menschen zahlungspflichtig. Zudem gilt: Jeder, der sich testen lassen will, muss jetzt einen triftigen Grund nachweisen.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)oberste Bundesbehörde
BehördenleitungKarl Lauterbach (SPD)
Gründung1961

Corona-Tests kosten jetzt drei Euro – diese Gruppen erhalten sie noch gratis

Laut der neuen Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zahlt nun jeder Bürger einen Eigenanteil von drei Euro, der keinen Anspruch auf kostenlose Tests mehr hat. Umsonst sind die Corona-Tests nach Angaben des Ministeriums dabei weiterhin für die folgenden Personengruppen: 

Kostenlose Corona-Tests: Anspruch muss nachgewiesen werden

Wer Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest hat, muss diesen unbedingt gegenüber der Teststelle nachweisen. Das kann laut Bundesgesundheitsministerium beispielsweise bei Kleinkindern die Geburtsurkunde sein oder bei Schwangeren der Mutterpass. 

Wer sich freitesten möchte oder mit nachweislich Infizierten in einem Haushalt lebt, kann den Anspruch über Vorlage des PCR-Testes nachweisen. Sprechen medizinische Gründe gegen eine Impfung, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen (News zum Coronavirus in NRW auf RUHR24). 

Schnelltests nicht mehr für jeden – wer sich testen lassen will, muss einen Grund nachweisen

Darüber hinaus gilt: Grundsätzlich muss jeder, der sich testen lassen will, ab sofort einen Grund nachweisen – ob mit oder ohne Eigenanteil. Mit anderen Worten: Wer keinen triftigen Grund hat, kann sich auch für drei Euro nicht testen lassen. 

Für diese Personen ist die Testung mit Eigenanteil möglich: 

Corona-Teststelle Geld
Corona-Tests sind ab dem 30. Juni nicht mehr kostenlos. (Symbolfoto) © Sven Simon/Imago; Collage: Sabrina Wagner/RUHR24

Corona-Tests für drei Euro: Testen ohne Anlass ist nicht mehr möglich – auch nicht bei Symptomen

Auch der Anspruch auf einen Bürgertest mit Eigenanteil ist nachzuweisen. Dieses ist laut Ministerium beispielsweise mit der Eintrittskarte einer Veranstaltung oder durch die Vorlage der Corona-Warn-App machbar. Wer sich für den Besuch eines Risikopatienten testen lassen möchte, müsse eine entsprechende Selbstauskunft vorlegen. 

Anlasslose Tests sind demnach nicht mehr möglich. Das Ministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Labore dadurch überlastet würden. Wer sich ohne Anlass testen lassen möchte, müsse den Test jetzt komplett selbst bezahlen – sofern das Testzentrum dieses anbiete. 

Wichtig zu wissen: Auch wer Symptome zeigt, hat kein Recht mehr auf Bürgertests. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt Patienten in diesem Falle zum Arzt zu gehen und sich dort testen zu lassen. 

Corona-Test jetzt kostenpflichtig – Bund kann sie sich nicht mehr leisten

Die neue Corona-Testverordnung läuft bis zum 25. November 2022. Die Bundesländer haben laut Verordnung grundsätzlich die Möglichkeit, den Eigenanteil von drei Euro zu übernehmen. Nach einem Bericht des WDR plant dieses aber keines der Länder. Lediglich von der NRW-Stadt Münster ist bekannt, dass sie die Kosten weiter übernehmen wird – allerdings auch nur im Juli (News aus NRW auf RUHR24).

Die kostenlosen Bürgertests hatten den Staat nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat gekostet. Gegenüber dem ZDF-Morgenmagazin erklärte der SPD-Politiker am Donnerstag (30.6.): „Ich hätte sie gerne weiter komplett kostenlos angeboten, aber das können wir uns nicht leisten.”

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